27.05.2011

Unabhängige Ökostromanbieter appellieren an Politik

In einer gemeinsamen Stellungnahme zur bevorstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes richten sich die drei unabhängigen Ökostromanbieter NATURSTROM AG, Greenpeace Energy und Elektrizitätswerke Schönau (EWS) an die Bundespolitik. Im vorliegenden Referentenentwurf des EEG sehen sie die Direktvermarktung von Ökostrom und somit ein wichtiges Instrument der Marktintegration der Erneuerbaren Energien gefährdet. Die Reform des sog. „Grünstromprivilegs“ in ihrer derzeitigen Fassung komme einer Abschaffung dieser Form der Direktvermarktung gleich. Ökostrom aus deutschen EEG-Anlagen direkt an Endkunden zu liefern, sei damit zukünftig nicht mehr möglich.

„Mit der Gesetzesnovelle droht in punkto Ökostromvermarktung aus Deutschland ein deutlicher Rückschritt“, warnt Oliver Hummel, für den Stromhandel zuständiges Vorstandsmitglied der NATURSTROM AG. „Die Notwendigkeit einer Anpassung des Grünstromprivilegs war zuletzt unter allen Beteiligten unstrittig. Warum die Bedingungen allerdings ohne ersichtlichen Grund nun so formuliert wurden, dass eine Nutzung des Grünstromprivilegs de facto unmöglich wird, ist absolut unverständlich.“

Als gravierendes Hindernis sehen die drei Ökostromanbieter u. a. die im Referentenentwurf formulierte Anforderung, jeden Monat mindestens 25 Prozent des an die Kunden verkauften Stroms durch fluktuierende Quellen wie Windkraft oder Photovoltaik zu decken. „Grundsätzlich halten wir es für richtig und wichtig, dass ein Teil des Stromabsatzes aus fluktuierender Erzeugung stammt, um auch solche Anlagen in die Direktvermarktung zu führen“, erklärt Oliver Hummel. „Die Umsetzbarkeit dieser Anforderung hängt allerdings ganz wesentlich vom betrachteten Zeitraum ab. Über das gesamte Jahr hinweg im Durchschnitt eine Quote von 25 Prozent zu erreichen, ist schon ambitioniert. Diese Quote Monat für Monat zu erfüllen, wie im Referentenentwurf gefordert, ist dagegen schlicht unmöglich. Dafür wären Windprognosen mit einem Vorlauf von bis zu zwei Monaten notwendig, so etwas gibt es aber nicht.“ Aufgrund unsicherer Einspeiseprognosen müsste permanent ein Vielfaches des eigentlich benötigten Stroms eingekauft werden, um beispielsweise auch in schwachen Windmonaten die Quote zu erfüllen. In ihrer Stellungnahme fordern die drei Ökostromanbieter daher vehement, wie bisher das Kalenderjahr als Bezugszeitraum festzusetzen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Grünstromprivilegs sei in seiner derzeitigen Ausgestaltung zudem primär den Vertriebstöchtern der Konzerne möglich, die Zugriff auf Großwasserkraft- und Grubengasanlagen der Muttergesellschaften haben. „Kleine Händler werden hier systematisch benachteiligt“, so Hummel. „Und leider kommt der Mittelstand nicht nur in diesem Punkt zu kurz. Die EEG-Novelle fördert zentrale Großstrukturen und zementiert damit den Status quo in der Energiewirtschaft. Die gerade erst eingeleitete Entwicklung hin zu einem mittelständisch geprägten Markt mit funktionierendem Wettbewerb wird dadurch im Keim erstickt.“

In einigen Punkten kritisieren die Ökostromanbieter den Entwurf sogar als zu schwach. Um Mitnahmeeffekte zu begrenzen schlagen sie vor, dass die Vorteile des Grünstromprivilegs nur von Händlern genutzt werden können, die ausschließlich Ökostrom und keinen Graustrom vermarkten.

„Der Referentenentwurf ist für uns in Bezug auf die Direktvermarktung in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar, darüber hinaus enthält er auch Fehler“, bilanziert Oliver Hummel. „Die vorgesehene Bestimmung zur Bilanzierung des EEG-Stroms ist nach den bestehenden Energiewirtschaftlichen Regeln so gar nicht möglich.“ Bis zur geplanten Verabschiedung der Gesetzesvorlage im Parlament hoffen die drei von den großen Umweltschutzverbänden empfohlenen Ökostromer, dass ihre Vorschläge von der Politik positiv aufgenommen werden, damit der Ökostromhandel aus EEG-Anlagen auch in Zukunft möglich bleibt.