naturstrom THG-Prämie

naturstrom thgprämie

75 Euro THG-Prämie sichern und Mobilitätswende vorantreiben

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankertes Klimaschutzinstrument. Es hat zum Ziel, den CO2-Ausstoß im Verkehr zu verringern. Dafür sind alle Anbieter von Benzin- und Dieselkraftstoffen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Produkte kontinuierlich zu senken. Dies kann durch Bio- oder synthetische Kraftstoffe geschehen. Aber auch durch den Einsatz von Strom im Straßenverkehr. Dabei kann die vorgegebene Quote auch durch Dritte erfüllt werden. Auch durch Sie als Halter:in oder Besitzer:in eines zulassungspflichtigen Elektrofahrzeugs. Mit der naturstrom thgprämie unterstützen wir Sie dabei und fördern zugleich die Mobilität der Zukunft. 

naturstrom thgprämie – Ihre Vorteile auf einen Blick

  • einfache Abwicklung: Auftrag in wenigen Schritten online erteilen, Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hochladen, fertig. naturstrom kümmert sich um die Bescheinigung und Vermarktung Ihrer THG-Quote
  • garantierte Vergütung: 75 Euro Prämie für das Jahr 2025 für Ihren elektrischen PKW, höhere Vergütung für E-Nutzfahrzeuge und E-Busse. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher UBA Prüfung
  • volle Flexibilität: Vertragsabschluss für das laufende Kalenderjahr ohne Verpflichtung für die Folgejahre

THG-Quote beantragen


Aktuell können wir Ihren Auftrag zur Vermarktung der THG-Quote nicht entgegennehmen.

Bitte schauen Sie hier in Kürze wieder vorbei.

Sie haben weitere Fragen zur naturstrom thgprämie? Hier finden Sie Antworten

Die Auftragserteilung über unser Onlineformular ist so lange möglich, bis unser Vermarktungskontingent ausgeschöpft ist, jedoch spätestens bis zum 30. September eines Jahres. 

Nein. Für die Teilnahme am THG-Quotenhandel ist es zunächst unerheblich, wo ihr Fahrzeug wieviel Strom welcher Qualität tatsächlich lädt. Der Gesetzgeber sieht hier ein vereinfachtes Nachweisverfahren vor, in dem für jedes reine Elektrofahrzeug ein festgelegter Pauschalwert pro Jahr angenommen wird. Auch die Stromqualität spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, da die Emissionsreduktion aller Fahrzeuge vom Umweltbundesamt anhand des jeweils aktuellen bundesweiten Strommix berechnet wird. Wenn Sie ihr reines Elektrofahrzeug zu Hause laden und hierfür zu Ökostrom wechseln möchten, profitieren Sie allerdings zusätzlich von den Vorzugskonditionen unseres Sondertarifs naturstrom emobil.

Ja, auch wenn Sie nicht Halter:in des Fahrzeugs sind, können Sie uns einen Auftrag zur Quotenvermarktung erteilen. Da das Recht zum Quotenhandel allerdings bei der/dem Halter:in des Fahrzeugs liegt, muss diese:r Ihnen vorab die Zustimmung erteilen. 
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht, von der/dem Halter:in eine Erlaubnis zur Quotenvermarktung zu erhalten.

Sie können beliebig viele Elektrofahrzeuge für die thgprämie anmelden, deren Halter:in Sie sind oder für die Sie von der/dem Halter:in eine Zustimmung zur Quotenvermarktung erhalten haben.

Für die Quotenvermarktung und die Auszahlung der thgprämie ist nur wichtig, dass das jeweilige Elektrofahrzeug überhaupt im laufenden Kalenderjahr zugelassen ist. Ist dies der Fall, wird eine pauschale Verbrauchsmenge unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Zulassung angenommen und die Prämienauszahlung ist uneingeschränkt möglich.

Für ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) erhalten Sie derzeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 112 Euro. Einen elektrischen Bus der Klasse M3 vergüten wir aktuell mit 2.007 Euro pro Jahr.

Leider nein. Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (z.B. ältere BMW i3 oder Opel Ampera) gelten nicht als reine Elektrofahrzeuge und werden nicht vom Umweltbundesamt zertifiziert. Auch für Plug-in-Hybride und Wasserstoff-Fahrzeuge können keine THG-Quoten vermarktet werden.

Das ist leider nicht möglich, da einmal von einem Dienstleister beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung angemeldete Fahrzeuge im jeweiligen Kalenderjahr kein zweites Mal angemeldet werden können.

Die Quotenvermarktung ist nur ein Mal je Fahrzeug und Kalenderjahr möglich. Sofern die/der vorherige Halter:in bereits einen Auftrag zur Vermarktung erteilt hat, ist also keine erneute Anmeldung mehr möglich. Im Folgejahr können Sie natürlich selbst die Vermarktung beauftragen und eine Prämie erhalten.

Ihr Auftrag zur Quotenvermarktung gilt nur für das jeweilige in der Auftragsbestätigung angegebene Kalenderjahr. In ihrem Login-Bereich können sie bequem den Antrag für das Folgejahr verlängern. 

Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Daten unverzüglich mit, damit wir Sie jederzeit über den Status Ihres Vertrages informieren und die Prämienauszahlung vornehmen können. Diese Änderung können Sie in ihrem Login Bereich vornehmen.
 

Nein, das ist nicht nötig. Ihre aktuelle Zulassungsbescheinigung benötigen wir erst beim eventuellen Abschluss des Vertrages für das nächste Kalenderjahr wieder.

Sie erhalten die Auszahlung Ihrer thgprämie nach Abschluss der erfolgreichen UBA-Prüfung.

Das Umweltbundesamt kann aus verschiedenen Gründen die Zertifizierung der durch ein Fahrzeug entstandenen Emissionsminderung verweigern. Zum Beispiel, weil es sich nicht um ein reines Elektrofahrzeug handelt, weil das Fahrzeug im jeweiligen Kalenderjahr nicht (mehr) zugelassen war oder weil bereits ein anderer Vermarktungsdienstleister das Fahrzeug zur Zertifizierung angemeldet hat.
In diesen Fällen können wir keine Vermarktung der THG-Quote vornehmen und dementsprechend auch keine Prämie auszahlen.