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Häufige Fragen Gas

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu naturstrom ökogas und dem Wechsel des Gasanbieters. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne an kundenservice(at)naturstrom.de oder rufen Sie unsere Service-Hotline an: 0211 77 900 - 100.

Wie kann ich mir sicher sein, dass wirklich Ökogas aus meiner Leitung kommt?

Für Sie als Endverbraucher:in ist nicht erkennbar, ob Ökogas oder konventionelles Erdgas aus Ihrer Leitung kommt. Denn das Gas aus dem Gasnetz ist ein Mix aus Erd- und Ökogas und beide besitzen den gleichen Brennwert. Durch den Bezug von naturstrom ökogas erhöhen Sie den Anteil an Ökogas im bundesdeutschen Gasmix. Je mehr Personen dies tun, desto mehr Ökogas wird ins Gasnetz eingespeist. Zudem sorgen Sie durch den Bezug von naturstrom ökogas für den Ausbau der Erneuerbaren Energien: denn wir fördern den Bau neuer Öko-Energieanlagen mit 0,2 Cent (netto) pro verbrauchter Kilowattstunde.

Woher kommt naturstrom ökogas für unsere Kunden?
Unser Ökogas stammt aus einem Klärwerk in Hamburg und drei Ökogasanlagen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Diese erfüllen die anspruchsvollen Kriterien des Grünes Gas-Labels. In Hamburg wird ein Teil des Klärgases auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist. So kann wertvolle Energie, die als Abwasser aus den Haushalten geflossen ist, als Ökogas wieder dorthin zurückfließen. Genauso nachhaltig wird das Ökogas auch in den beiden anderen Anlagen produziert, nämlich durch die Vergärung organischer Abfälle.

Wenn ich mich für naturstrom ökogas 10 % entscheide – was ist mit den anderen 90 Prozent?
Wenn Sie sich für dieses Angebot entscheiden, beliefern wir Sie mit einem Mix aus 90 % Erdgas und 10 % Biomethan aus Rest- und Abfallstoffen. Dieser Anteil
entsteht umweltfreundlich bei der Vergärungorganischer Stoffe. Auf Grundlage der CO2-Emissionen aus dem Erdgas-Anteil investieren wir in Klimaschutzprojekte. Diese Projekte werden von der Non-Profit-Organisation Gold-Standard-Foundation zertifiziert und erfüllen besonders hohe Anforderungen: Sie sparen nicht nur CO2, sondern tragen auch zur nachhaltigen Entwicklung vor Ort bei. Das Kürzel VER steht für Verified Emission Reductions, also für eine nachgewiesene Emissionsreduktion.

Ist Energie aus Biomasse zukunftsfähig?
Ökogas ist ein wichtiger Baustein im Energiemix der Zukunft. Es ist wetterunabhängig und damit kontinuierlich verfügbar und lässt sich gut speichern. Bereits heute ist Ökogas vielseitig einsetzbar: Es kann zur Stromerzeugung verwendet oder auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden. Beim Vergärungsprozess in einer Ökogasanlage entsteht neben Ökogas auch Wärme, die sich als saubere Energie z. B. für Nahwärmenetze nutzen lässt. 
 

Fallen bei einem Wechsel zu naturstrom zusätzliche Kosten an?
Nein. Bei einem Wechsel zu naturstrom fallen keinerlei zusätzliche Kosten an.

Gibt es ein Gas+Strom-Kundenpaket?
naturstrom kann derzeit aufgrund unterschiedlicher Abrechnungssysteme keinen Gas+Strom-Tarif anbieten.

 

Wie schnell werde ich naturstrom ökogas-Kund:in, wenn ich das Antragsformular absende?
Nach Antragseingang kündigen wir Ihren alten Gasvertrag gemäß Ihrer regulären Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt und veranlassen den Wechsel. Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, dauert es durchschnittlich zwei bis drei Wochen, bis Sie naturstrom-Kund:in werden.
Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen.
Bei einem Neueinzug in die Lieferstelle melden wir Sie hingegen zum Datum der Schlüsselübernahme bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an. Dies ist maximal bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungstag) möglich.
Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung durch den örtlichen Netzbetreiber erhalten Sie im Anschluss Ihre Vertragsbestätigung per Post.

Wie bekomme ich einen Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften nach EWärmeG bzw. GEG?
Unabhängig davon, ob es sich um eine Belieferung nach EWärmeG bzw. GEG handelt – von uns beziehen Sie Ökogas, das die gesetzlichen Vorschriften zur Wärmeerzeugung erfüllt. Gerne stellen wir Ihnen entsprechende Nachweise zur Vorlage beim Gesetzgeber bereit. Wählen Sie dazu einfach die passende Lösung für Ihren Bedarf und füllen Sie das Antragsformular für naturstrom ökogas aus. Dieses können Sie als PDF speichern und uns per E-Mail, Fax oder Post zuschicken.

Gibt es eine Mindestmenge Gas, die ich als Kunde bei Ihnen abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabgabemenge. Bitte beachten Sie aber, dass der monatliche Mindestabschlag 10 Euro beträgt.

Kann ich deutschlandweit zu naturstrom wechseln?
Ja, wir beliefern Kund:innen bundesweit.

Kann ich auch zu naturstrom ökogas wechseln, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne?
Sofern Sie einen eigenen Gaszähler besitzen, können Sie zu naturstrom ökogas wechseln. Ist dies nicht der Fall, müssten alle Mietparteien zu naturstrom ökogas wechseln. Denn nur über den Zähler ist es möglich, den korrekten Verbrauch abzulesen.

Muss ich meine:n Vermieter:in darüber informieren, dass ich meinen Gasanbieter wechseln werde?
Sofern Ihre Gasabrechnung nicht über Ihre:n Vermieter:in abgerechnet wird, müssen Sie ihn nicht über den geplanten Anbieterwechsel informieren.

Muss ich mich für einen Lieferantenwechsel bei meinem alten Gasversorger abmelden, wenn ich naturstrom ökogas beziehen möchte?
Nein. Wir kümmern uns um alle Formalitäten bei der Ummeldung, und Ihre Gasversorgung bleibt zu jeder Zeit gewährleistet.
Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen.

Können Sie mir versichern, dass mein Gas bei einem Wechsel zu naturstrom nicht ausfällt?
Ja. Die unterbrechungslose Gasversorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst wenn Sie uns falsche Adressdaten o. Ä. übermitteln, ist Ihr örtlicher Grundversorger dazu verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen.

Wer schickt mir zukünftig meine Gasrechnung?
Ihre Gasrechnung erhalten Sie in Zukunft von naturstrom.

Wann erhalte ich meine erste Rechnung von naturstrom?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns zunächst eine Vertragsbestätigung, die Ihre monatlich zu zahlenden Abschläge festlegt. Die Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie zum selben Zeitpunkt wie bei Ihrem vorherigen Versorger, da sie auf der jährlichen Zählerablesung Ihres örtlichen Netzbetreibers basiert.

Passen Sie die Höhe der Abschlagszahlungen bei geänderten Verbrauchsgewohnheiten an?
Ja. Wir passen die Höhe der Abschläge an die Höhe Ihres durchschnittlichen Verbrauchs an. Diese Anpassung nehmen wir in der Regel mit der Jahresverbrauchsabrechnung vor. Wenn sich Ihr Stromverbrauch zwischenzeitlich ändert, können Sie uns auch vorab einen Zählerstand mitteilen und um eine Anpassung Ihres Abschlags bitten.

Was muss ich wissen und tun, wenn ich als naturstrom ökogas-Kund:in umziehe?
Gerne versorgen wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit naturstrom ökogas. Bitte teilen Sie uns Ihren geplanten Umzug über das Kundenportal mit. Als Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir Ihrem Kundenkonto automatisch einen Umzugsbonus von 25 Euro gut. Dieser wird in Ihrer erster Jahresverbrauchsabrechnung für die neue Abnahmestelle verrechnet.

Wir benötigen:

  • Ihre neue Anschrift
  • die neue Zählernummer
  • das Datum der Haus-/Wohnungsübernahme
  • den Anfangszählerstand zur Schlüsselübernahme (kann nachgereicht werden)
  • den Namen Ihrer Vormieterin/Ihres Vormieters (falls bekannt)
  • das Datum der Wohnungsübergabe der alten Lieferanschrift 
  • den Endzählerstand zur Schlüsselübergabe

Die Abmeldung der alten Anschrift und die Anmeldung der neuen Anschrift sind unabhängig voneinander und dürfen sich überschneiden.
Der Zeitpunkt Ihres Umzugs ist nicht ausschlaggebend. Bitte nennen Sie uns das tatsächliche Datum der Schlüsselübernahme/-übergabe und beachten Sie, dass wir Sie maximal bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungstag) anmelden können.
Ihre Vertragskonditionen werden dann einfach auf Ihr neues Zuhause übertragen. Teilen Sie uns bitte mit, wenn für Ihre neue Wohnung/Ihr neues Haus bereits ein Stromliefervertrag besteht – z. B. mit dem örtlichen Versorger. Wir kümmern wir uns dann um einen Lieferantenwechsel zu uns.

Kann ich meinen Gasvertrag an meine:n WG-Mitbewohner:in oder Nachmieter:in übergeben, wenn ich ausziehe?
Die formlose Übergabe Ihres Stromvertrages an eine:n neue:n Vertragspartner:in ist nicht möglich. Aber: Sobald wir von der Person eine persönliche Mitteilung mit Datum der Vertragsübernahme per Telefon, E-Mail oder Brief erhalten, werden wir Ihren Vertrag zum Vortag des Übernahmetermins beenden und Ihre:n Nachmieter:in nahtlos zum gewünschten Termin anmelden. Mehr erfahren Sie unter Vertragsübernahme.  

Ich ziehe um. Muss ich kündigen?
Falls Sie umziehen und weiterhin naturstrom ökogas beziehen möchten, melden Sie uns dies bitte über das naturstrom-Kundenportal. Als Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir Ihrem Vertragskonto automatisch einen Umzugsbonus von 25 Euro gut.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Bitte beauftragen Sie Ihren neuen Wunschversorger mit dem Lieferantenwechsel. Bei den meisten Haushaltsverträgen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Die genaue Kündigungsfrist Ihres Vertrags finden Sie im naturstrom-Kundenportal oder in Ihrer letzten Rechnung. Bei einem Auszug aus der Lieferanschrift kann der Vertrag hingegen stichtagsgenau zum Datum der Schlüsselübergabe beendet werden. Der Zeitpunkt Ihres Umzugs ist nicht ausschlaggebend. Die Vertragsbeendigung ist bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungszeitpunkt) möglich.

Bitte teilen Sie uns zeitnah nach der Schlüsselübergabe folgende Daten mit:

  • Datum der Schlüsselübergabe an Vermieter:in/Nachmieter:in (Alternativ: Mietvertragsende)
  • Endzählerstand zu diesem Datum
  • Ihre neue Anschrift
     

Woher bekomme ich mein Gas, falls ich den Vertrag mit naturstrom kündige, ohne einen neuen Versorger ausgewählt zu haben?
In diesem Fall können Sie Ihr Gas z. B. wieder vom örtlichen Grundversorger beziehen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist er verpflichtet, Sie zum allgemeinen Tarif und zu allgemeinen Bedingungen zu versorgen.

Brauche ich nach meinem Wechsel zu naturstrom einen neuen Gaszähler? 
Nein. Auch nach dem Wechsel zu naturstrom wird Ihr Energieverbrauch wie gewohnt an Ihrem bisherigen Gaszähler abgelesen.

Wie erfolgt die Ablesung des Zählerstandes?
Es ändert sich nichts für Sie. Das heißt: Ihr lokaler Netzbetreiber liest wie gewohnt turnusmäßig den Zählerstand ab oder bittet Sie, diesen telefonisch oder schriftlich anzugeben.

Wann erfolgt die Ablesung des Zählers?
Der Zeitpunkt der Ablesung wird von Ihrem Netzbetreiber festgelegt und ändert sich durch einen Wechsel zu naturstrom nicht. Den Termin der Ablesung finden Sie im Kundenportal im Bereich "Verträge" unter "Stichtag für die Zählerablesung".

Wer ist bei technischen Störungen (Gasausfall) zuständig? Wen spreche ich an, wenn der Zähler gewartet, ausgebaut oder repariert werden muss?
Bei technischen Störungen ist immer Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber zuständig. Dieser ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes verantwortlich, unabhängig davon, welcher Strom darüber verteilt wird. Dafür erhält der Netzbetreiber von naturstrom eine Netznutzungsgebühr, die Sie über den Strompreis bezahlen. Der Netzbetreiber ist auch der Eigentümer Ihres Gaszählers und daher Ihr Ansprechpartner bezüglich Zählerwechsel oder -wartung. Es ändert sich für Sie durch einen Wechsel zu naturstrom also nichts.

Verpflichtet der Einbau des Gaszählers in einen Neubau Besitzer:innen oder Erstbewohner:innen dazu, einen Gasvertrag mit dem lokalen Energieversorger abzuschließen, der den Zähler installiert hat? 
Nein, diese Verpflichtung besteht nicht. Der Zählereinbau wird zwar vom zuständigen Netzbetreiber vorgenommen – Sie sind damit aber nicht automatisch verpflichtet, auch einen Stromliefervertrag mit dem lokalen Versorgungsunternehmen abzuschließen.

 

Was ist bei einem Sonderkündigungsrecht zu berücksichtigen?
Falls Sie bei Ihrem jetzigen Gasversorger ein Sonderkündigungsrecht haben – z. B. aufgrund einer Preisanpassung – bitten wir Sie, Ihren Vertrag schnellstmöglich selbst zu kündigen. Ansonsten kann es passieren, dass das Sonderkündigungsrecht verfällt und sich der Wechsel verzögert. Teilen Sie uns im Antragsformular bitte das bestätigte Kündigungsdatum Ihres bzw. Ihrer Vormieter:in mit. Bitte versenden Sie das Antragsformular zeitnah, da für die Anmeldung aufgrund gesetzlicher Fristen eine gewisse Vorlaufzeit benötigt wird.

Mein:e Vormieter:in ist naturstrom-Kund:in. Kann ich den Vertrag übernehmen?
Wir freuen uns, dass Sie sich auch für naturstrom ökogas interessieren. Für die Bearbeitung der Vertragsübernahme lassen Sie uns bitte die folgenden Informationen per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular zukommen:

  • Datum der Übernahme                                                                      
  • Zählerstand zum Übernahmedatum (kann nachgereicht werden)
  • Vertragsnummer des zu übernehmenden Vertrages (Alternativ: Zählernummer)
  • Name alte:r Vertragspartner:in (falls vorhanden)
  • Bankverbindung für die Abschlagszahlungen
  • Kontaktdaten, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können
  • ggf. künftiger Jahresverbrauch

Der Gasvertrag läuft über einen Firmennamen, der umbenannt wurde. Kann der aktuelle Vertrag umgeschrieben werden?
Eine formlose Umschreibung des Vertrags ist nicht möglich. Damit die Abnahmestelle auf die neue Firmierung umgemeldet werden kann, müssen wir den aktuellen Gasvertrag beenden und in der Regel mit den gleichen Konditionen eine neue Vertragsnummer für die neue Firmierung anlegen.

Bitte teilen Sie uns das Datum der Umstellung mit. Beachten Sie hierbei, dass eine nachträgliche Ab-/Anmeldung ab Bearbeitungszeitpunkt nur sechs Wochen rückwirkend möglich ist. Wir empfehlen ein zukünftiges Datum auszuwählen, da die bereits abgebuchten Abschläge in der Schlussrechnung verrechnet werden.

Sobald wir alle Daten von Ihnen erhalten haben, werden wir den bestehenden Vertrag kündigen und eine Neuanmeldung generieren. Die neue Vertragsbestätigung mit der neuen Vertragsnummer wird per Post versendet.

Woraus besteht Ökogas?
Ökogas setzt sich aus ca. 50 bis 75 % Methan, ca. 25 bis 45 % Kohlendioxid und darüber hinaus aus Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff und Wasserstoff zusammen. Um es ins Gasnetz einspeisen zu können, muss der Anteil an Methan im Ökogas erhöht werden. Nach dieser „Aufbereitung“ besitzt das Ökogas einen Methangehalt von 96-99 %.

Was geschieht in einer Ökogas-Anlage?
Unter Ausschluss von Sauerstoff entsteht in einer Ökogas-Anlage aus organischer Masse ein Gasgemisch (CO2, CH4, H2S), das Ökogas. Ökogas kann durch Trocken- oder Nassfermentation entstehen. Bei beiden Fermentationen verläuft der Abbauprozess der Ausgangsstoffe über vier Schritte von der Hydrolyse bis zur Methanbildung. Dabei kommt es in der ersten Phase zu einer Aufspaltung der für die Vergärung wichtigsten Inhaltstoffe: Fette, Eiweiße und Kohlenhydrate. In den weiteren Phasen findet die Versäuerung der Ausgangsstoffe mit einem anschließenden Abbau der Stoffwechselprodukte und der Produktion von Ökogas statt. Dieses Rohökogas wird aufbereitet auf eine mit konventionellem Erdgas vergleichbare Qualität und anschließend in das Erdgasnetz eingespeist.

Entsteht bei der Erzeugung von naturstrom ökogas CO2?
Mit naturstrom ökogas 10 % nutzen Sie einen vollständig klimaneutralen Gastarif mit einem Anteil von 10 Prozent ökogas. Die CO2-Emissionen aus dem Erdgas-Anteil kompensieren wir über Klimaschutzprojekte. Diese Projekte werden von der Non-Profit-Organisation Gold-Standard-Foundation zertifiziert und erfüllen besonders hohe Anforderungen: Sie sparen nicht nur CO2, sondern tragen auch zur nachhaltigen Entwicklung vor Ort bei. Das Kürzel VER steht für Verified Emission Reductions, also für eine nachgewiesene Emissionsreduktion.

Ökogas wird auf verschiedene Art und Weise eingesetzt: Zum einen kann es auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden. Zum anderen lässt sich damit in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme erzeugen.

Ökogas im Gasnetz
Ökogas kann auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden.
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Ökogas im BHKW
Das Ökogas wird üblicherweise direkt am Ort der Entstehung in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) verbrannt, um Strom zu erzeugen. Die dabei entstehende Wärme kann z. B. zum Beheizen anliegender Gebäude bzw. Gemeinden genutzt werden.
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Fördert die Ökogasproduktion den Anbau von Monokulturen?
2004 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert und der Nachwachsende-Rohstoffe (NawaRo)-Bonus eingeführt. Dieser Bonus förderte den Wandel von „Reststoffvergärungsanlagen“ hin zu reinen NawaRo-Anlagen auf Basis von Silomais oder anderen Energiepflanzen. Mais stellt aktuell 73 % der Rohstoffe in den Ökogasanlagen und ist aus Sicht des Ertragsniveaus besonders effizient: Aus einem Hektar Mais (Gärfutter) lassen sich über 8.000 m³ Ökogas gewinnen, fast doppelt so viel wie mit einem Hektar Grünland (Gras). Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wurde mehr Mais angebaut, was zu Diskussionen bzgl. Monokulturen, veränderten Landschaften und pflanzenbaulichen Problemen führte. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass der Anbau von Energiepflanzen in eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft eingebettet wird. Mit dem EEG 2014 wurde die NawaRo-Vergütung wieder abgeschafft und der Fokus auf die Vergärung bestimmter Reststoffe gelegt.

 

Fördert der Einsatz von Ökogas steigende Weltmarktpreise bei Nahrungsmitteln?
Wir haben selbst ein Pilotprojekt und experimentieren mit dem Einsatz von Zwischenfrüchten. Da die Forschung zu Energiepflanzen noch in den Kinderschuhen steckt, setzen wir darauf, dass mittelfristig andere Pflanzen als Mais bzw. andere Nahrungspflanzen als Energieträger gefunden werden. Für die steigenden Weltmarktpreise von Getreide kann man nicht nur einen „Schuldigen“ ausmachen. Einfluss haben u. a. Wetter, (auch regionale) Politik und gesetzliche Vorgaben, Förderungen und Preisbildung sowie dessen Entwicklung. Wir setzen uns für ein anderes globales Problem ein: den Klimaschutz. Ein Hauptziel von naturstrom ist, die Umweltbelastung und den Klimawandel aufzuhalten bzw. diesen einzudämmen. Die daraus folgenden Umweltkatastrophen und Klimaveränderungen können in den ärmeren Ländern schwerwiegende Folgen haben. Auch deshalb setzen wir auf Ökogas.

Haben Sie Fragen zu Ihrer naturstrom- oder naturstrom ökogas-Rechnung?
In unseren Musterrechnungen erläutern wir Ihnen alle wichtigen Punkte.

Musterrechnung naturstrom

Musterrechnung naturstrom ökogas