05.11.2018

NATURSTROM AG warnt vor Kollateralschaden des Energiesammelgesetzes: Mieterstromförderung soll drastisch sinken

Die NATURSTROM AG kritisiert den Gesetzesentwurf für das sogenannte Energiesammelgesetz. Er enthält Bestimmungen, die zu einer Reduzierung des Mieterstromzuschlags um bis zu 60 Prozent führen. Dass die Mieterstromförderung unter diesen Bedingungen noch den gewünschten Erfolg erzielen könnte, hält NATURSTROM für ausgeschlossen. Der Öko-Energieversorger mahnt daher Korrekturen an.

Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die Förderung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 kW um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. In diese Leistungsklasse fällt ein Großteil der im Rahmen von Mieterstromprojekten realisierten Anlagen. Und schlimmer noch: „Aufgrund der Fördersystematik für Mieterstrom würde sich durch die Reduzierung der Einspeisevergütung die Mieterstromförderung in Projekten mit größeren Anlagen automatisch um bis zu 60 Prozent reduzieren“, kritisiert Dr. Tim Meyer, Vorstand der NATURSTROM AG. „Diese Kürzung wäre für Mieterstrom ein schwerer Schlag ins Kontor, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen hat.“

Denn der Mieterstromzuschlag berechnet sich anhand der EEG-Vergütung einer Anlage: Von dieser Vergütung werden pauschal 8,50 Cent abgezogen. So ergeben sich je nach Leistung der Photovoltaikanlagen für Projekte ab dem 1. Januar 2019 Mieterstromzuschläge zwischen 2,97 und 1,97 Cent je kWh. Bei einer Reduzierung der EEG-Vergütung für Anlagenteile ab 40 kW im vorgesehenen Umfang, konkret von derzeit 10,17 Cent pro kWh auf 8,33 Cent pro kWh, würde die Photovoltaik-Einspeisevergütung für eine Anlage mit 100 kW Leistung um rund 12 Prozent auf 9,25 Cent je kWh sinken. Abzüglich 8,50 Cent pro kWh beliefe sich der Mieterstromzuschlag dann nur noch auf 0,75 Cent pro kWh, was einer Reduktion von rund 60 Prozent entspricht.

„Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein und konterkariert alle Bestrebungen, den Photovoltaikzubau nachhaltig zu stärken und die Energiewende in die Innenstädte zu bringen“, so NATURSTROM-Vorstand Meyer. „Es ist sehr zu hoffen, dass die Rückwirkung auf die Mieterstromförderung bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs schlicht übersehen wurde und noch korrigiert wird.“ Hierfür hat Meyer einen unkomplizierten Vorschlag: „Sollte eine Vergütungskürzung ins Gesetz Eingang finden, muss auch die Berechnung des Mieterstromzuschlags entsprechend angepasst werden. Der Abschlag von aktuell 8,50 Cent pro kWh auf die EEG-Vergütung muss dann im gleichen Maße gesenkt werden wie die Vergütung.“

Unabhängig von ihrer Auswirkung auf den Mieterstromzuschlag hält die NATURSTROM AG die vorgesehene Vergütungskürzung für Photovoltaikanlagen von rund 20 Prozent für zu hoch. Zwar sind die Modulkosten zuletzt wieder deutlicher gesunken. Gerade bei den kleineren Dachanlagen unter 100 kW, für die eine Mieterstromförderung zulässig ist, dominieren sie aber die Gesamtkosten längst nicht mehr wie in früheren Jahren. Zudem steigen andere Kosten, zum Beispiel durch den gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meter Rollout.

NATURSTROM ist im jungen Marktsegment für Mieterstrom bereits von Beginn an aktiv. Der Öko-Energieversorger hat deutschlandweit mehr als 40 Projekte umgesetzt – in Neubauten wie im Wohnungsbestand, von Kleinprojekten bis hin zu Quartieren. Je nach den Erfordernissen des Projekts arbeitet NATURSTROM mit Photovoltaik oder mit biogasbetriebenen BHKW, teils auch in Kombination. Von der Mieterstrom-Vollversorgung über die Projektentwicklung und den Anlagenbetrieb bis hin zum Messstellenbetrieb übernimmt NATURSTROM nach Bedarf die verschiedensten Rollen.

Bildmaterial zum Download:

Solaranlage auf Hausdach / Foto: NATURSTROM AG