02.10.2015

NATURSTROM AG warnt: Ausschreibungen bedrohen den Erfolg der Energiewende

2. Oktober 2015. Die NATURSTROM AG sieht in der nahezu vollständigen Umstellung der Erneuerbaren-Förderung auf Ausschreibungsverfahren eine Gefahr für das Gelingen der Energiewende. Nach Ansicht von NATURSTROM gefährden Ausschreibungen die Akteursvielfalt. Mit dem Ausscheiden kleinerer Akteure droht nicht nur ein herber Akzeptanzverlust, auch die Weiterentwicklung lokaler und regionaler Versorgungslösungen wird verbaut. Das hat NATURSTROM in einer aktuellen Stellungnahme für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum geplanten Ausschreibungsdesign deutlich gemacht.

„Mit der geplanten Umstellung auf Ausschreibungen drängt das Bundeswirtschaftsministerium trotz aller Warnungen die bisherigen Treiber der Energiewende ins Abseits“, so Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG, zum Eckpunktepapier des BMWi. „Bürgerenergiegesellschaften, kleinere Stadt- und Gemeindewerken sowie unabhängige Stromversorger werden bei solchen Ausschreibungen kaum Zuschläge erhalten und sich in der Folge auch nicht mehr beteiligen.“

Dabei räumen die EU-Beihilfeleitlinien Ausnahmeregelungen ein, so dass Projekte von kleinerem Umfang auch ohne Ausschreibungen realisiert werden können. Bislang nutzt das BMWi diesen Spielraum allerdings nicht. „Der Energiewende wird damit ein Bärendienst erwiesen“, so Dr. Banning.

Ausschreibungssysteme bevorteilen aus Sicht der NATURSTROM AG in mehrfacher Hinsicht größere Anbieter. Dies zumeist mit der Argumentation, dass Größe auch mit niedrigeren Kosten verbunden ist. Dieses Argument hat allerdings nur die Produktionskosten von Strom im Blick. Entscheidend sind jedoch die Systemkosten: Die Kosten für den Stromtransport, den Ausgleich von Erzeugungs- und Verbrauchsschwankungen müssen ebenso berücksichtigt werden wie die gesellschaftlichen Kosten durch eine unnötige Belastungen der Natur und die fehlende Akzeptanz bei den Bürgern.

„Die Akteursvielfalt bei der Energiewende zu erhalten, ist kein Welpenschutz als Selbstzweck“, betont daher NATURSTROM-Vorstandschef Dr. Banning. „Es geht vielmehr darum, die Energiewende zu möglichst geringen Systemkosten, bei gleichbleibend hoher Versorgungssicherheit und mit breiter Akzeptanz zu gestalten.“

Die Existenzberechtigung von Bürgerenergieprojekten basiert aus Sicht von NATURSTROM auf den besseren Energieversorgungslösungen für lokale und regionale Märkte, die sie hervorbringen. Dort sind angemessene Projektgrößen, eine gute Nutzung von Infrastruktur, Vermeidung von räumlichen oder zeitlichen Verlusten beim Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage und eine hohe Akzeptanz die Einflussgrößen, die im Gesamtsystem sowohl nachhaltige als auch ökonomische Vorteile bringen.

„Wir plädieren für ein Nebeneinander von Ausschreibungsverfahren für Großprojekte, die auf anonyme Märkte abzielen, und einem anderen Vergütungssystem für kleinere Projekte mit systemischem Ansatz und konkretem Versorgungszweck im regionalen oder lokalen Kontext“, so Dr. Banning. Da solch ein Nebeneinander der Fördersysteme vom BMWi offenbar derzeit nicht gewünscht ist, müsse die Bundesregierung zumindest Ausnahmeregelungen für kleinere Projekte erlassen. „Projekte mit bis zu zehn Megawatt Leistung, die für den örtlichen und regionalen Strommarkt produzieren können, müssen weiterhin eine fest kalkulierbare Vergütung erhalten und dürfen nicht unter das Ausbaulimit fallen“, schlägt der NATURSTROM-Vorstandschef vor.


Weiterführende Informationen:

Stellungnahme der NATURSTROM AG zum BMWi-Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“