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Häufige Fragen Strom

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu naturstrom und dem Wechsel des Stromanbieters. Wenn Sie weitere Fragen haben,  schreiben Sie uns gerne an kundenservice(at)naturstrom.de oder rufen Sie unsere Service-Hotline an: 0211 77 900 - 100.

Ist meine Stromversorgung bei einem Wechsel zu naturstrom gesichert?
Ja. Ihre Stromversorgung ist auch beim Wechsel des Stromanbieters gesetzlich garantiert.

Welche Fristen muss ich beachten?
Bei einem Anbieterwechsel kündigen wir Ihren Vertrag bei Ihrem Versorger im Rahmen Ihrer vertraglich vereinbarten Frist zum nächstmöglichen Termin. Manche Versorger bieten inzwischen Verträge mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende an. Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen.

Beim Einzug in eine neue Wohnung haben Sie die Möglichkeit, ab dem ersten Tag (Datum der Schlüsselübernahme) naturstrom zu beziehen. Dazu müssen Sie uns bereits vor Ihrem Umzug alle notwendigen Daten mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie maximal bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungstag) anmelden können.
Liegen uns die Anmeldedaten nicht rechtzeitig vor, werden Sie automatisch vom zuständigen Grundversorger mit Strom beliefert. Dieser meldet sich bei Ihnen, sobald er von Ihrem Einzug erfährt (z. B. durch die Abmeldung des Vormieters oder eine Mitteilung durch Ihren Vermieter). In diesem Fall gehen Sie wie bei einem Anbieterwechsel vor.

Müssen weiterhin Kosten wie Netzgebühr, Messgebühr, Durchleitungsgebühr etc. an den Netzbetreiber/Messstellenbetreiber gezahlt werden?
Ja, diese Kosten sind allerdings im naturstrom-Tarif bereits enthalten.

Kann ich auch für meine Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung oder PV-Anlage naturstrom beziehen?
Ja. Wir bieten Ihnen dazu spezielle Tarife für Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und PV-Anlagen an.

Fallen für den Wechsel zu naturstrom Kosten an?
Nein. Bei einem Wechsel zu naturstrom fallen keine Kosten an.

Wie schnell werde ich naturstrom-Kund:in, wenn ich das Antragsformular absende?
Nach Antragseingang kündigen wir Ihren alten Stromvertrag gemäß Ihrer regulären Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt und veranlassen den Wechsel. Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, dauert es durchschnittlich zwei bis drei Wochen, bis Sie naturstrom-Kund:in werden.

Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen. Bei einem Neueinzug in die Lieferstelle melden wir Sie hingegen zum Datum der Schlüsselübernahme bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an. Dies ist maximal bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungstag) möglich. Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung durch den örtlichen Netzbetreiber erhalten Sie im Anschluss Ihre Vertragsbestätigung per Post.

Gibt es eine Mindestmenge Strom, die ich Ihnen abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge. Bitte beachten Sie aber, dass der monatliche Mindestabschlag 15 Euro beträgt.

Kann ich deutschlandweit zu naturstrom wechseln?
Ja, wir beliefern unsere Kund:innen bundesweit.

Kann ich auch zu naturstrom wechseln, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne?
Sofern die Stromversorgung des Hauses nicht zentral geregelt bzw. verwaltet wird, können Sie zu naturstrom wechseln.

Muss ich meinen Vermieter darüber informieren, dass ich meinen Stromanbieter wechseln werde?
Wenn Ihr Strom nicht über Ihren Vermieter abgerechnet wird, müssen Sie ihn nicht über den geplanten Anbieterwechsel informieren.

Muss ich mich für einen Lieferantenwechsel bei meinem alten Stromversorger abmelden, wenn ich naturstrom beziehen möchte?
Nein. Wir kümmern uns um alle Formalitäten bei der Ummeldung – und Ihre Stromversorgung bleibt zu jeder Zeit gewährleistet.
Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen.

Können Sie mir versichern, dass mein Strom bei einem Wechsel zu naturstrom nicht ausfällt?
Ja. Die unterbrechungslose Stromversorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst wenn Sie uns falsche Adressdaten o. Ä. übermitteln, ist Ihr örtlicher Grundversorger dazu verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.

Wer schickt mir zukünftig meine Stromrechnung?
Ihre Stromrechnung erhalten Sie in Zukunft von naturstrom.

Wann erhalte ich meine erste Rechnung von naturstrom?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns zunächst eine Vertragsbestätigung, die Ihre monatlich zu zahlenden Abschläge festlegt. Die Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie zum selben Zeitpunkt wie bei Ihrem vorherigen Versorger, da sie auf der jährlichen Zählerablesung Ihres örtlichen Netzbetreibers/Messstellenbetreibers basiert.

Passen Sie die Höhe der Abschlagszahlungen bei geänderten Verbrauchsgewohnheiten an?
Ja. Wir passen die Höhe der Abschläge an die Höhe Ihres durchschnittlichen Verbrauchs an. Diese Anpassung nehmen wir in der Regel mit der Jahresverbrauchsabrechnung vor. Wenn sich Ihr Stromverbrauch zwischenzeitlich ändert, können Sie uns auch vorab einen Zählerstand mitteilen und um eine Anpassung Ihres Abschlags bitten.

Was muss ich wissen und tun, wenn ich als naturstrom-Kund:in umziehe?
Gerne versorgen wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit naturstrom. Bitte teilen Sie uns Ihren geplanten Umzug über das Kundenportal mit. Als Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir Ihrem Kundenkonto automatisch einen Umzugsbonus von 25 Euro gut. Dieser wird in Ihrer erster Jahresverbrauchsabrechnung für die neue Abnahmestelle verrechnet.

Wir benötigen:

  • Ihre neue Anschrift
  • die neue Zählernummer
  • das Datum der Haus-/Wohnungsübernahme
  • den Anfangszählerstand zur Schlüsselübernahme (kann nachgereicht werden)
  • den Namen Ihrer Vormieterin/Ihres Vormieters (falls bekannt)
  • das Datum der Wohnungsübergabe der alten Lieferanschrift
  • den Endzählerstand zur Schlüsselübergabe

Die Abmeldung der alten Anschrift und die Anmeldung der neuen Anschrift sind unabhängig voneinander und dürfen sich überschneiden.
Der Zeitpunkt Ihres Umzugs ist nicht ausschlaggebend. Bitte nennen Sie uns das tatsächliche Datum der Schlüsselübernahme/-übergabe und beachten Sie, dass wir Sie maximal bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungstag) anmelden können. Ihre Vertragskonditionen werden dann einfach auf Ihr neues Zuhause übertragen. Teilen Sie uns bitte mit, wenn für Ihre neue Wohnung/Ihr neues Haus bereits ein Stromliefervertrag besteht – z. B. mit dem örtlichen Versorger. Wir kümmern wir uns dann um einen Lieferantenwechsel zu uns.

 

Was muss ich beachten, wenn ich beim Umzug in einen Neubau zu naturstrom wechseln möchte?

Bei einem Neubau ist ggf. noch ein sogenannter Bauzähler in Betrieb. Dieser wird meistens vom örtlichen Grundversorger versorgt. Sobald ein normaler Haushaltszähler installiert wurde, kann die neue Zählernummer zum Einbaudatum bei naturstrom angemeldet werden. Im Antragsformular geben Sie bei „Art des Wechsels“ bitte „Neueinzug (Datum Zählereinbau)“ an. Unter „Name des Vormieters“ tragen Sie bitte „Neubau“ ein. Diese Information ist für uns sehr hilfreich, falls die Lieferadresse beim Netzbetreiber noch nicht im System verzeichnet ist.

Kann ich meinen Stromvertrag an meine:n WG-Mitbewohner:in oder Nachmieter:in übergeben, wenn ich ausziehe?
Die formlose Übergabe Ihres Stromvertrages an eine:n neue:n Vertragspartner:in ist nicht möglich. Aber: Sobald wir von der Person eine persönliche Mitteilung mit Datum der Vertragsübernahme per Telefon, E-Mail oder Brief erhalten, werden wir Ihren Vertrag zum Vortag des Übernahmetermins beenden und Ihre:n Nachmieter:in nahtlos zum gewünschten Termin anmelden. Mehr erfahren Sie unter Vertragsübernahme

Ich ziehe um. Muss ich kündigen?
Falls Sie umziehen und weiterhin naturstrom beziehen möchten, melden Sie uns dies bitte über das naturstrom-Kundenportal. Als Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir Ihrem Vertragskonto automatisch einen Umzugsbonus von 25 Euro gut.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Bitte beauftragen Sie Ihren neuen Wunschversorger mit dem Lieferantenwechsel. Bei den meisten Haushaltsverträgen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Die genaue Kündigungsfrist Ihres Vertrags finden Sie im naturstrom-Kundenportal oder in Ihrer letzten Rechnung.
Bei einem Auszug aus der Lieferanschrift kann der Vertrag hingegen stichtagsgenau zum Datum der Schlüsselübergabe beendet werden. Der Zeitpunkt Ihres Umzugs ist nicht ausschlaggebend. Die Vertragsbeendigung ist bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungszeitpunkt) möglich.

Bitte teilen Sie uns zeitnah nach der Schlüsselübergabe folgende Daten mit:

  • Datum der Schlüsselübergabe an Vermieter:in/Nachmieter:in (Alternativ: Mietvertragsende)
  • Endzählerstand zu diesem Datum
  • Ihre neue Anschrift

Woher bekomme ich meinen Strom, falls ich den Vertrag mit naturstrom kündige, ohne einen neuen Versorger ausgewählt zu haben?
In diesem Fall können Sie Ihr Strom z. B. wieder vom örtlichen Grundversorger beziehen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist er verpflichtet, Sie zum allgemeinen Tarif und zu allgemeinen Bedingungen zu versorgen.

 

Was ist bei einem Sonderkündigungsrecht zu berücksichtigen?
Falls Sie bei Ihrem jetzigen Stromversorger ein Sonderkündigungsrecht haben – z. B. aufgrund einer Preisanpassung – bitten wir Sie, Ihren Vertrag schnellstmöglich selbst zu kündigen. Ansonsten kann es passieren, dass das Sonderkündigungsrecht verfällt und sich der Wechsel verzögert. Teilen Sie uns im Antragsformular bitte das bestätigte Kündigungsdatum Ihres bzw. Ihrer Vormieter:in mit. Bitte versenden Sie das Antragsformular zeitnah, da für die Anmeldung aufgrund gesetzlicher Fristen eine gewisse Vorlaufzeit benötigt wird.

Mein:e Vormieter:in ist naturstrom-Kund:in. Kann ich den Vertrag übernehmen?
Wir freuen uns, dass Sie sich auch für naturstrom interessieren. Für die Bearbeitung der Vertragsübernahme lassen Sie uns bitte die folgenden Informationen per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular zukommen:

  • Datum der Übernahme                                                                      
  • Zählerstand zum Übernahmedatum (kann nachgereicht werden)
  • Vertragsnummer des zu übernehmenden Vertrages (Alternativ: Zählernummer)
  • Name alte:r Vertragspartner:in (falls vorhanden)
  • Bankverbindung für die Abschlagszahlungen
  • Kontaktdaten, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können
  • ggf. künftiger Jahresverbrauch

Zum Kontaktformular

Der Stromvertrag läuft über eine Firma, die umbenannt wurde. Kann der aktuelle Vertrag umgeschrieben werden?
Eine formlose Umschreibung des Vertrags ist nicht möglich. Damit die Abnahmestelle auf die neue Firmierung umgemeldet werden kann, müssen wir den aktuellen Stromvertrag beenden und in der Regel mit den gleichen Konditionen eine neue Vertragsnummer für die neue Firmierung anlegen.

Bitte teilen Sie uns das Datum der Umstellung mit. Beachten Sie hierbei, dass eine nachträgliche Ab-/Anmeldung ab Bearbeitungszeitpunkt nur sechs Wochen rückwirkend möglich ist. Wir empfehlen ein zukünftiges Datum auszuwählen, da die bereits abgebuchten Abschläge in der Schlussrechnung verrechnet werden.

Sobald wir alle Daten von Ihnen erhalten haben, werden wir den bestehenden Vertrag kündigen und eine Neuanmeldung generieren. Die neue Vertragsbestätigung mit der neuen Vertragsnummer wird per Post versendet.

Brauche ich nach meinem Wechsel zu naturstrom einen neuen Stromzähler? 
Nein. Auch nach dem Wechsel zu naturstrom wird Ihr Energieverbrauch wie gewohnt an Ihrem bisherigen Stromzähler abgelesen.

Wie erfolgt die Ablesung des Zählerstandes?
Es ändert sich nichts für Sie. Das heißt: Ihr lokaler Netzbetreiber/Messstellenbetreiber liest wie gewohnt turnusmäßig den Zählerstand ab oder bittet Sie, diesen telefonisch, online oder schriftlich anzugeben.

Wann erfolgt die Ablesung des Zählers?
Der Zeitpunkt der Ablesung wird von Ihrem Netzbetreiber/Messstellenbetreiber festgelegt und ändert sich durch einen Wechsel zu naturstrom nicht. Sobald Sie sich im Kundenportal registriert haben, finden Sie den Ablesetermin dort im Bereich "Verträge" unter "Stichtag für die Zählerablesung".

Wer ist bei technischen Störungen (Stromausfall) zuständig? Wen spreche ich an, wenn der Zähler gewartet, ausgebaut oder repariert werden muss?
Bei technischen Störungen ist immer Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber zuständig. Dieser ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes verantwortlich, unabhängig davon, welcher Strom darüber verteilt wird. Dafür erhält der Netzbetreiber von naturstrom eine Netznutzungsgebühr, die Sie über den Strompreis bezahlen. Der Netzbetreiber/Messstellenbetreiber ist der Eigentümer Ihres Stromzählers und daher Ihr Ansprechpartner bezüglich Zählerwechsel oder -wartung. Es ändert sich für Sie durch einen Wechsel zu naturstrom also nichts.

Verpflichtet der Einbau des Stromzählers in einen Neubau Besitzer:innen oder  Erstbewohner:innen dazu, einen Stromvertrag mit dem lokalen Energieversorger abzuschließen, der den Zähler installiert hat? 
Nein, diese Verpflichtung besteht nicht. Der Zählereinbau wird zwar vom zuständigen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber vorgenommen – Sie sind damit aber nicht automatisch verpflichtet, auch einen Stromliefervertrag mit dem lokalen Versorgungsunternehmen abzuschließen.

Ist naturstrom teurer als herkömmlicher Strom?
Nein, naturstrom ist trotz höchster Qualitätsansprüche in vielen Gebieten günstiger als der Kohle- und Atomstrom des Grundversorgers bzw. als Mitbewerber, die keinen echten Ökostrom anbieten. Durch knapp kalkulierte Preise, eine schlanke Firmenstruktur und den Verzicht auf teure Marketingkampagnen können wir unseren hochwertigen Ökostrom zu einem ähnlichen Preis wie Standard-Graustrom anbieten.

Beeinflusst die Entwicklung des Strompreises an der Strombörse den Preis von naturstrom?
naturstrom kauft seinen Strom nicht an der Strombörse, da die Herkunft des börsengehandelten Stroms unbekannt ist. Trotzdem beeinflussen Preisänderungen an der Börse unsere Stromeinkaufskosten: Denn die Erzeuger, denen naturstrom Strom abkauft, orientieren sich bei ihren Preisen an den Börsenpreisen für konventionellen Strom und verkaufen ihren Ökostrom nie für weniger Geld. Zudem verlangen sie in der Regel einen Aufschlag für die bessere Stromqualität des nachhaltig produzierten Stroms. Preisänderungen an den Strombörsen wirken sich also langfristig auch auf die Kosten für unseren Stromeinkauf aus.

Warum ist es so wichtig, dass naturstrom neue Anlagen fördert und selbst baut?
Nur durch den Bau neuer Öko-Energieanlagen erhöht sich der Anteil an Ökostrom im deutschen Strommix kontinuierlich. Das Ziel von naturstrom ist eine Stromversorgung, die vollständig auf Erneuerbaren Energien basiert. Um dieses Ziel zu erreichen, baut und fördern wir regelmäßig neue Wind- und Solaranlagen.

Wie kann ich mir sicher sein, dass wirklich naturstrom aus meiner Steckdose kommt?
Physikalisch kann nicht zwischen grünem und konventionellem Strom unterschieden werden. Ausschlaggebend ist allein, in welchen Kraftwerken er produziert wird. Mit Ihrem Auftrag an naturstrom sorgen Sie dafür, dass der Anteil an Ökostrom im deutschen Strommix zunimmt. Denn wir speisen genau die Strommenge aus Erneuerbaren Energien ins Stromnetz ein, die Sie verbrauchen.

Zusätzlich investieren wir im Privatkundentarif 1 Cent (netto) pro verbrauchte Kilowattstunde in den Bau neuer Öko-Energieanlagen – Ihr persönlicher Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Steigerung des Ökostromanteils im deutschen Strommix. Sie erzielen bei einem Wechsel zu naturstrom also einen doppelten Umweltnutzen. Genauere Informationen können Sie unserer Stromkennzeichnung entnehmen.

Entsteht bei der Erzeugung von naturstrom CO2?
Auch beim Bau und Betrieb von Öko-Energieanlagen wird CO2 freigesetzt. Wir halten diese Emissionen möglichst gering und investieren auf Grundlage der CO2-Emissionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte.

Sie haben Fragen zu Ihrer naturstrom- oder naturstrom ökogas-Rechnung?

Transparenz und Verständlichkeit haben für uns höchste Priorität. In unseren Musterrechnungen erklären wir Ihnen daher einfach und übersichtlich die wichtigsten Inhalte Ihrer Abrechnung.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Rechnung haben, hilft Ihnen unser Service-Team gern weiter.

Musterrechnung naturstrom

Musterrechnung naturstrom ökogas