Auftrag zur Übertragung von THG-Quoten für Elektrofahrzeuge nach § 37a Abs. 6 BImSchG im Kalenderjahr 2024

E-Mobilität

Auftraggeber
Die NaturStromHandel GmbH kann dem Auftraggeber über die angegebene E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (z.B. Mitteilungen über den Vertragsbeginn etc.) zusenden. Änderungen der vorgenannten Kontaktdaten des Auftraggebers sind der NaturStromHandel GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Bankverbindung zur Auszahlung der Vergütung
Angaben zum Elektrofahrzeug
Beispiel Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein):
Bitte klicken Sie auf das Ausweis-Symbol, um ein Beispiel der benötigten Seite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein-Seite) größer angezeigt zu bekommen.
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein reines Elektrofahrzeug? Ersichtlich durch Code 004 in Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Teil 1.*
Vergütung
Die NaturStromHandel GmbH zahlt dem Auftraggeber eine einmalige Vergütung in Höhe von
85,00 Euro netto.
Die Vergütung wird gegenüber dem Auftraggeber mit einer Gutschrift abgerechnet. Die Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die Umsatzsteuer auf die Vergütung aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird. Sollte der Auftraggeber kein Verbraucher oder Kleinunternehmer sein, ist er verpflichtet, die NaturStromHandel GmbH unverzüglich auf eine bestehende Umsatzsteuerbarkeit hinzuweisen und ihr in diesem Fall seine Steuernummer bzw. seine USt.-Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Quartals, in welchem die UBA-Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Voraussetzung für den Anspruch auf Auszahlung der Vergütung ist die Bescheinigung der von der NaturStromHandel GmbH für das Elektrofahrzeug gemeldeten Strommenge durch das Umweltbundesamt, es sei denn die unterbliebene Bescheinigung ist von ihr zu vertreten.
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