07.07.2022
„Die heute beschlossenen Energie-Novellen sind ein großer Schritt hin zu einem erneuerbaren Versorgungssystem“
Der Bundestag hat heute eine Reihe von Gesetzen zur Energiewende verabschiedet. Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG, begrüßt die Beschlüsse und sieht in diesen einen Meilenstein auf dem Weg zu einer vollständig regenerativen Energieversorgung. Bis zur Zielgeraden brauche es aber noch weitere große Schritte, insbesondere im Strommarktdesign sowie bei der Nutzung von Ökostrom für Wärme und Verkehr. Für die Realisierung des Erneuerbaren-Ausbaus appelliert er an alle Verwaltungsebenen, nun den ambitionierten Ausbauzielen auch eine lösungsorientierte Umsetzung folgen zu lassen.
„Der heutige Tag markiert ohne Frage einen Meilenstein für die Energiewende! Die Ausbauziele für Wind- und Solaranlagen werden im EEG 2023 endlich auf ein Niveau angehoben, das im Einklang mit unseren Klimazielen steht und das uns zudem viel unabhängiger von fossilen Energieimporten macht. Es ist dabei beispielsweise sehr zu begrüßen, dass Bürgerenergie wieder gestärkt wird, dass Flächenausweisungen für Windenergie über ein neues Gesetz verpflichtend werden und dass das Naturschutzgesetz für vereinfachte Genehmigungsverfahren geändert wird. In einigen Details sehen wir zwar noch weiteren Verbesserungsbedarf, um die anstehenden Transformationen des Energiesystems in aller Konsequenz anzugehen. Dass beispielsweise das Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 nicht mehr genannt wird, ist angesichts der herrschenden Krisen beim Klima und bei den fossilen Energieträgern unverständlich. Die nur mittelfristig verpflichtend greifende Flächenausweisung sowie die neuen Artenschutzregeln sind nicht ausreichend für den notwendigen Ausbau der Windenergie. Der Mieterstrom muss endlich entbürokratisiert werden, um Dächer von Mehrfamilienhäusern genauso wie Mietshaushalte für eine Vor-Ort-Solarstromnutzung zu gewinnen. Insgesamt sind die neuen und novellierten Regelungen jedoch ein großer Schritt in Richtung eines vollständig auf Erneuerbaren Energien basierenden Versorgungssystems – herzlichen Glückwunsch dazu an die Abgeordneten der Ampel-Koalition und alle Beteiligten in den Ministerien!“, kommentiert Dr. Thomas E. Banning die heute im Bundestag beschlossenen Energiegesetze.
Banning sieht die nun erfolgte Umsetzung von Oster- und Sommerpaket nicht als Abschluss, sondern als Auftakt für dringend gebotene Reformprozesse der Energiewirtschaft. „Im ersten Halbjahr 2022 haben Erneuerbare Energien die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt, in wenigen Jahren werden es drei Viertel sein. Das ist eine absolut notwendige Entwicklung, aber auch eine grundsätzliche Veränderung der Energieversorgung, die ein neues Marktdesign erfordert. Erneuerbare wurden zu lange als Randgebiet behandelt, sie müssen ins Zentrum der energiewirtschaftlichen Prozesse und Systeme rücken – und das nicht nur im Stromsektor, sondern auch im Wärme- und Verkehrsbereich. Das strombasierte Energiesystem der Zukunft braucht Raum für Flexibilität, auch dauerhaft sichere Refinanzierungsbedingungen für Erneuerbare sowie neue Vermarktungsmöglichkeiten wie Energy Sharing oder Vor-Ort-Versorgungen, damit Verbraucher:innen künftig stärker von den günstigen Gestehungskosten von Solar- und Windstrom profitieren können. Gleichzeitig müssen Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge – hier übrigens nicht nur vierrädrige, sondern unbedingt auch Zweiräder, und sicher in beiden Fällen zunehmend auf Basis von Sharinglösungen – über Förderprogramme wie über gesetzliche Rahmenbedingungen massiv verbreitet werden, um mit dem günstigen Ökostrom fossile Rohstoffe auch in Wärme und Verkehr zu verdrängen.“
Banning konstatiert: „Nach diesem ersten Kraftakt der Ampel-Koalition, den man gerne auch mal feiern darf, können also nicht die Füße hochgelegt werden. Denn um die Energiewende zum Erfolg zu führen, muss es künftig regulatorisch mit dem gleichen Engagement wie im letzten halben Jahr weitergehen.“
Die Bundespolitik sieht Banning allerdings nicht allein verantwortlich für das Gelingen des Erneuerbaren-Ausbaus und damit der Energiewende. Die Steilvorlage der beschlossenen Gesetzespakete müsse nun in den Bundesländern und vor allem in den Behörden auf den verschiedenen Verwaltungsebenen aufgegriffen werden. Banning appelliert: „Die Energie-Gesetzespakete wurden im Geiste großer Lösungsorientierung erarbeitet. Das war und ist angesichts der aktuellen multiplen Krisensituation auch unbedingt notwendig. Diese konstruktive Haltung muss nun flächendeckend gelebt werden. Bundesländer müssen Solar- und Windenergie-Flächen schnell und gerne auch über die Mindestvorgaben des Gesetzes hinaus ausweisen, Genehmigungsbehörden dürfen Erneuerbaren-Projekte nicht mit Verhinderungsplanung blockieren, Gerichtsverfahren müssen möglichst schnell entschieden werden. Laufzeiten von acht Jahren und mehr bis zu Projektrealisierung, denen wir gerade bei Windprojekten viel zu häufig begegnen, können wir uns als Gesellschaft einfach nicht erlauben, es geht um die Absicherung unserer Zukunft, die es ohne eine gute Energieversorgung ohne große Umweltschäden einfach nicht geben kann. Daher hoffe ich, dass der heutige Tag nicht nur ein regulatorischer Fortschritt, sondern ein Startschuss für eine grundlegende Energiewendebeschleunigung ist – gemeinsam getragen von Bund, Ländern und Kommunen, von Bürgerinnen und Bürgern genauso wie von Projektierern, Umweltverbänden, Verwaltungen und Wirtschaft. Es ist längst Zeit dafür!“