Umsetzung der Strompreisbremse bei naturstrom

Die Strompreisbremse startet im März 2023, gilt aber rückwirkend schon für die Monate Januar und Februar 2023.

Jeder Haushalt erhält über das Jahr einen festen Entlastungsbetrag, der sofort die monatlichen Abschlagszahlungen reduziert.

Die genaue Höhe des Entlastungsbetrags errechnet sich für Kund:innen mit einem Verbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr wie folgt:

(Verbrauchsprognose / 100 * 80) x (Versorger-Arbeitspreis – 40 ct/kWh) = Jährlicher Entlastungsbeitrag

80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs mal der Differenz von realem Arbeitspreis und Referenzenergiepreisen.
Letztere sind staatlich festgelegt und betragen 40 ct/kWh bei Strom.

 

Energiesparen lohnt sich daher weiterhin. Denn wer nur 80 Prozent seiner Verbrauchsprognose benötigt, zahlt nur die gesetzlich fest­geschriebenen und vergünstigten Preise. Wer noch mehr einspart, profitiert durch die festen Entlastungsbeträge sogar überproportional.

Bis spätestens Ende Februar informieren wir alle Kund:innen, wie hoch ihr jeweiliger Entlastungsbeitrag ausfällt. In diesen Schreiben führen wir dann auch noch einmal individuell auf, wie sehr die Abschläge durch die Vergünstigungen rückwirkend zum 1. Januar 2023 sinken. Die Entlastung wird direkt über die Energierechnungen gewährt. Da die Entlastungen auf Prognosen und nicht realen Verbräuchen beruhen, ist es auch nicht nötig, Zählerstände abzulesen und zu melden.

Für die Stromverbrauchsprognose sollen in aller Regel die Daten der Verteilnetzbetreiber herangezogen werden, die aber mit dem individuellen Vorjahresverbrauch übereinstimmen sollten. Es gilt die Jahresverbrauchsprognose mit Stand September 2022.

Die Strompreisbremse gilt zunächst für das komplette Jahr 2023, kann aber bis April 2024 verlängert werden.

Weitere Fragen zur Umsetzung der Gas- und Strompreisbremsen beantworten wir Ihnen auf dem naturstrom-Blog.