Auswirkung der Erlösabschöpfung auf unsere Endkundenpreise

naturstrom unterhält inzwischen ein beachtliches Portfolio eigener Wind- und Solarparks. Die Stromproduktion aus diesen eigenen Anlagen entspricht gut 25 Prozent der Absatzmenge an unsere Kundinnen und Kunden. Den Rest kaufen wir direkt bei einer Vielzahl verschiedener Ökostrom-Erzeuger im Markt zu. Der Großteil der Strommengen ist damit unmittelbar von den extremen Preissteigerungen dieses Jahres betroffen, da die Erzeuger den Strom nur zum Börsen-Preisniveau verkaufen. Entsprechend müssen auch wir deutlich mehr für den Ökostrom zahlen, um die nötigen Liefermengen zu erhalten.

Die Preise an der Leipziger Strombörse sind in den letzten rund 15 Monaten in exorbitante Höhen gestiegen. Hauptgrund für diese Entwicklung war der drastische Preisanstieg für Gas. Denn Gas wird nicht nur zur Wärme-, sondern auch zur Stromerzeugung genutzt – und die Gaskraftwerke setzen aufgrund des sogenannten Merit-Order-Prinzips häufig den Preis am Strommarkt. Der Preis, den das teuerste (Gas-)Kraftwerk aufruft, das zur Stromerzeugung im Markt gerade noch benötigt wird, gilt faktisch für alle Strommengen, die zu diesem Zeitpunkt am Markt gehandelt werden. Steigende Gaspreise führen also aufgrund des Marktdesigns zu steigenden Strompreisen, egal welcher Herkunft.

Die Strommengen, die wir in eigenen Anlagen erzeugen, produzieren wir deutlich günstiger als das aktuelle Marktpreisniveau. 2022 haben unsere eigenen Erzeugungsmengen und frühzeitige Beschaffungen die notwendigen Tarifanpassungen noch deutlich gedämpft. Darauf hatten wir auch für das Jahr 2023 gehofft, aber bereits zum Zeitpunkt der Kalkulation unserer Preise im Oktober 2022 erhebliche Zweifel daran, dass der Gesetzgeber dies weiter erlauben würde. Daher hatten wir die Kostenvorteile aus den eigenen Anlagen für die Tarifkalkulation 2023 nur begrenzt berücksichtigt.

Ein Schritt der sich nun als richtig erwies, denn leider hat sich unsere Befürchtung mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Strompreisbremse Mitte Dezember bestätigt. Eine Nutzung unserer Anlagen zur Preisdämpfung ist während der Laufzeit des Gesetzes nicht mehr möglich.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber Zufallsgewinne, die bei Stromerzeugern dadurch entstehen, dass sie für ihren Strom viel mehr Geld erhalten, als sie eigentlich benötigen, abschöpfen möchte. Ein an sich sinnvolles Unterfangen. Dabei hat der Gesetzgeber aber keine Ausnahme für Erzeuger gemacht, die ihre Mengen unternehmensintern schon zu einem festen Preis verkauft haben, um die Mengen günstig an die Kundinnen und Kunden, also an Sie, weiterzugeben, so wie es bei uns der Fall war.

Damit müssen wir die eigentlich eingeplanten eigenen Strommengen nun zum allgemeinen Marktpreisniveau einkaufen. Erst wenn die gesetzliche Erlösabschöpfung zu Juli 2023 oder – was wahrscheinlicher ist – zu April 2024 entfällt, können wir den Kostenvorteil aus unseren eigenen Anlagen wieder zur Preisdämpfung für unsere Endkund:innen nutzen. Dies ist für uns frustrierend, gerade weil wir als Vorreiter versucht haben, uns durch den eigenen Anlagenpool stärker von Marktpreisschwankungen unabhängig zu machen. Die Politik hat die intensive Aufforderung von uns und anderen Akteuren, diese entsprechende Regelung zu streichen, leider nicht aufgegriffen.

Die noch fehlenden Mengen werden wir daher nun in den nächsten 12 Monaten beschaffen. Sollte der derzeitige Trend wieder sinkender Preise anhalten, werden wir diese günstigeren Konditionen selbstverständlich über unterjährige Preissenkungen an unsere Kund:innen weitergeben.