09.11.2011

Verbrauchertäuschung statt Transparenz

naturstrom-PV-Anlage in Landsberg

Mit der neuen Stromkennzeichnung dürfen Anbieter von Atom- und Kohlekraft den Eindruck erwecken, dass sie Ökostrom liefern, obwohl sie das faktisch nicht tun. Die unabhängigen Ökostromanbieter naturstrom, Elektrizitätswerke Schönau, Greenpeace Energy und LichtBlick bezeichnen das als „Verbrauchertäuschung“.

Die gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung soll Verbraucher über den Energiemix informieren, mit dem sie beliefert werden. Die jüngst novellierte Regelung ermöglicht es jedoch, dass ein Anbieter ausschließlich Strom aus Atom- und Kohlekraftwerken kauft, den Kunden aber suggeriert, sie würden teilweise auch mit Ökostrom versorgt.

Hintergrund ist die sogenannte EEG-Umlage, die Verbraucher für den Ausbau der erneuerbaren Energien bezahlen. Doch der Strom, der damit finanziert wird, dient nicht zu ihrer Versorgung, sondern wird an der Börse verkauft. Dennoch darf er von den Stromversorgern als so genannte EEG-Quote auf der Stromrechnung, der Webseite und in Werbematerialien ausgewiesen werden, obwohl er tatsächlich nicht geliefert wird. Selbst diejenigen Stromversorger, die keine einzige Kilowattstunde Ökostrom anbieten oder gekauft haben, erhalten so rechnerisch Ökostrom und sehen grüner aus, als sie sind. Die Kunden werden darüber aber im Unklaren gelassen. Je nach Anbieter kann der Greenwashing-Anteil derzeit bis zu 20 Prozent des Strommixes ausmachen.

Statt dem Kunden vorzugaukeln, dass sein konventioneller Versorger 20 Prozent erneuerbare Energien gekauft oder etwas für die Energiewende unternommen hat, hätte ein einfacher Satz das Engagement der Kunden genauso würdigen können: „Durch die Zahlung der EEG-Umlage in Höhe von 3,53 Cent pro Kilowattstunde haben Sie 2011 unabhängig von Ihrem Stromanbieter zum deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beigetragen.“

Die Ökostromanbieter stimmen darin überein, dass die schwarz-gelbe Regierung durch die neue Stromkennzeichnung den Etikettenschwindel qua Gesetz unterstützt. Eine gute Stromkennzeichnung sorge für Transparenz und nicht für Verbrauchertäuschung. Die Anbieter fordern, diese Regelung im Energiewirtschaftsgesetz wieder rückgängig zu machen.