10.07.2026
Rückschritt für die Wärmewende
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Hierzu kommentiert Dr. Kirsten Nölke, Vorständin der naturstrom AG:
„Ein Gebäudemodernisierungsgesetz, das dem Einbau von Öl- und Gasheizungen wieder Tür und Tor öffnet, hat seinen Namen nicht verdient. Daran können auch die Bio-Treppe und die Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote nichts ändern.
Die Regierungsfraktionen haben die gut zwei Monate seit dem Kabinettsbeschluss leider nicht für substanzielle Verbesserungen genutzt. Enttäuschend ist besonders, dass die Fraktionen entgegen anderslautenden Signalen nun doch daran festhalten, dass aktuell geltende Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 zu streichen. Stattdessen wird ein Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote angekündigt, das die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe verpflichtet, ab dem Jahr 2045 ausschließlich klimaneutrale Brennstoffe für die Gebäudeversorgung bereitzustellen.
Das ist ein politisches Hütchenspiel zulasten des Klimaschutzes. Die Gesetzes-Rochade gaukelt den Verbraucher:innen vor, dass ihre Gas- und Ölheizungen ohne eigenes Zutun Stück für Stück bis 2045 klimaneutral werden. Wo ausreichend klimaneutrale Brennstoffe herkommen sollen, wenn sich tatsächlich auch künftig Bauherren und Halter von Bestandsimmobilien in großer Anzahl für den Einbau von Gas- und Öl-Heizungen entscheiden sollten, ist den allermeisten Exptert:innen allerdings schleierhaft.
Auch die Heizungsbranche, die Immobilien- und die Stromwirtschaft haben sich auf stabile Rahmenbedingungen eingestellt und stehen nun vor neuen Unsicherheiten.
Es bleibt zu hoffen, dass sich Verbraucher:innen nicht so leicht täuschen lassen. Die Wärmewende kann gelingen – aber weniger wegen, sondern eher trotz des neuen Gesetzes.“
