15.10.2019

NATURSTROM-Statement zur EEG-Umlage 2020

Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG, zur EEG-Umlage 2020:

„2020 wird die EEG-Umlage nach zuletzt zweimaligem Rückgang noch einmal leicht auf 6,756 ct/kWh ansteigen. Über die letzten Jahre gesehen ist die Umlage aber sehr stabil, hat sich also im Unterschied zu vielen anderen Lebensbereichen nur wenig verteuert. Und in wenigen Jahren wird die Umlage dann ohnehin deutlich zurückgehen, da viele alte Erneuerbaren-Projekte mit höherer Förderung aus dem System fallen und neue PV-Anlagen oder Windparks an Land kaum noch neue EEG-Kosten verursachen. 

Für uns als NATURSTROM sind hinsichtlich des EEG-Systems drei Aspekte ganz wichtig:

1. Fairer Markt:
Die finanzielle Förderung erneuerbarer Energien ist aktuell nur noch nötig, weil der Energiemarkt noch immer erheblich verzerrt ist. Wenn CO2 einen Preis hätte, der die Schadenskosten von aktuell rund 180 Euro/Tonne auch nur annähernd widerspiegeln würde, würden sich fossile Energieträger schon längst nicht mehr rechnen und die Erneuerbaren könnten sich auch ohne Förderung durchsetzen. Trotz dieser Verzerrungen gibt es ja inzwischen schon vereinzelt Projekte, denen das gelingt, was sehr deutlich die inzwischen erreichte eigentliche ökonomische Überlegenheit der Erneuerbaren verdeutlicht. Mit einem angemessenen CO2-Preis würde im Übrigen auch die EEG-Umlage deutlich sinken und es ergäben sich fairere Bedingungen für Bürger wie für Unternehmen, die sich durch Wahl eines sauberen Stromproduktes für die Zukunft einsetzen. Auch lassen sich dann alte Anlagen, die keine EEG-Förderung mehr bekommen, weiter betreiben – ebenfalls ein wichtiger Faktor, um unsere Klimaziele zu erreichen. 

2. Entlastungen bei den Stromkosten – aber richtig:
Auch wir sind wie die Bundesregierung sehr dafür, die Stromkosten zu senken. So werden einerseits Entlastungen für die Verbraucher ermöglicht und andererseits kann dies den Einsatz von Ökostrom für Wärme- und Mobilitätsanwendungen vereinfachen. Es ist es aus unserer Sicht erheblich sinnvoller, die Stromsteuer für klimaneutrale Elektrizität so weit, wie es geht, zu senken, als die im Klimaschutzprogramm angedachte Senkung der EEG-Umlage um anfangs gerade einmal 0,25 Cent pro Kilowattstunde umzusetzen. Die wenig positive Wirkung für den Kunden wird mehr als überkompensiert durch die Gefahr, dass wegen der Zuführung staatlicher Mittel in das EEG-System dieses als Beihilfe bei der EU-Kommission notifiziert werden muss. Nach langen Rechtsstreitigkeiten wurde erst vor Kurzem geklärt, dass das bisherige EEG keine Beihilfe ist und nicht von Brüssel genehmigt werden muss – warum will sich die Bundesregierung nun ihrer Spielräume bei der Gestaltung der Erneuerbaren-Förderung berauben?

3. Ausbau gewährleisten:
Es ist gut, dass die Bundesregierung das Ziel eines Erneuerbaren-Anteils von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch bis 2030 nun festgeschrieben hat. Allerdings wird nach den meisten Prognosen die Stromnachfrage in den nächsten Jahren deutlich zunehmen, insbesondere die Elektromobilität wird künftig weitere Nachfrage hervorrufen. Dagegen setzt das Wirtschaftsministerium in seinen Planungen einen Rückgang des Stromverbrauchs an, um die 65 Prozent erreichen zu können, und hält so den Ausbaubedarf für die Erneuerbaren künstlich klein. Das sind Taschenspielertricks, die der Realität und den Klimazielen in keiner Weise gerecht werden. Wir benötigen einen deutlich schnelleren Zubau von Wind- und Solarenergieanlagen als derzeit von der Regierung vorgesehen. Auch wenn diese neuen Anlagen immer weniger oder bald wohl auch teilweise gar keine finanzielle Förderung mehr benötigen werden, braucht es hier passende Rahmenbedingungen. Dazu gehören etwa höhere Ausschreibungsmengen, vor allem aber Anschlussgarantie mit Einspeisevorrang und verbesserte Genehmigungsmöglichkeiten.“