24.09.2018

NATURSTROM AG unterstützt BUND NRW im Klageverfahren zum Erhalt des Hambacher Waldes

Seit letzter Woche räumt ein Großaufgebot der Polizei die Baumhäuser im Hambacher Wald – während in Berlin die Kohlekommission über einen verlässlichen Kohleausstieg verhandelt. Die Räumungsarbeiten zum jetzigen Zeitpunkt konterkarieren aus Sicht der NATURSTROM AG die Arbeit der Kommission und die Bemühungen aus Teilen der Politik, aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft für eine schnelle Energiewende und einen wirksamen Klimaschutz. Deswegen unterstützt der Öko-Energieversorger finanziell die rechtlichen Schritte des BUND NRW, mit denen eine Rodung des Hambacher Waldes noch verhindert werden soll.

„Die Räumung des Hambacher Waldes torpediert die Arbeit der Kohlekommission und ist zum aktuellen Zeitpunkt eine unnötige Provokation“, kritisiert Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG. Der Düsseldorfer Öko-Energieversorger befürwortet die Forderung mehrerer Umweltverbände, Rodungen im Hambacher Wald bis zur Entscheidung der Kohlekommission auszusetzen. Auch, falls die Kohlekommission nicht wie geplant ihre Ergebnisse bis Mitte Dezember vorlegen sollte.

„Wind- und Solarstrom aus neuen Anlagen ist längst viel günstiger als Kohle- und Atomstrom aus neu errichteten Kraftwerken“, betont Oliver Hummel. „Und der Preisrutsch bei den Erneuerbaren geht immer weiter. Landespolitik und Tagebaubetreiber in den Braunkohle-Ländern dürfen diese Entwicklung nicht einfach ausblenden. Der Hambacher Wald kann erhalten werden, ohne dass in NRW die Lichter ausgehen.“ Daher unterstützt NATURSTROM den BUND NRW in seinen Bestrebungen, den Hambacher Wald auf dem Rechtsweg zu retten.

So setzt sich der BUND u. a. gegen die bergrechtliche Genehmigung des Tagebaus Hambach ein. „Entscheidend dabei ist, dass die Restflächen des Hambacher Waldes zwingend als FFH-Gebiet für das europäische Natura 2000-Schutzgebietsnetz hätten gemeldet werden müssen“, erläutert Dr. Thomas Krämerkämper, Vorstand im BUND NRW e.V. Die NRW-Landesregierung hatte dies unterlassen. Der BUND sieht hinter dieser Entscheidung vor allem die Motivation, die Fortführung des Tagebaus nicht zu gefährden. „Solche wirtschaftlichen Gründe dürfen bei der Auswahl der Gebiete jedoch keine Rollen spielen“, betont Krämerkämper. Das Verfahren liegt derzeit beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Es ist zu erwarten, dass die unterlegene Partei in Revision beim Bundesverwaltungsgericht gehen wird, weswegen mit einem Urteil in letzter Instanz nicht vor 2020 zu rechnen ist.

Pressebild:Kimba Reimer/flickr.com, CC BY 2.0