24.06.2015
NATURSTROM AG bietet Unterstützung für Prokon-Genossenschaft
Düsseldorf, 24. Juni 2015. Die NATURSTROM AG schaltet sich in die Prokon-Debatte ein. Der Öko-Energieversorger unterstützt eine Genossenschaftslösung für Prokon. Wenn die Prokon-Genossenschaft zustande kommt, bietet NATURSTROM an, sich als Genosse zu beteiligen und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen auszuloten.
Aus Sicht von NATURSTROM bietet die Umwandlung in eine Genossenschaft die Chance auf eine langfristig gesunde Entwicklung. Zudem sei sie mit der persönlichen Zielsetzung vieler Genussrechteinhaber und der Mitarbeiter besser vereinbar, so Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG: „Es gibt etliche Genussrechteinhaber, die sich neben den finanziellen auch aus inhaltlichen Erwägungen für Prokon entschieden haben. Sie möchten die Energiewende voranbringen – möglichst dezentral und bürgernah. Ich finde es daher sehr verständlich, dass viele Genussrechteinhaber und besonders die Mitarbeiter das Unternehmen nicht einem der alten Energiekonzerne überlassen wollen.“ Bisher trugen die Anleger nur das Risiko und verloren Kapital, als Genossen könnten sie die weitere Entwicklung bei Prokon aktiv mitgestalten.
„Energie-Genossenschaften haben sich bewährt und sind einer der wichtigsten Träger einer dezentralen Energiewende“, betont Dr. Banning, der zugleich auch Vorstandsvorsitzender im Bündnis Bürgerenergie e.V. ist, dem Dachverband der Bürgerenergie-Bewegung. „Genossenschaften werden außerdem von den jeweiligen Prüfungsverbänden streng kontrolliert. Wenn jetzt von einigen Seiten aus öffentlich davor gewarnt wird, Prokon in eine Genossenschaft umzuwandeln, fehlt einfach das Verständnis für genossenschaftliche Aktivitäten. Ein Denken in kurzfristigen, finanzmarktgetriebenen Kategorien ist der falsche Weg, die Zukunft unter Einbindung engagierter Bürger zu gestalten. Genossenschaften sind darauf ausgelegt, in erster Linie langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Dass es dabei nicht um kurzfristige Gewinnmaximierung geht, wurde wohl übersehen.“
Inhaber von Genussrechten sollen dem Insolvenzverwalter bis zum 26. Juni schriftlich erklären, ob sie bereit sind, Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Kommen genug Anleger zusammen, um die erforderliche Mindestwandlungssumme zu erreichen, stimmen die Prokon-Gläubiger am 2. Juli darüber ab, ob Prokon in Form einer Genossenschaft fortgeführt wird oder ob EnBW das Unternehmen übernimmt. Im ersten Fall erhielten die Gläubiger, hauptsächlich Inhaber von Genussrechten an Prokon, entsprechend ihrer Forderungen Genossenschaftsanteile und Anteile an einer Unternehmensanleihe.
Wie die GLS Bank vorgerechnet hat, kann sich die Genossenschaftsvariante auch finanziell lohnen. Im Genossenschaftsmodell des Insolvenzverwalters wird das Unternehmen um rund 100 Mio. Euro höher bewertet als bei einer Übernahme durch EnBW. Der Insolvenzverwalter rechnet im genossenschaftlichen Insolvenzplan mit einer Quote von 58,9 Prozent. Bei einer Übernahme durch EnBW erwartet der Insolvenzverwalter hingegen nur eine Insolvenzquote von 52,2 Prozent.
Aktualisiert am 30. Juni 2015