26.04.2017

NATURSTROM AG begrüßt Kabinettsbeschluss: Gesetz wird Mieterstrom den Durchbruch bringen

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Förderung von sogenanntem Mieterstrom beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Hausdach zu erleichtern. Die NATURSTROM AG begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss. Der Öko-Energieversorger sieht Mieterstrom als große Chance, Millionen Mieter an der Energiewende zu beteiligen.

„Mieter konnten von der Energiewende bislang noch viel zu selten profitieren“, erläutert Dr. Tim Meyer, Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung bei der NATURSTROM AG. „Denn Mieterstromprojekte lassen sich aktuell nur unter besonders günstigen Umständen umsetzen. Das Mieterstromgesetz ändert dies. Künftig werden deutlich mehr Mieter als bislang günstigen Solarstrom vom Dach beziehen können. Damit schließt sich endlich die Gerechtigkeitslücke zwischen Mietern und Eigenheimbesitzern mit Solaranlage.“

Das Mieterstromgesetz sieht eine direkte Förderung in Höhe von 2,2 bis 3,8 Cent je Kilowattstunde Solarstrom vor, die direkt im Hausnetz an Mieter geliefert wird. Gleichzeitig bleibt Mieterstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet. Die bisherige Schlechterstellung von Mieterstrom gegenüber dem Eigenverbrauch von Sonnenstrom wird durch die Förderung größtenteils kompensiert – allerdings nicht komplett beseitigt.

Das Gesetz schränkt die Verwirklichung von Mieterstromprojekten in zweierlei Hinsicht ein. So ist die Förderung pro Jahr auf 500 Megawatt gedeckelt. Anlagen, die nach Erreichen dieses Deckels realisiert werden, erhalten die Förderung erst ab dem folgenden Kalenderjahr. Außerdem sind nur Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt peak förderfähig.

„Trotz mancher Einschränkungen sieht der Kabinettsbeschluss eine im Großen und Ganzen stimmige und konsistente Förderung vor“, urteilt Meyer. „Es ist längst überfällig, der Benachteiligung von Mieterstromlösungen gegenüber dem Eigenverbrauch entgegenzuwirken. Wir sind zuversichtlich, dass das Gesetz die gewünschte Wirkung entfalten und Mieterstromprojekte in die Fläche bringen wird.“ Meyer erhofft sich vom Mieterstromgesetz auch eine Anschubwirkung für die solare Energiewende: „Das Mieterstromgesetz kann dazu beitragen, dass nach drei dunklen Jahren der Photovoltaikzubau endlich wieder die politische Zielvorgabe erreicht. “ Seit 2014 lag der Zubau neuer Photovoltaikleistung in jedem Jahr deutlich unter dem im EEG definierten Zubauziel von 2.500 MW. „Mieterstrom bringt die Energiewende in die Innenstädte und trägt dazu bei, das große Potenzial an Dachflächen in den Städten zu erschließen“, so Meyer weiter.

In manchen Punkten sieht NATURSTROM allerdings Nachbesserungsbedarf: „Bei großen Wohnblöcken sollte es auch möglich sein, Sonnenstrom über eine direkte Verbindung ins Nachbarhaus zu liefern“, fordert Tim Meyer. Denn nicht immer eigneten sich bei Wohnkomplexen beispielsweise mit Vorder- und Hinterhaus alle Dachflächen für Photovoltaikanlagen. „Bislang schließt der Gesetzesentwurf solche Quartierslösungen aus.“ Klärungsbedarf sieht NATURSTROM außerdem bei den Bestimmungen zu den Mieterstromverträgen sowie beim Zählerwesen.

In den nächsten Wochen werden sich Bundestag und Bundesrat mit dem Mieterstromgesetz befassen. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden soll.

NATURSTROM hat bislang über 20 Mieterstromprojekte in verschiedenen Regionen Deutschlands umgesetzt, in Neubauten ebenso wie in Bestandsimmobilien. Aktuell realisiert der Öko-Energieversorger die nachhaltige Wärme- und Mieterstromversorgung für die Berliner Möckernkiez eG, Deutschlands größte privat organisierte Wohnungsbaugenossenschaft. Parallel verwirklicht NATURSTROM derzeit drei kleinere Mieterstromprojekte, zwei in Berlin sowie eines im nordrhein-westfälischen Hattingen.