Häufige Fragen Strom und Gas

Häufige Fragen zu Strom und Gas

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu naturstrom und dem Wechsel des Stromanbieters sowie zu naturstrom ökogas und dem Wechsel des Gasanbieters. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne  oder rufen Sie unsere Service-Hotline an: 0211 77 900 - 100.

Häufige Fragen Strom

Aktueller Hinweis

Änderungen in den Fristen für An-/und Abmeldungen ab dem 06.06.2025:

Im Zuge des Beschlusses zum 24-Stunden-Lieferantenwechsels können An- und Abmeldungen nur noch zu einem zukünftigen Datum vorgenommen werden. Eine rückwirkende Terminierung ist daher nicht mehr möglich. Etwaige Lücken in der Zuordnung werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen, die in der Regel höhere Kosten verursacht. Weitere Informationen finden Sie unter www.naturstrom.de/24h-lieferantenwechsel.

Ist meine Stromversorgung bei einem Wechsel zu naturstrom gesichert?
Ja. Ihre Stromversorgung ist auch beim Wechsel des Stromanbieters gesetzlich garantiert.

Welche Fristen muss ich beachten?
Bei einem Anbieterwechsel kündigen wir Ihren Vertrag bei Ihrem Versorger im Rahmen Ihrer vertraglich vereinbarten Frist zum nächstmöglichen Termin. Manche Versorger bieten inzwischen Verträge mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende an. Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen.

Beim Einzug in eine neue Wohnung haben Sie die Möglichkeit, ab dem ersten Tag (Datum der Schlüsselübernahme) naturstrom zu beziehen. Dazu müssen Sie uns bereits vor Ihrem Umzug alle notwendigen Daten mitteilen. 
Liegen uns die Anmeldedaten nicht rechtzeitig vor, werden Sie automatisch vom zuständigen Grundversorger mit Strom beliefert. Dieser meldet sich bei Ihnen, sobald er von Ihrem Einzug erfährt (z. B. durch die Abmeldung des Vormieters oder eine Mitteilung durch Ihren Vermieter). In diesem Fall gehen Sie wie bei einem Anbieterwechsel vor.

Müssen weiterhin Kosten wie Netzgebühr, Messgebühr, Durchleitungsgebühr etc. an den Netzbetreiber/Messstellenbetreiber gezahlt werden?
Ja, diese Kosten sind allerdings im naturstrom-Tarif bereits enthalten.

Kann ich auch für meine Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung oder PV-Anlage naturstrom beziehen?
Ja. Wir bieten Ihnen dazu spezielle Tarife für Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und PV-Anlagen an.

Fallen für den Wechsel zu naturstrom Kosten an?
Nein. Bei einem Wechsel zu naturstrom fallen keine Kosten an.

Wie schnell werde ich naturstrom-Kund:in, wenn ich das Antragsformular absende?
Nach Antragseingang kündigen wir Ihren alten Stromvertrag gemäß Ihrer regulären Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt und veranlassen den Wechsel. Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, dauert es durchschnittlich zwei bis drei Wochen, bis Sie naturstrom-Kund:in werden.

Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen. Bei einem Neueinzug in die Lieferstelle melden wir Sie hingegen zum Datum der Schlüsselübernahme bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an. Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung durch den örtlichen Netzbetreiber erhalten Sie im Anschluss Ihre Vertragsbestätigung per Post.

Gibt es eine Mindestmenge Strom, die ich Ihnen abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge. Bitte beachten Sie aber, dass der monatliche Mindestabschlag 15 Euro beträgt.

Kann ich deutschlandweit zu naturstrom wechseln?
Ja, wir beliefern unsere Kund:innen bundesweit.

Kann ich auch zu naturstrom wechseln, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne?
Sofern die Stromversorgung des Hauses nicht zentral geregelt bzw. verwaltet wird, können Sie zu naturstrom wechseln.

Muss ich meinen Vermieter darüber informieren, dass ich meinen Stromanbieter wechseln werde?
Wenn Ihr Strom nicht über Ihren Vermieter abgerechnet wird, müssen Sie ihn nicht über den geplanten Anbieterwechsel informieren.

Muss ich mich für einen Lieferantenwechsel bei meinem alten Stromversorger abmelden, wenn ich naturstrom beziehen möchte?
Nein. Wir kümmern uns um alle Formalitäten bei der Ummeldung – und Ihre Stromversorgung bleibt zu jeder Zeit gewährleistet.
Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen.

Können Sie mir versichern, dass mein Strom bei einem Wechsel zu naturstrom nicht ausfällt?
Ja. Die unterbrechungslose Stromversorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst wenn Sie uns falsche Adressdaten o. Ä. übermitteln, ist Ihr örtlicher Grundversorger dazu verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.

Wer schickt mir zukünftig meine Stromrechnung?
Ihre Stromrechnung erhalten Sie in Zukunft von naturstrom.

Wann erhalte ich meine erste Rechnung von naturstrom?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns zunächst eine Vertragsbestätigung, die Ihre monatlich zu zahlenden Abschläge festlegt. Die Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie zum selben Zeitpunkt wie bei Ihrem vorherigen Versorger, da sie auf der jährlichen Zählerablesung Ihres örtlichen Netzbetreibers/Messstellenbetreibers basiert.

Passen Sie die Höhe der Abschlagszahlungen bei geänderten Verbrauchsgewohnheiten an?
Ja. Wir passen die Höhe der Abschläge an die Höhe Ihres durchschnittlichen Verbrauchs an. Diese Anpassung nehmen wir in der Regel mit der Jahresverbrauchsabrechnung vor. Wenn sich Ihr Stromverbrauch zwischenzeitlich ändert, können Sie uns auch vorab einen Zählerstand mitteilen und um eine Anpassung Ihres Abschlags bitten.

Was muss ich wissen und tun, wenn ich als naturstrom-Kund:in umziehe? 
Gerne versorgen wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit naturstrom. Bitte teilen Sie uns Ihren geplanten Umzug über das Kundenportal mit. Als Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir Ihrem Kundenkonto automatisch einen Umzugsbonus von 25 Euro gut. Dieser wird in Ihrer erster Jahresverbrauchsabrechnung für die neue Abnahmestelle verrechnet.

Wir benötigen:

  • Ihre neue Anschrift
  • die neue Zählernummer
  • das Datum der Haus-/Wohnungsübernahme
  • den Anfangszählerstand zur Schlüsselübernahme (kann nachgereicht werden)
  • den Namen Ihrer Vormieterin/Ihres Vormieters (falls bekannt)
  • das Datum der Wohnungsübergabe der alten Lieferanschrift
  • den Endzählerstand zur Schlüsselübergabe

Die Abmeldung der alten Anschrift und die Anmeldung der neuen Anschrift sind unabhängig voneinander und dürfen sich überschneiden.
Der Zeitpunkt Ihres Umzugs ist nicht ausschlaggebend. Bitte nennen Sie uns das tatsächliche Datum der Schlüsselübernahme/-übergabe und beachten Sie, dass wir Sie nur noch zu einem zukünftigen Datum anmelden können (eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich). Ihre Vertragskonditionen werden dann einfach auf Ihr neues Zuhause übertragen. Teilen Sie uns bitte mit, wenn für Ihre neue Wohnung/Ihr neues Haus bereits ein Stromliefervertrag besteht – z. B. mit dem örtlichen Versorger. Wir kümmern wir uns dann um einen Lieferantenwechsel zu uns.

 

Was muss ich beachten, wenn ich beim Umzug in einen Neubau zu naturstrom wechseln möchte?

Bei einem Neubau ist ggf. noch ein sogenannter Bauzähler in Betrieb. Dieser wird meistens vom örtlichen Grundversorger versorgt. Sobald ein normaler Haushaltszähler installiert wurde, kann die neue Zählernummer zum Einbaudatum bei naturstrom angemeldet werden. Im Antragsformular geben Sie bei „Art des Wechsels“ bitte „Neueinzug (Datum Zählereinbau)“ an. Unter „Name des Vormieters“ tragen Sie bitte „Neubau“ ein. Diese Information ist für uns sehr hilfreich, falls die Lieferadresse beim Netzbetreiber noch nicht im System verzeichnet ist.

Kann ich meinen Stromvertrag an meine:n WG-Mitbewohner:in oder Nachmieter:in übergeben, wenn ich ausziehe?
Die formlose Übergabe Ihres Stromvertrages an eine:n neue:n Vertragspartner:in ist nicht möglich. Aber: Sobald wir von der Person eine persönliche Mitteilung mit Datum der Vertragsübernahme per Telefon, E-Mail oder Brief erhalten, werden wir Ihren Vertrag zum Vortag des Übernahmetermins beenden und Ihre:n Nachmieter:in nahtlos zum gewünschten Termin anmelden. Mehr erfahren Sie unter Vertragsübernahme. 

Ich ziehe um. Muss ich kündigen?
Falls Sie umziehen und weiterhin naturstrom beziehen möchten, melden Sie uns dies bitte über das naturstrom-Kundenportal. Als Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir Ihrem Vertragskonto automatisch einen Umzugsbonus von 25 Euro gut.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Bitte beauftragen Sie Ihren neuen Wunschversorger mit dem Lieferantenwechsel. Bei den meisten Haushaltsverträgen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Die genaue Kündigungsfrist Ihres Vertrags finden Sie im naturstrom-Kundenportal oder in Ihrer letzten Rechnung.
Bei einem Auszug aus der Lieferanschrift kann der Vertrag hingegen stichtagsgenau zum Datum der Schlüsselübergabe beendet werden. Der Zeitpunkt Ihres Umzugs ist nicht ausschlaggebend. 

Bitte teilen Sie uns zeitnah nach der Schlüsselübergabe folgende Daten mit:

  • Datum der Schlüsselübergabe an Vermieter:in/Nachmieter:in (Alternativ: Mietvertragsende)
  • Endzählerstand zu diesem Datum
  • Ihre neue Anschrift

Woher bekomme ich meinen Strom, falls ich den Vertrag mit naturstrom kündige, ohne einen neuen Versorger ausgewählt zu haben?
In diesem Fall können Sie Ihr Strom z. B. wieder vom örtlichen Grundversorger beziehen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist er verpflichtet, Sie zum allgemeinen Tarif und zu allgemeinen Bedingungen zu versorgen.

 

Was ist bei einem Sonderkündigungsrecht zu berücksichtigen?
Falls Sie bei Ihrem jetzigen Stromversorger ein Sonderkündigungsrecht haben – z. B. aufgrund einer Preisanpassung – bitten wir Sie, Ihren Vertrag schnellstmöglich selbst zu kündigen. Ansonsten kann es passieren, dass das Sonderkündigungsrecht verfällt und sich der Wechsel verzögert. Teilen Sie uns im Antragsformular bitte das bestätigte Kündigungsdatum Ihres bzw. Ihrer Vormieter:in mit. Bitte versenden Sie das Antragsformular zeitnah, da für die Anmeldung aufgrund gesetzlicher Fristen eine gewisse Vorlaufzeit benötigt wird.

Mein:e Vormieter:in ist naturstrom-Kund:in. Kann ich den Vertrag übernehmen?
Wir freuen uns, dass Sie sich auch für naturstrom interessieren. Für die Bearbeitung der Vertragsübernahme lassen Sie uns bitte die folgenden Informationen per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular zukommen:

  • Datum der Übernahme                                                                      
  • Zählerstand zum Übernahmedatum (kann nachgereicht werden)
  • Vertragsnummer des zu übernehmenden Vertrages (Alternativ: Zählernummer)
  • Name alte:r Vertragspartner:in (falls vorhanden)
  • Bankverbindung für die Abschlagszahlungen
  • Kontaktdaten, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können
  • ggf. künftiger Jahresverbrauch

Zum Kontaktformular

Der Stromvertrag läuft über eine Firma, die umbenannt wurde. Kann der aktuelle Vertrag umgeschrieben werden?
Eine formlose Umschreibung des Vertrags ist nicht möglich. Damit die Abnahmestelle auf die neue Firmierung umgemeldet werden kann, müssen wir den aktuellen Stromvertrag beenden und in der Regel mit den gleichen Konditionen eine neue Vertragsnummer für die neue Firmierung anlegen.

Bitte teilen Sie uns das Datum der Umstellung mit. Beachten Sie hierbei, dass eine nachträgliche Ab-/Anmeldung nicht mehr möglich ist. 

Sobald wir alle Daten von Ihnen erhalten haben, werden wir den bestehenden Vertrag kündigen und eine Neuanmeldung generieren. Die neue Vertragsbestätigung mit der neuen Vertragsnummer wird per Post versendet.

Brauche ich nach meinem Wechsel zu naturstrom einen neuen Stromzähler? 
Nein. Auch nach dem Wechsel zu naturstrom wird Ihr Energieverbrauch wie gewohnt an Ihrem bisherigen Stromzähler abgelesen.

Wie erfolgt die Ablesung des Zählerstandes?
Es ändert sich nichts für Sie. Das heißt: Ihr lokaler Netzbetreiber/Messstellenbetreiber liest wie gewohnt turnusmäßig den Zählerstand ab oder bittet Sie, diesen telefonisch, online oder schriftlich anzugeben.

Wann erfolgt die Ablesung des Zählers?
Der Zeitpunkt der Ablesung wird von Ihrem Netzbetreiber/Messstellenbetreiber festgelegt und ändert sich durch einen Wechsel zu naturstrom nicht. Sobald Sie sich im Kundenportal registriert haben, finden Sie den Ablesetermin dort im Bereich "Verträge" unter "Stichtag für die Zählerablesung".

Wer ist bei technischen Störungen (Stromausfall) zuständig? Wen spreche ich an, wenn der Zähler gewartet, ausgebaut oder repariert werden muss?
Bei technischen Störungen ist immer Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber zuständig. Dieser ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes verantwortlich, unabhängig davon, welcher Strom darüber verteilt wird. Dafür erhält der Netzbetreiber von naturstrom eine Netznutzungsgebühr, die Sie über den Strompreis bezahlen. Der Netzbetreiber/Messstellenbetreiber ist der Eigentümer Ihres Stromzählers und daher Ihr Ansprechpartner bezüglich Zählerwechsel oder -wartung. Es ändert sich für Sie durch einen Wechsel zu naturstrom also nichts.

Verpflichtet der Einbau des Stromzählers in einen Neubau Besitzer:innen oder  Erstbewohner:innen dazu, einen Stromvertrag mit dem lokalen Energieversorger abzuschließen, der den Zähler installiert hat? 
Nein, diese Verpflichtung besteht nicht. Der Zählereinbau wird zwar vom zuständigen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber vorgenommen – Sie sind damit aber nicht automatisch verpflichtet, auch einen Stromliefervertrag mit dem lokalen Versorgungsunternehmen abzuschließen.

Ist naturstrom teurer als herkömmlicher Strom?
Nein, naturstrom ist trotz höchster Qualitätsansprüche in vielen Gebieten günstiger als der Kohle- und Atomstrom des Grundversorgers bzw. als Mitbewerber, die keinen echten Ökostrom anbieten. Durch knapp kalkulierte Preise, eine schlanke Firmenstruktur und den Verzicht auf teure Marketingkampagnen können wir unseren hochwertigen Ökostrom zu einem ähnlichen Preis wie Standard-Graustrom anbieten.

Beeinflusst die Entwicklung des Strompreises an der Strombörse den Preis von naturstrom?
naturstrom kauft seinen Strom nicht an der Strombörse, da die Herkunft des börsengehandelten Stroms unbekannt ist. Trotzdem beeinflussen Preisänderungen an der Börse unsere Stromeinkaufskosten: Denn die Erzeuger, denen naturstrom Strom abkauft, orientieren sich bei ihren Preisen an den Börsenpreisen für konventionellen Strom und verkaufen ihren Ökostrom nie für weniger Geld. Zudem verlangen sie in der Regel einen Aufschlag für die bessere Stromqualität des nachhaltig produzierten Stroms. Preisänderungen an den Strombörsen wirken sich also langfristig auch auf die Kosten für unseren Stromeinkauf aus.

Warum ist es so wichtig, dass naturstrom neue Anlagen fördert und selbst baut?
Nur durch den Bau neuer Öko-Energieanlagen erhöht sich der Anteil an Ökostrom im deutschen Strommix kontinuierlich. Das Ziel von naturstrom ist eine Stromversorgung, die vollständig auf Erneuerbaren Energien basiert. Um dieses Ziel zu erreichen, baut und fördern wir regelmäßig neue Wind- und Solaranlagen.

Wie kann ich mir sicher sein, dass wirklich naturstrom aus meiner Steckdose kommt?
Physikalisch kann nicht zwischen grünem und konventionellem Strom unterschieden werden. Ausschlaggebend ist allein, in welchen Kraftwerken er produziert wird. Mit Ihrem Auftrag an naturstrom sorgen Sie dafür, dass der Anteil an Ökostrom im deutschen Strommix zunimmt. Denn wir speisen genau die Strommenge aus Erneuerbaren Energien ins Stromnetz ein, die Sie verbrauchen.

Zusätzlich investieren wir im Privatkundentarif 1 Cent (netto) pro verbrauchte Kilowattstunde in den Bau neuer Öko-Energieanlagen – Ihr persönlicher Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Steigerung des Ökostromanteils im deutschen Strommix. Sie erzielen bei einem Wechsel zu naturstrom also einen doppelten Umweltnutzen. Genauere Informationen können Sie unserer Stromkennzeichnung entnehmen.

Entsteht bei der Erzeugung von naturstrom CO2?
Auch beim Bau und Betrieb von Öko-Energieanlagen wird CO2 freigesetzt. Wir halten diese Emissionen möglichst gering und investieren auf Grundlage der CO2-Emissionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte.

Was bedeutet SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, also: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser Zahlungsverkehrsraum umfasst 27 EU-Staaten sowie die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum sind zukünftig europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) vorgeschrieben.  

 

Wozu dient SEPA?

 Stärkung der EU-Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit

  • einheitlicher Rechtsrahmen und einheitliche Standards und Datenformate
  • Übersichtlichkeit des europäischen Produktangebots
  • erhöhter Verbraucherschutz
  • Vorabinformation
  • verkürzte Ausführungszeiten
  • erhöhte Rechtssicherheit 

 

Wen betrifft SEPA?
Jede Privatperson und jedes Unternehmen in den Ländern des SEPA-Raums ist von der Umstellung betroffen. 

  • 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger
  • 20 Millionen Unternehmen
  • 80 Milliarden Zahlungen / Jahr 

 

Seit wann gilt SEPA?
Zum 1. Februar 2014 sind die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern ausgelaufen. Das heißt: Zu diesem Zeitpunkt wurden die bisherigen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch SEPA ersetzt. Für Privatpersonen gewähren viele Banken in einer Übergangsfrist noch einen Konvertierungsservice der alten in die neuen Bankdaten.

 

Was hat sich durch SEPA geändert?
Mit der Umstellung auf SEPA werden einige neue Dokumente und Begriffe eingeführt. Im Zuge von SEPA werden die alten Bankdaten durch IBAN und BIC abgelöst. Zahlungsempfänger weisen sich zukünftig durch eine Gläubiger-ID aus. Das SEPA-Mandat ersetzt die bekannte Einzugsermächtigung. Im bisherigen Lastschriftverfahren musste den Schuldnern nicht angekündigt werden, wann wie viel Geld von ihrem Konto abgebucht wird – das hat sich mit Einführung der Vorabinformation geändert. Außerdem sind Mandate zukünftig anhand einer Mandatsreferenz mit einer Nummer gekennzeichnet. 

 

Was sind IBAN und BIC?
Die IBAN ist der Nachfolger der Kontonummer und die BIC löst die Bankleitzahl ab.  

 

Wo finde ich meine IBAN und BIC?
Wie die alten Bankdaten auch sind IBAN und BIC meist auf EC-Karten abgedruckt. Ansonsten sind sie beim Online-Banking in den Angaben zu Ihrem Konto oder auf Ihren Kontoauszügen zu finden.  

 

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Das SEPA-Lastschriftmandat legitimiert den Einzug von SEPA-Lastschriften. Dieses Mandat umfasst Ihre Zustimmung zum Zahlungseinzug per SEPA-Lastschrift durch das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung gilt ein SEPA-Mandat europaweit. Es hat ein vorgeschriebenes Ausführungsdatum und eine Referenznummer. Mit der Gläubiger-ID stellt es außerdem einen Bezug zu dem abbuchenden Zahlungsempfänger her.

 

Was ist die Vorabinformation?
Mit der Vorabinformation kündigen wir unseren Kundinnen und Kunden eine Belastung ihres Kontos mittels SEPA-Lastschrift an. In der Vorabinformation enthalten sind das Fälligkeitsdatum und der genaue Betrag. Es können auch mehrere, regelmäßige Lastschrifteinzüge angekündigt werden. Die Vorabinformation wird unseren Kundinnen und Kunden rechtzeitig vor Fälligkeit übermittelt, damit sie sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Kontodeckung sorgen können. Wir teilen sie ihnen im Rahmen einer neuen Abschlagsmitteilung mit.  

 

Was sind die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) und die Mandatsreferenz?
Die Gläubiger-ID ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennnummer zur Identifizierung des Zahlungsempfängers. Die Gläubiger-ID für Deutschland hat 18 Stellen und wird von der Bundesbank vergeben.  
Die Gläubiger-IDs der beiden naturstrom-Gesellschaften lauten:

  • NaturStromHandel GmbH: DE29ZZZ00000019332
  • NaturStrom XL GmbH: DE35ZZZ00000028730  

Die Mandatsreferenz kennzeichnet das SEPA-Lastschriftmandat. Die Mandatsreferenz kann bis zu 35 Stellen umfassen und dient dazu, in Kombination mit der Gläubiger-ID jeden Lastschrifteinzug eindeutig identifizieren zu können. 

 

SEPA-Mandate zum Download

Strom

SEPA-Mandat für Privatkunden und Geschäftskunden mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh/a
SEPA-Mandat für Privatkunden und Geschäftskunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh/a

Gas

SEPA-Mandat für Privat- und Geschäftskunden

Was kann ich im Fall eines Stromausfalls tun?

Stromausfälle melden Sie bitte Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber. Ihr Netzbetreiber ist als verantwortliches Unternehmen für die Energieinfrastruktur in Ihrer Region bei allen Störungen im Stromnetz der richtige Ansprechpartner.

Eine Liste mit allen deutschen Stromnetzbetreibern finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Sie haben Fragen zu Ihrer naturstrom- oder naturstrom ökogas-Rechnung?

Transparenz und Verständlichkeit haben für uns höchste Priorität. In unseren Musterrechnungen erklären wir Ihnen daher einfach und übersichtlich die wichtigsten Inhalte Ihrer Abrechnung.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Rechnung haben, hilft Ihnen unser Service-Team gern weiter.

Musterrechnung naturstrom

Musterrechnung naturstrom ökogas

Häufige Fragen Gas

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu naturstrom ökogas und dem Wechsel des Gasanbieters. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne an  oder rufen Sie unsere Service-Hotline an: 0211 77 900 - 100.

Wie kann ich mir sicher sein, dass wirklich Ökogas aus meiner Leitung kommt?

Für Sie als Endverbraucher:in ist nicht erkennbar, ob Ökogas oder konventionelles Erdgas aus Ihrer Leitung kommt. Denn das Gas aus dem Gasnetz ist ein Mix aus Erd- und Ökogas und beide besitzen den gleichen Brennwert. Durch den Bezug von naturstrom ökogas erhöhen Sie den Anteil an Ökogas im bundesdeutschen Gasmix. Je mehr Personen dies tun, desto mehr Ökogas wird ins Gasnetz eingespeist. Zudem sorgen Sie durch den Bezug von naturstrom ökogas für den Ausbau der Erneuerbaren Energien: denn wir fördern den Bau neuer Öko-Energieanlagen mit 0,2 Cent (netto) pro verbrauchter Kilowattstunde.

Woher kommt naturstrom ökogas für unsere Kunden?
Unser Ökogas stammt aus einem Klärwerk in Hamburg und drei Ökogasanlagen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Diese erfüllen die anspruchsvollen Kriterien des Grünes Gas-Labels. In Hamburg wird ein Teil des Klärgases auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist. So kann wertvolle Energie, die als Abwasser aus den Haushalten geflossen ist, als Ökogas wieder dorthin zurückfließen. Genauso nachhaltig wird das Ökogas auch in den beiden anderen Anlagen produziert, nämlich durch die Vergärung organischer Abfälle.

Ist Energie aus Biomasse zukunftsfähig?
Ökogas ist ein wichtiger Baustein im Energiemix der Zukunft. Es ist wetterunabhängig und damit kontinuierlich verfügbar und lässt sich gut speichern. Bereits heute ist Ökogas vielseitig einsetzbar: Es kann zur Stromerzeugung verwendet oder auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden. Beim Vergärungsprozess in einer Ökogasanlage entsteht neben Ökogas auch Wärme, die sich als saubere Energie z. B. für Nahwärmenetze nutzen lässt. 
 

Warum und wann wurde die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen gesenkt?

Angesichts des Ukraine- Krieges und den damit zusammenhängenden hohen Energiepreisen, insbesondere für Erdgas durch die Gasbeschaffungsumlage, hatte Bundeskanzler Olaf Scholz eine Umsatzsteuersatzsenkung auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent befristet bis zum 31. März 2024 verkündet. Mit der Veröffentlichung des
dritten Entlastungspakets am 4. September 2022 hat die Bundesregierung nun den Zeitraum der angekündigten Umsatzsteuersatzsenkung vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 festgelegt.

Ist nur eine bestimmte Kundengruppe von der Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen betroffen?
Nein, die Umsatzsteuersenkung wird an alle Gaskunden – unabhängig von ihrem Vertrag – weitergegeben. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Auch der Biogasanteil fällt unter diese Regelung.


Muss ich aktiv werden, um von der Umsatzsteuersenkung zu profitieren?
Jeder Kunde profitiert von der Umsatzsteuersenkung, wenn er im entsprechenden Zeitbereich von uns beliefert wird. Der Kunde muss nicht aktiv werden. Die Umsatzsteuersenkung wird von uns weitergegeben und in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.


Wird ein Zählerstand zum 30.09.2022 bzw. 01.04.2024 benötigt?
Sie müssen den Zählerstand zu den oben genannten Daten nicht an uns weitergeben. Wie gewohnt werden die Zählerstände an uns übermittelt. Entscheidend für die Ermittlung des Steuersatzes ist der Verbrauchs- Zeitraum. Wenn dieser im Zeitraum zwischen dem 01.10.2022 und 31.03.2024 liegt, wird der Gesamtbetrag der Rechnung oder ein Teilbetrag mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% berechnet.
 

Sind die Abschlagszahlungen ab dem 01.04.2024 betroffen?
Die Bruttoabschläge werden in der Regel nicht erhöht. Sofern Sie keine Nachricht von uns erhalten haben, müssen Sie sich um nichts kümmern.
 

Kann ich aufgrund der Anpassung der Umsatzsteuer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
Gemäß § 41 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz bedarf es bei Umsatzsteueränderungen keine gesonderte Unterrichtung und es entsteht damit auch kein Sonderkündigungsrecht.

Fallen bei einem Wechsel zu naturstrom zusätzliche Kosten an?
Nein. Bei einem Wechsel zu naturstrom fallen keinerlei zusätzliche Kosten an.

Gibt es ein Gas+Strom-Kundenpaket?
naturstrom kann derzeit aufgrund unterschiedlicher Abrechnungssysteme keinen Gas+Strom-Tarif anbieten.

 

Wie schnell werde ich naturstrom ökogas-Kund:in, wenn ich das Antragsformular absende?
Nach Antragseingang kündigen wir Ihren alten Gasvertrag gemäß Ihrer regulären Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt und veranlassen den Wechsel. Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, dauert es durchschnittlich zwei bis drei Wochen, bis Sie naturstrom-Kund:in werden.
Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen.
Bei einem Neueinzug in die Lieferstelle melden wir Sie hingegen zum Datum der Schlüsselübernahme bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an. Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung durch den örtlichen Netzbetreiber erhalten Sie im Anschluss Ihre Vertragsbestätigung per Post.

Wie bekomme ich einen Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften nach EWärmeG bzw. GEG?
Unabhängig davon, ob es sich um eine Belieferung nach EWärmeG bzw. GEG handelt – von uns beziehen Sie Ökogas, das die gesetzlichen Vorschriften zur Wärmeerzeugung erfüllt. Gerne stellen wir Ihnen entsprechende Nachweise zur Vorlage beim Gesetzgeber bereit. Wählen Sie dazu einfach die passende Lösung für Ihren Bedarf und füllen Sie das Antragsformular für naturstrom ökogas aus. Dieses können Sie als PDF speichern und uns per E-Mail, Fax oder Post zuschicken.

Gibt es eine Mindestmenge Gas, die ich als Kunde bei Ihnen abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabgabemenge. Bitte beachten Sie aber, dass der monatliche Mindestabschlag 10 Euro beträgt.

Kann ich deutschlandweit zu naturstrom wechseln?
Ja, wir beliefern Kund:innen bundesweit.

Kann ich auch zu naturstrom ökogas wechseln, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne?
Sofern Sie einen eigenen Gaszähler besitzen, können Sie zu naturstrom ökogas wechseln. Ist dies nicht der Fall, müssten alle Mietparteien zu naturstrom ökogas wechseln. Denn nur über den Zähler ist es möglich, den korrekten Verbrauch abzulesen.

Muss ich meine:n Vermieter:in darüber informieren, dass ich meinen Gasanbieter wechseln werde?
Sofern Ihre Gasabrechnung nicht über Ihre:n Vermieter:in abgerechnet wird, müssen Sie ihn nicht über den geplanten Anbieterwechsel informieren.

Muss ich mich für einen Lieferantenwechsel bei meinem alten Gasversorger abmelden, wenn ich naturstrom ökogas beziehen möchte? 
Nein. Wir kümmern uns um alle Formalitäten bei der Ummeldung, und Ihre Gasversorgung bleibt zu jeder Zeit gewährleistet.
Eine Sonderkündigung – z. B. bei Preiserhöhungen – können Sie nur selbst veranlassen.

Können Sie mir versichern, dass mein Gas bei einem Wechsel zu naturstrom nicht ausfällt?
Ja. Die unterbrechungslose Gasversorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst wenn Sie uns falsche Adressdaten o. Ä. übermitteln, ist Ihr örtlicher Grundversorger dazu verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen.

Wer schickt mir zukünftig meine Gasrechnung?
Ihre Gasrechnung erhalten Sie in Zukunft von naturstrom.

Wann erhalte ich meine erste Rechnung von naturstrom?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns zunächst eine Vertragsbestätigung, die Ihre monatlich zu zahlenden Abschläge festlegt. Die Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie zum selben Zeitpunkt wie bei Ihrem vorherigen Versorger, da sie auf der jährlichen Zählerablesung Ihres örtlichen Netzbetreibers basiert.

Passen Sie die Höhe der Abschlagszahlungen bei geänderten Verbrauchsgewohnheiten an?
Ja. Wir passen die Höhe der Abschläge an die Höhe Ihres durchschnittlichen Verbrauchs an. Diese Anpassung nehmen wir in der Regel mit der Jahresverbrauchsabrechnung vor. Wenn sich Ihr Stromverbrauch zwischenzeitlich ändert, können Sie uns auch vorab einen Zählerstand mitteilen und um eine Anpassung Ihres Abschlags bitten.

Was muss ich wissen und tun, wenn ich als naturstrom ökogas-Kund:in umziehe? 
Gerne versorgen wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit naturstrom ökogas. Bitte teilen Sie uns Ihren geplanten Umzug über das Kundenportal mit. Als Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir Ihrem Kundenkonto automatisch einen Umzugsbonus von 25 Euro gut. Dieser wird in Ihrer erster Jahresverbrauchsabrechnung für die neue Abnahmestelle verrechnet.

Wir benötigen:

  • Ihre neue Anschrift
  • die neue Zählernummer
  • das Datum der Haus-/Wohnungsübernahme
  • den Anfangszählerstand zur Schlüsselübernahme (kann nachgereicht werden)
  • den Namen Ihrer Vormieterin/Ihres Vormieters (falls bekannt)
  • das Datum der Wohnungsübergabe der alten Lieferanschrift
  • den Endzählerstand zur Schlüsselübergabe

Die Abmeldung der alten Anschrift und die Anmeldung der neuen Anschrift sind unabhängig voneinander und dürfen sich überschneiden.
Der Zeitpunkt Ihres Umzugs ist nicht ausschlaggebend. Bitte nennen Sie uns das tatsächliche Datum der Schlüsselübernahme/-übergabe und beachten Sie, dass wir sie maximal bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungstag) anmelden können. Ihre Vertragskonditionen werden dann einfach auf Ihr neues Zuhause übertragen. Teilen Sie uns bitte mit, wenn für Ihre neue Wohnung/Ihr neues Haus bereits ein Stromliefervertrag besteht – z. B. mit dem örtlichen Versorger. Wir kümmern wir uns dann um einen Lieferantenwechsel zu uns.

Kann ich meinen Gasvertrag an meine:n WG-Mitbewohner:in oder Nachmieter:in übergeben, wenn ich ausziehe?
Die formlose Übergabe Ihres Stromvertrages an eine:n neue:n Vertragspartner:in ist nicht möglich. Aber: Sobald wir von der Person eine persönliche Mitteilung mit Datum der Vertragsübernahme per Telefon, E-Mail oder Brief erhalten, werden wir Ihren Vertrag zum Vortag des Übernahmetermins beenden und Ihre:n Nachmieter:in nahtlos zum gewünschten Termin anmelden. Mehr erfahren Sie unter Vertragsübernahme.  

Ich ziehe um. Muss ich kündigen?
Falls Sie umziehen und weiterhin naturstrom ökogas beziehen möchten, melden Sie uns dies bitte über das naturstrom-Kundenportal. Als Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir Ihrem Vertragskonto automatisch einen Umzugsbonus von 25 Euro gut.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Bitte beauftragen Sie Ihren neuen Wunschversorger mit dem Lieferantenwechsel. Bei den meisten Haushaltsverträgen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Die genaue Kündigungsfrist Ihres Vertrags finden Sie im naturstrom-Kundenportal oder in Ihrer letzten Rechnung. Bei einem Auszug aus der Lieferanschrift kann der Vertrag hingegen stichtagsgenau zum Datum der Schlüsselübergabe beendet werden. Der Zeitpunkt Ihres Umzugs ist nicht ausschlaggebend. Die Vertragsbeendigung ist bis zu sechs Wochen rückwirkend (ab Bearbeitungszeitpunkt) möglich.

Bitte teilen Sie uns zeitnah nach der Schlüsselübergabe folgende Daten mit:

  • Datum der Schlüsselübergabe an Vermieter:in/Nachmieter:in (Alternativ: Mietvertragsende)
  • Endzählerstand zu diesem Datum
  • Ihre neue Anschrift
     

Woher bekomme ich mein Gas, falls ich den Vertrag mit naturstrom kündige, ohne einen neuen Versorger ausgewählt zu haben?
In diesem Fall können Sie Ihr Gas z. B. wieder vom örtlichen Grundversorger beziehen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist er verpflichtet, Sie zum allgemeinen Tarif und zu allgemeinen Bedingungen zu versorgen.

Brauche ich nach meinem Wechsel zu naturstrom einen neuen Gaszähler? 
Nein. Auch nach dem Wechsel zu naturstrom wird Ihr Energieverbrauch wie gewohnt an Ihrem bisherigen Gaszähler abgelesen.

Wie erfolgt die Ablesung des Zählerstandes?
Es ändert sich nichts für Sie. Das heißt: Ihr lokaler Netzbetreiber liest wie gewohnt turnusmäßig den Zählerstand ab oder bittet Sie, diesen telefonisch oder schriftlich anzugeben.

Wann erfolgt die Ablesung des Zählers?
Der Zeitpunkt der Ablesung wird von Ihrem Netzbetreiber festgelegt und ändert sich durch einen Wechsel zu naturstrom nicht. Den Termin der Ablesung finden Sie im Kundenportal im Bereich "Verträge" unter "Stichtag für die Zählerablesung".

Wer ist bei technischen Störungen (Gasausfall) zuständig? Wen spreche ich an, wenn der Zähler gewartet, ausgebaut oder repariert werden muss?
Bei technischen Störungen ist immer Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber zuständig. Dieser ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes verantwortlich, unabhängig davon, welcher Strom darüber verteilt wird. Dafür erhält der Netzbetreiber von naturstrom eine Netznutzungsgebühr, die Sie über den Strompreis bezahlen. Der Netzbetreiber ist auch der Eigentümer Ihres Gaszählers und daher Ihr Ansprechpartner bezüglich Zählerwechsel oder -wartung. Es ändert sich für Sie durch einen Wechsel zu naturstrom also nichts.

Verpflichtet der Einbau des Gaszählers in einen Neubau Besitzer:innen oder Erstbewohner:innen dazu, einen Gasvertrag mit dem lokalen Energieversorger abzuschließen, der den Zähler installiert hat? 
Nein, diese Verpflichtung besteht nicht. Der Zählereinbau wird zwar vom zuständigen Netzbetreiber vorgenommen – Sie sind damit aber nicht automatisch verpflichtet, auch einen Stromliefervertrag mit dem lokalen Versorgungsunternehmen abzuschließen.

 

Was ist bei einem Sonderkündigungsrecht zu berücksichtigen?
Falls Sie bei Ihrem jetzigen Gasversorger ein Sonderkündigungsrecht haben – z. B. aufgrund einer Preisanpassung – bitten wir Sie, Ihren Vertrag schnellstmöglich selbst zu kündigen. Ansonsten kann es passieren, dass das Sonderkündigungsrecht verfällt und sich der Wechsel verzögert. Teilen Sie uns im Antragsformular bitte das bestätigte Kündigungsdatum Ihres bzw. Ihrer Vormieter:in mit. Bitte versenden Sie das Antragsformular zeitnah, da für die Anmeldung aufgrund gesetzlicher Fristen eine gewisse Vorlaufzeit benötigt wird.

Mein:e Vormieter:in ist naturstrom-Kund:in. Kann ich den Vertrag übernehmen?
Wir freuen uns, dass Sie sich auch für naturstrom ökogas interessieren. Für die Bearbeitung der Vertragsübernahme lassen Sie uns bitte die folgenden Informationen per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular zukommen:

  • Datum der Übernahme                                                                      
  • Zählerstand zum Übernahmedatum (kann nachgereicht werden)
  • Vertragsnummer des zu übernehmenden Vertrages (Alternativ: Zählernummer)
  • Name alte:r Vertragspartner:in (falls vorhanden)
  • Bankverbindung für die Abschlagszahlungen
  • Kontaktdaten, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können
  • ggf. künftiger Jahresverbrauch

Der Gasvertrag läuft über einen Firmennamen, der umbenannt wurde. Kann der aktuelle Vertrag umgeschrieben werden?
Eine formlose Umschreibung des Vertrags ist nicht möglich. Damit die Abnahmestelle auf die neue Firmierung umgemeldet werden kann, müssen wir den aktuellen Gasvertrag beenden und in der Regel mit den gleichen Konditionen eine neue Vertragsnummer für die neue Firmierung anlegen.

Bitte teilen Sie uns das Datum der Umstellung mit. Beachten Sie hierbei, dass eine nachträgliche Ab-/Anmeldung ab Bearbeitungszeitpunkt nur sechs Wochen rückwirkend möglich ist. Wir empfehlen ein zukünftiges Datum auszuwählen, da die bereits abgebuchten Abschläge in der Schlussrechnung verrechnet werden.

Sobald wir alle Daten von Ihnen erhalten haben, werden wir den bestehenden Vertrag kündigen und eine Neuanmeldung generieren. Die neue Vertragsbestätigung mit der neuen Vertragsnummer wird per Post versendet.

Woraus besteht Ökogas?
Ökogas setzt sich aus ca. 50 bis 75 % Methan, ca. 25 bis 45 % Kohlendioxid und darüber hinaus aus Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff und Wasserstoff zusammen. Um es ins Gasnetz einspeisen zu können, muss der Anteil an Methan im Ökogas erhöht werden. Nach dieser „Aufbereitung“ besitzt das Ökogas einen Methangehalt von 96-99 %.

Was geschieht in einer Ökogas-Anlage?
Unter Ausschluss von Sauerstoff entsteht in einer Ökogas-Anlage aus organischer Masse ein Gasgemisch (CO2, CH4, H2S), das Ökogas. Ökogas kann durch Trocken- oder Nassfermentation entstehen. Bei beiden Fermentationen verläuft der Abbauprozess der Ausgangsstoffe über vier Schritte von der Hydrolyse bis zur Methanbildung. Dabei kommt es in der ersten Phase zu einer Aufspaltung der für die Vergärung wichtigsten Inhaltstoffe: Fette, Eiweiße und Kohlenhydrate. In den weiteren Phasen findet die Versäuerung der Ausgangsstoffe mit einem anschließenden Abbau der Stoffwechselprodukte und der Produktion von Ökogas statt. Dieses Rohökogas wird aufbereitet auf eine mit konventionellem Erdgas vergleichbare Qualität und anschließend in das Erdgasnetz eingespeist.

Ökogas wird auf verschiedene Art und Weise eingesetzt: Zum einen kann es auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden. Zum anderen lässt sich damit in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme erzeugen.

Ökogas im Gasnetz
Ökogas kann auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden.
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Ökogas im BHKW
Das Ökogas wird üblicherweise direkt am Ort der Entstehung in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) verbrannt, um Strom zu erzeugen. Die dabei entstehende Wärme kann z. B. zum Beheizen anliegender Gebäude bzw. Gemeinden genutzt werden.
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Fördert die Ökogasproduktion den Anbau von Monokulturen?
2004 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert und der Nachwachsende-Rohstoffe (NawaRo)-Bonus eingeführt. Dieser Bonus förderte den Wandel von „Reststoffvergärungsanlagen“ hin zu reinen NawaRo-Anlagen auf Basis von Silomais oder anderen Energiepflanzen. Mais stellt aktuell 73 % der Rohstoffe in den Ökogasanlagen und ist aus Sicht des Ertragsniveaus besonders effizient: Aus einem Hektar Mais (Gärfutter) lassen sich über 8.000 m³ Ökogas gewinnen, fast doppelt so viel wie mit einem Hektar Grünland (Gras). Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wurde mehr Mais angebaut, was zu Diskussionen bzgl. Monokulturen, veränderten Landschaften und pflanzenbaulichen Problemen führte. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass der Anbau von Energiepflanzen in eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft eingebettet wird. Mit dem EEG 2014 wurde die NawaRo-Vergütung wieder abgeschafft und der Fokus auf die Vergärung bestimmter Reststoffe gelegt.

 

Fördert der Einsatz von Ökogas steigende Weltmarktpreise bei Nahrungsmitteln?
Wir haben selbst ein Pilotprojekt und experimentieren mit dem Einsatz von Zwischenfrüchten. Da die Forschung zu Energiepflanzen noch in den Kinderschuhen steckt, setzen wir darauf, dass mittelfristig andere Pflanzen als Mais bzw. andere Nahrungspflanzen als Energieträger gefunden werden. Für die steigenden Weltmarktpreise von Getreide kann man nicht nur einen „Schuldigen“ ausmachen. Einfluss haben u. a. Wetter, (auch regionale) Politik und gesetzliche Vorgaben, Förderungen und Preisbildung sowie dessen Entwicklung. Wir setzen uns für ein anderes globales Problem ein: den Klimaschutz. Ein Hauptziel von naturstrom ist, die Umweltbelastung und den Klimawandel aufzuhalten bzw. diesen einzudämmen. Die daraus folgenden Umweltkatastrophen und Klimaveränderungen können in den ärmeren Ländern schwerwiegende Folgen haben. Auch deshalb setzen wir auf Ökogas.

Haben Sie Fragen zu Ihrer naturstrom- oder naturstrom ökogas-Rechnung?
In unseren Musterrechnungen erläutern wir Ihnen alle wichtigen Punkte.

Musterrechnung naturstrom

Musterrechnung naturstrom ökogas