Profitieren Sie mit energieintensiven Geräten wie Stromspeichern nach § 14a EnWG von vergünstigten Netzentgelten – mit naturstrom 14a.
§ 14a EnWG: mit Wallbox, Wärmepumpe & Co. Netzentgelt sparen
Energiewende gestalten, Netzstabilität sichern
Gute Neuigkeiten – die Verkehrs- und Wärmewende nimmt Fahrt auf! Immer mehr Haushalte setzen auf Wallboxen, Wärmepumpen und Stromspeicher. Die Leistung dieser Geräte ist weit höher, als die der meisten Haushaltsgeräte – und das ist eine neue Herausforderung für die Stromnetze. Aus diesem Grund wurde der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) neu geregelt.
Durch steuerbare Verbrauchseinrichtungen soll die Stabilität des Stromnetzes sichergestellt werden. Das heißt: In seltenen Fällen kann der Netzbetreiber neu installierte, fernsteuerbare Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW drosseln. Ihre Wallbox bzw. Wärmepumpe läuft dann kurzfristig mit geringerer Leistung. Dafür erhalten Sie eine Entschädigung durch die Reduzierung der Netzentgelte.

Reduziertes Netzentgelt: die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Geräte wie Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher müssen seit 1. Januar 2024 für den Netzbetreiber steuerbar angeschlossen werden.
- Betreiben Sie ein solches Gerät, profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. Es gibt drei Rabatt-Varianten.
- Haben Sie Ihre Wallbox, Wärmepumpe & Co. vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen, gilt die Neuregelung nicht. Wenn Sie möchten, können Sie freiwillig bis Ende 2028 in das neue Abrechnungssystem wechseln.
Netzentgeltreduzierung in drei Varianten
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3* | |
|---|---|---|---|
| Art der Reduzierung | Pauschaler Rabatt in Höhe von 110–190 € pro Jahr | Der Arbeitspreis des Netzentgelts wird um 60 Prozent reduziert - Außerdem entfällt der Netzentgelt-Anteil in Ihrem Grundpreis | Modul 1 plus reduzierte Netzentgelte in 3 Stufen je nach Tageszeit |
| Voraussetzungen | Grundmodul für alle steuerbaren Verbrauchseinheiten | Separater Stromzähler erforderlich | Intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich |
| Für wen geeignet? | Zu empfehlen bei geringerem Stromverbrauch | Zu empfehlen für Geräte mit hohem Stromverbrauch - Diese Variante kann sich besonders für Wärmepumpen eignen | Zu empfehlen für Geräte, die ihren Verbrauch zeitlich verschieben können |
* Leider sind wir technisch noch nicht in der Lage, die Rabatt-Variante des Modul 3 zu gewähren. Wir arbeiten an einer Lösung und bitten bis dahin um Ihr Verständnis.
So sichern Sie sich Ihren Preisvorteil:
- Suchen Sie die für Sie passende Rabatt-Variante aus.
Modul 1 wird in der Regel automatisch aktiviert, nachdem Sie oder Ihre Elektrofachkraft eine neue steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber anmeldet. Modul 2 und 3* müssen aktiv gewählt werden – entweder im Zuge der Anmeldung des Geräts beim Netzbetreiber oder beim Abschluss eines entsprechenden 14a-Tarifs.
- Schließen Sie den zu Ihrer Anlage passenden 14a-Tarif ab.
14a-Tarife bei naturstrom
naturstrom gibt den Preisvorteil in 14a-Tarifen an Sie weiter, die zur Kategorie Ihrer steuerbaren Anlage passen. Wählen Sie für Energiespeicher, auch Batteriespeicher genannt, den Tarif naturstrom 14a. Mit Klimaanlage oder Wärmepumpe sind Sie richtig beim Tarif naturstrom wärmepumpe 14a und mit einem E-Mobil melden Sie sich bitte im Tarif naturstrom emobil 14a.
Danke, dass Sie mit Ihrer Anlage die Energiewende leben und sie mit naturstrom weiter voranbringen!
Sie sind Geschäftskunde?
Wir bieten Ihnen eine Auswahl von drei Tarifen für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG an.
Häufige Fragen und Antworten zur Neuregelung des § 14a EnWG
Fernsteuerbare Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Dazu zählen:
- Wallboxen – private Ladepunkte
- Wärmepumpen – inklusive Zusatzheizungen wie Heizstäbe
- Batteriespeicher – die Energie aus dem Netz beziehen
- Festinstallierte Klimaanlagen – Splitgeräte für die Raumkühlung
Nein. Ihre Nachtspeicherheizung ist von der Regelung ausgeschlossen.
Nein. Ihr Netzbetreiber „drosselt“ im Ausnahmefall die Leistung. Das heißt: Zu diesem Zeitpunkt dauert es z. B. länger Ihr Auto zu laden.
Zur Info: Vor Inkrafttreten des § 14a mussten die Zähler ferngesteuert unterbrechbar sein. Dies ist nicht länger der Fall, da nun das Verbrauchsgerät selbst (Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher) ferngesteuert heruntergedimmt wird.
Nein. Das steuerbare Gerät wird direkt gedrosselt. Ihr sonstiger Strombezug ist von der Steuerung nicht betroffen.
Eine ausführliche und aktuelle Übersicht finden Sie auf der Informationsseite der Bundesnetzagentur zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
- Wenn Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen haben, gilt Bestandsschutz. Sie können jedoch freiwillig bis Ende 2028 in das neue Abrechnungssystem wechseln.
- Fernsteuerbare Geräte mit einer elektrischen Leistung unter 4,2 kW werden weder reguliert noch entlastet.
- Geräte, die aus technischen Gründen nicht gesteuert werden können, sind von der Regelung ausgenommen.
- Auch öffentliche Wallboxen, die anderen als Ladepunkt dienen, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Den für Sie zuständigen Stromnetzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung oder auf dem Aufkleber Ihres Stromzählers. Falls statt eines Namens ein 13-stelliger Code darauf steht, können Sie Ihren Netzbetreiber auf der Website der Bundesnetzagentur ausfindig machen.
Von Ihrem Netzbetreiber werden drei Entschädigungsmöglichkeiten angeboten:
- Modul 1: pauschale Reduzierung – seit 1. Januar 2024
Die Berechnungsformel ist einheitlich, die Netzentgeltreduzierung ist regional unterschiedlich.
- Modul 2: prozentuale Reduzierung – seit 1. Januar 2024
Sie müssen dieses Modul aktiv wählen. Der Arbeitspreis des Netzentgelts wird um 60 Prozent reduziert. Außerdem entfällt der Netzentgelt-Anteil in Ihrem Grundpreis. Das Modul 2 ist ausschließlich mit einem eigenen Zähler zur Verbrauchserfassung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung möglich.
- Modul 3: dynamische Reduzierung – seit 1. April 2025
Auch dieses Modul müssen Sie aktiv wählen. Die Voraussetzung: Sie verfügen über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Wie im Modul 1 gibt es eine pauschale Reduzierung. Diese wird ergänzt durch einen nach Zeitzonen unterteilten Arbeitspreis.
Sie können zwischen diesen drei Modulen wählen. Sind Sie in der Grundversorgung, ist nur Modul 1 möglich. Bei der Erstanmeldung erfolgt automatisch die Auswahl des Modules 1.
Für Modul 1 reicht ein gemeinsamer Zähler für den Haushalt und eine steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Für Modul 2 benötigen Sie für die steuerbare Verbrauchseinrichtung einen separaten Zähler.
Für Modul 3 benötigen Sie ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).
Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung ist bis zum 31. Dezember 2028 möglich. Beachten Sie: Sie können anschließend nicht mehr zurück in einen Vertrag ohne Regulierung wechseln.
Handelt es sich bei Ihrer steuerbaren Anlage um einen Energiespeicher (auch Batteriespeicher genannt), wählen Sie bitte den Tarif naturstrom 14a.
Für Klimaanlagen und Wärmepumpen bieten wir Ihnen im Tarif naturstrom wärmepumpe 14a den vergünstigten Preis.
Mit Ladeinfrastruktur für Elektromobile sind Sie im Tarif naturstrom emobil 14a richtig.
Wenn Sie mehrere fernsteuerbare Verbrauchsanlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW besitzen, dürfen Sie sich aus unseren Tarifen naturstrom 14a, naturstrom emobil 14a und naturstrom wärmepumpe 14a den für Sie günstigsten Tarif aussuchen. Besitzen Sie zum Beispiel ein E-Auto und eine Wärmepumpe, stehen Ihnen die Tarife naturstrom emobil 14a und naturstrom wärmepumpe 14a zur Wahl.
Sollte das gewünschte Modul nicht im Zuge der Anmeldung Ihres Geräts beim Netzbetreiber hinterlegt worden sein, können Sie beim Abschluss Ihres 14a-Tarifs bei uns ein Modul auswählen.
Sollte sich während oder nach erfolgter Anmeldung für einen 14a-Tarif von naturstrom herausstellen, dass bei Ihnen kein Modul hinterlegt ist, ist naturstrom berechtigt, Sie in einen für Ihre technischen Rahmenbedingungen passenden Tarif zu überführen.
Um die Rabatt-Variante des Modul 3 in Anspruch zu nehmen, müssen Sie mit einen intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein.
Leider ist naturstrom noch nicht in der Lage, die Rabatt-Variante des Modul 3 zu gewähren. Wir arbeiten an einer Lösung und bitten so lange um Ihr Verständnis.
1. Ihr Netzbetreiber
Von Ihrem Netzbetreiber erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Anmeldung
- technische Voraussetzungen
- Teilnahme generell
- Beratung, beispielsweise zum Thema Modulauswahl
- Berechnung der Reduzierung der Netznutzungsentgelte
2. naturstrom
Über uns erfolgt die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte. Voraussetzung dafür ist, dass uns Ihr Netzbetreiber Ihre Daten übermittelt. Von uns erhalten Sie Ihre Ersparnis mit Ihrer Jahresabrechnung. Detaillierte Informationen der Bundesnetzagentur finden Sie auf der Seite der BNetzA.
naturstrom Blog
Stromverbrauch dimmen für die Energiewende – was hat es mit §14a EnWG auf sich?
Seit Jahresanfang 2024 gilt eine neue Festlegung der Bundesnetzagentur zum § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Damit wird geregelt, in welchen Situationen Netzbetreiber den Strombezug steuerbarer Einrichtungen wie Wärmepumpen einschränken können und wie Verbraucher:innen dafür entschädigt werden.
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