24-Stunden-Lieferantenwechsel

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Alles, was Sie dazu wissen müssen

Innerhalb von nur 24 Stunden den Stromanbieter wechseln? Das soll Stromkund:innen in Deutschland nun ermöglicht werden, wenn Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten es zulassen.

Der neue Prozess tritt voraussichtlich ab dem 6. Juni 2025 in Kraft. Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Richtlinie um – die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels soll den Wettbewerb auf dem Energiemarkt fördern und den Wechsel des Anbieters für Verbraucher deutlich vereinfachen.

Diese Vorteile bringt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Die neue Regelung beschleunigt die Abläufe zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern. Die Marktteilnehmer, die Informationen austauschen müssen, sind bei einem Lieferantenwechsel der bisherige Energieversorger, der neue Energieversorger, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber. Mehr Automatisierung in der Abwicklung erspart manuellen Aufwand und schafft Transparenz. 

Da die meisten Haushalte Verträge mit festgelegten Laufzeiten oder Kündigungsfristen haben, werden sie in der Regel nicht direkt vom 24-Stunden-Lieferantenwechsel profitieren. Doch wird er die Prozesse insgesamt beschleunigen und sich positiv auswirken.

Wichtige Informationen für Sie im Überblick

  • Für Sie ist in Zukunft ein Stromanbieterwechsel werktags binnen 24 Stunden möglich, wenn keine Kündigungsfrist oder Vertragslaufzeit dagegenspricht.
  • An- und Abmeldung sind in Zukunft nicht mehr rückwirkend möglich.
  • Achten Sie auf Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Diese gelten wie gehabt und sind nicht abhängig von der neuen Regelung. 
     

 

Wechseltermin muss in der Zukunft liegen

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Das heißt: Wenn Sie am 1. des Monats umziehen und sich erst am 2. des Monats ummelden, fallen Sie in die meist teurere Grundversorgung. Beantragen Sie deshalb Ihren gewünschten Wechseltermin mit genügend Vorlauf.

Fristen bei aktuellem Versorger beachten:

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen von Stromversorgungsverträgen bleiben unberührt. Achten Sie beim Wechsel also unbedingt auf die Fristen Ihres aktuellen Versorgers.

Angabe der MaLo-ID

Jedem Stromanschluss ist eine sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet. Zu finden ist diese elfstellige Nummer zum Beispiel auf Ihrer Stromrechnung. In dem neuen Prozess ist die Malo-ID sehr hilfreich für eine schnelle Abwicklung. Bitte geben Sie die Nummer deshalb an. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht herausfinden können, geben Sie bitte Ihre Zählernummer an. Wir fragen Ihre MaLo-ID dann bei Ihrem Netzbetreiber an.

Ausnahme Gas

Laut aktuellem Stand bleibt der Lieferantenwechsel bei der Gas-Versorgung an längere Fristen gebunden. 

Das heißt: Für Gaskund:innen gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel nicht.

So läuft der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025 bei naturstrom

  • Schritt 1: Nutzen Sie unseren Preisrechner und wählen Sie Ihren gewünschten Tarif.
     
  • Schritt 2: Schließen Sie den Vertrag ganz bequem online ab. Bei naturstrom ist dies in wenigen Minuten möglich. Einfach MaLo-ID oder Zählernummer, Zählerstand und aktuellen Versorger eingeben und fertig. Wir kümmern uns auch um die Kündigung Ihres alten Vertrags.
     
  • Schritt 3: Wir bestätigen, ob und zu welchem Termin die Stromlieferung aufgenommen wird.

Häufig gestellte Fragen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Der Wechsel von einem Energieversorger zum anderen wird als Lieferantenwechsel bezeichnet. So können Sie beispielsweise problemlos von Ihrem jetzigen Stromanbieter zu naturstrom wechseln. Wenn Sie bereits naturstrom beziehen und lediglich den Tarif wechseln möchten, ist dies ein Tarifwechsel, kein Lieferantenwechsel.

Schon jetzt ist der Wechsel des Stromanbieters ganz leicht und kann meist bequem online erledigt werden. Die benötigten Daten dazu finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Geben Sie einfach den Namen Ihres aktuellen Energieversorgers und Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an. Diese elfstellige Nummer beschleunigt den Prozess. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht herausfinden können, geben Sie bitte Ihre Zählernummer an. Wir fragen Ihre MaLo-ID dann bei Ihrem Netzbetreiber an.

Ihr neuer Anbieter übernimmt auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. Dieser überprüft Ihre Daten und muss Ihrem neuen Stromanbieter und dem Netzbetreiber das Datum des Lieferendes übermitteln. Daraufhin meldet Ihr neuer Anbieter die Netznutzung beim Netzbetreiber an. Dieser wiederum muss der Anmeldung zustimmen. Erst dann kann Ihr neuer Anbieter die Belieferung bestätigen und das Datum des Lieferbeginns bekannt geben.

Jeder Verbrauchsstelle wird eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeteilt. Sie ist eine elfstellige Kennnummer und ermöglicht die eindeutige Zuordnung. Durch die MaLo-ID wird die Verwaltung Ihrer Daten erleichtert. Ihre Marktlokations-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die EU-Richtlinie 2019/944 in Deutschland um. Das Ziel: den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern zu stärken und den Energiemarkt für die Kund:innen zu vereinfachen und zu verbessern.

Für Sie bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, dass Sie Ihren Anbieter werktags binnen 24 Stunden wechseln können. Die Kündigungsfrist Ihres Vertrags bleibt unverändert. Das heißt: Sie können zwar innerhalb eines Tages wechseln, müssen sich jedoch an die vertraglichen Fristen halten.

Damit Sie den schnellen Wechsel innerhalb von 24 Stunden in Anspruch nehmen können, müssen Sie alle erforderlichen Daten angeben. Wichtig sind: der Name Ihres aktuellen Versorgers und Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Zu finden ist diese elfstellige Nummer zum Beispiel auf Ihrer Stromrechnung. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht herausfinden können, geben Sie bitte Ihre Zählernummer an. Wir fragen Ihre MaLo-ID dann bei Ihrem Netzbetreiber an.

Beachten Sie: Zukünftig ist ein rückwirkender Wechsel nicht mehr möglich. Ihr An- oder Abmeldetermin muss also in der Zukunft liegen.

Nein, der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist für Sie kostenlos.

Das kommt auf Ihren aktuellen Stromvertrag an. Sind Sie an keine Kündigungsfrist und keine vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden, ist der Wechsel zu Ökostrom von naturstrom ab 6. Juni 2025 binnen 24 Stunden möglich.

Da zukünftig eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich ist, müssen Sie sich früh genug um Ihre An- und Abmeldung kümmern.

Beantragen Sie Ihre Abmeldung spätestens zwei Werktage vor Ihrem Auszug. Bei einer zu späten Abmeldung bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen und es können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn beispielsweise Ihr:e Nachmieter:in nicht rechtzeitig die Stromversorgung anmeldet und Sie nicht früh genug kündigen, zahlen Sie weiterhin den Strom an der alten Adresse mit.

Dasselbe gilt für den Einzug: Wenn Sie am 1. des Monats in eine neue Wohnung ziehen und sich erst am 2. des Monats anmelden, fallen Sie zunächst in die meist teurere Grundversorgung. Da Sie bei der Grundversorgung an eine Kündigungsfrist gebunden sind, können Sie erst nach der vorgegebenen Frist wechseln.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da

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