dieser Tage feiert eines der wichtigsten Instrumente der deutschen Energiewende sein 20-jähriges Bestehen. Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft, um den Ökostrom-Ausbau unter anderem durch eine befristete, feste Einspeisevergütung voranzutreiben. Für die ersten Betreiberinnen und Betreiber tickt nun die Uhr, denn ab dem kommenden Jahr müssen Ökostrom-Anlagen, die 2000 oder früher ans Netz gegangen sind, auf diesen garantierten Abnahmepreis verzichten. Neben Windenergie-Anlagen mit einer Leistung von rund vier Gigawatt sind davon auch etwa 18.000 kleine, private Solarstrom-Anlagen betroffen. Eine Lösung, die erlaubt, diesen selbstproduzierten Ökostrom ohne großen Aufwand weiter ins öffentliche Netz einzuspeisen, gibt es derzeit noch nicht.
Gleichzeitig wird 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des EEGs das wahr, wovon Energiewende-Pioniere schon damals träumten: Größere Solarparks können mittlerweile so günstig errichtet und betrieben werden, dass sie Sonnenstrom zu Preisen auf Marktniveau produzieren. Was das für naturstrom-Kundinnen und -Kunden bedeutet, erfahren Sie in diesem Newsletter. Außerdem lesen Sie, wie naturstrom als Energieversorger und Arbeitgeber auf die Corona-Pandemie reagiert.
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Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund
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