Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Kommunen - Investitionszuschuss

KfW-Programm 441

Mit dem Programm „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium ab dem 23. November 2021 den Aufbau von Ladepunkten unter anderem für gewerbliche Flotten und für Lade-Angebote an Beschäftigte (Mitarbeiter-Laden).

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Ladeinfrastruktur, jedoch maximal 900 Euro je Ladepunkt und maximal 45.000 Euro je Standort. Wichtig ist, dass die Ladepunkte nicht öffentlich zugänglich im Sinne der Ladesäulenverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung sein dürfen.

Abgewickelt wird das Förderprogramm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wo die Unterstützung für Unternehmen unter der Kennung "Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Zuschuss 441)" geführt wird. Die Antragstellung ist über das Online-Zuschussportal der der KfW möglich. Detaillierte Informationen zur Förderung erhalten sie jeweils aktuell auf der Website der KfW unter www.kfw.de/441.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuelle Förderberatung anbieten können. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf unserer Website unter www.naturstrom.de/wallbox als förderfähig gekennzeichnete Wallboxen zu bestellen.