naturstrom thgprämie

Mindestens 300 Euro THG-Prämie für Ihre elektrischen Firmenfahrzeuge sichern

Als Halterin oder Halter eines oder mehrerer Elektrofahrzeuge können Sie mit uns Ihre THG-Quote für 2026 vermarkten. Ganz egal, ob Sie in Ihrem Unternehmen ein einzelnes Elektrofahrzeug nutzen oder eine ganze Flotte elektrisch betreiben.

Hintergrund ist die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote: Sie verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, zur Minderung der damit verbundenen Treibhausgasemissionen. Strom für Elektrofahrzeuge kann dabei angerechnet und entsprechend vermarktet werden.

Wir übernehmen die Abwicklung für Sie: Einfach online registrieren, beliebig viele Fahrzeugscheine gleichzeitig hochladen und nach erfolgreicher Bescheinigung durch das Umweltbundesamt je Fahrzeug eine THG-Prämie von uns erhalten. Für PKW zahlen wir 300 Euro aus. Für Nutzfahrzeuge und Busse gelten höhere Prämien, da für diese höhere Strommengen bescheinigt werden.

Über die Flottenansicht in unserem Onlineportal haben Sie die THG-Quoten für all Ihre Fahrzeuge jederzeit im Blick und können, wenn gewünscht, auch in Folgejahren die Vermarktung für die gesamte Flotte bequem mit wenigen Klicks beauftragen.

naturstrom thgprämie

PKW (Klasse M1): 300 Euro
leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1): 450 Euro
mittelschwere Nutzfahrzeuge (Klasse N2): 3.090 Euro
schwere Nutzfahrzeuge (Klasse N3): 5.010 Euro 
Busse (Klasse M3): 10.800 Euro
   

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • einfach: in wenigen Minuten online beauftragen
  • komfortabel: Fahrzeugscheine für Ihre gesamte Flotte auf einmal hochladen
  • übersichtlich: alle Fahrzeuge im Blick in unserem Onlineportal
  • flexibel: Ihr Auftrag gilt ausschließlich für 2026 – ohne Vertragsbindung für Folgejahre

Mehr Hintergrund

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzliches Instrument, das Unternehmen, die fossile Otto- und Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, zu einer schrittweisen Minderung der damit verbundenen Treibhausgasemissionen verpflichtet. Auch Strom, der für Elektrofahrzeuge genutzt wird, kann dabei zur Erfüllung der Minderungsquote angerechnet werden.

Für Halterinnen und Halter eines reinen Elektrofahrzeugs wird dafür jedes Jahr eine pauschale Strommenge angesetzt, die sich am durchschnittlichen Stromverbrauch von Batterieelektrofahrzeugen in Deutschland orientiert. Diese Strommenge sowie die daraus nach den gesetzlichen Berechnungsvorgaben ermittelten Treibhausgasemissionen können vom Umweltbundesamt bescheinigt werden. Auf Grundlage dieser Bescheinigung kann die Strommenge anschließend im THG-Quotenmarkt vermarktet werden. So entsteht durch die gesetzlich vorgesehene Anrechnung ein handelbarer Quotenwert, von dessen Vermarktung Sie finanziell profitieren können.

Die THG-Quote kurz erklärt in unserem Video

Ist die THG-Quote sinnvoll?

Die THG-Quote wird durchaus kontrovers diskutiert – auch wir sehen das Instrument differenziert. Warum wir uns dennoch am THG-Quotenhandel beteiligen, erklären wir ausführlich in unserem Blogartikel aus dem Jahr 2022.

Zum Blogartikel 

Sie haben noch Fragen zur naturstrom thgprämie? Hier finden Sie Antworten

Die Auftragserteilung über unser Onlineformular ist so lange möglich, bis unser Vermarktungskontingent ausgeschöpft ist, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres. 

Nein. Für die Teilnahme am THG-Quotenhandel ist es zunächst unerheblich, wo ihr Fahrzeug wieviel Strom welcher Qualität tatsächlich lädt. Der Gesetzgeber sieht hier ein vereinfachtes Nachweisverfahren vor, in dem für jedes reine Elektrofahrzeug ein festgelegter Pauschalwert pro Jahr angenommen wird. Auch die Stromqualität spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, da die Emissionsreduktion aller Fahrzeuge vom Umweltbundesamt anhand des jeweils aktuellen bundesweiten Strommix berechnet wird. Wenn Sie ihr reines Elektrofahrzeug zu Hause laden und hierfür zu Ökostrom wechseln möchten, profitieren Sie allerdings zusätzlich von den Vorzugskonditionen unseres Sondertarifs naturstrom emobil.

Ja, auch wenn Sie nicht Halter:in des Fahrzeugs sind, können Sie uns einen Auftrag zur Quotenvermarktung erteilen. Da das Recht zum Quotenhandel allerdings bei der/dem Halter:in des Fahrzeugs liegt, muss diese:r Ihnen vorab die Zustimmung erteilen. 
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht, von der/dem Halter:in eine Erlaubnis zur Quotenvermarktung zu erhalten.

Sie können beliebig viele Elektrofahrzeuge für die thgprämie anmelden, deren Halter:in Sie sind oder für die Sie von der/dem Halter:in eine Zustimmung zur Quotenvermarktung erhalten haben.

Für die Quotenvermarktung und die Auszahlung der thgprämie ist nur wichtig, dass das jeweilige Elektrofahrzeug überhaupt im laufenden Kalenderjahr zugelassen ist. Ist dies der Fall, wird eine pauschale Verbrauchsmenge unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Zulassung angenommen und die Prämienauszahlung ist uneingeschränkt möglich.

Leider nein. Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (z.B. ältere BMW i3 oder Opel Ampera) gelten nicht als reine Elektrofahrzeuge und werden nicht vom Umweltbundesamt zertifiziert. Auch für Plug-in-Hybride und Wasserstoff-Fahrzeuge können keine THG-Quoten vermarktet werden.

Das ist leider nicht möglich, da einmal von einem Dienstleister beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung angemeldete Fahrzeuge im jeweiligen Kalenderjahr kein zweites Mal angemeldet werden können.

Die Quotenvermarktung ist nur ein Mal je Fahrzeug und Kalenderjahr möglich. Sofern die/der vorherige Halter:in bereits einen Auftrag zur Vermarktung erteilt hat, ist also keine erneute Anmeldung mehr möglich. Im Folgejahr können Sie natürlich selbst die Vermarktung beauftragen und eine Prämie erhalten.

Ihr Auftrag zur Quotenvermarktung gilt nur für das jeweilige in der Auftragsbestätigung angegebene Kalenderjahr. In ihrem Login-Bereich können sie bequem den Antrag für das Folgejahr verlängern. 

Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Daten unverzüglich mit, damit wir Sie jederzeit über den Status Ihres Vertrages informieren und die Prämienauszahlung vornehmen können. Diese Änderung können Sie in ihrem Login Bereich vornehmen.
 

Nein, das ist nicht nötig. Ihre aktuelle Zulassungsbescheinigung benötigen wir erst beim eventuellen Abschluss des Vertrages für das nächste Kalenderjahr wieder.

Sie erhalten die Auszahlung Ihrer thgprämie nach Abschluss der erfolgreichen UBA-Prüfung.

Das Umweltbundesamt kann aus verschiedenen Gründen die Zertifizierung der durch ein Fahrzeug entstandenen Emissionsminderung verweigern. Zum Beispiel, weil es sich nicht um ein reines Elektrofahrzeug handelt, weil das Fahrzeug im jeweiligen Kalenderjahr nicht (mehr) zugelassen war oder weil bereits ein anderer Vermarktungsdienstleister das Fahrzeug zur Zertifizierung angemeldet hat.
In diesen Fällen können wir keine Vermarktung der THG-Quote vornehmen und dementsprechend auch keine Prämie auszahlen.

Ja, es ist möglich, mehrere Fahrzeuge anzumelden. Diese werden alle in Ihrem Login-Bereich angezeigt. Ab einer Fahrzeuganzahl von zehn lohnt es sich, mit dem Flotten-Upload zu arbeiten. Dafür müssen alle Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I) in einem PDF-Dokument zusammengefasst werden. Die Verarbeitung dieses Sammeluploads dauert ein paar Tage. Auch dann werden alle Fahrzeuge im Login-Bereich angezeigt.

Nein, bei der automatischen Verarbeitung der Fahrzeugscheine werden die Fahrzeugklassen noch nicht berücksichtigt. Diese werden nachträglich angepasst und sind im Login-Bereich einsehbar.

(„Ein THG-Quotenantrag für das Fahrzeug mit dieser FIN ist bei uns bereits eingegangen.“)

Wenn Ihr Fahrzeug bzw. die FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer) bereits zur Vermarktung angemeldet wurde, erkennt das System dies automatisch und der Antrag wird nicht an das UBA (Umweltbundesamt) übermittelt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug gebraucht gekauft haben und die vorbesitzende Person oder der Händler die THG-Quote bereits über ein anderes Portal vermarktet hat.