naturstrom Arbeitgebergutschein

Bonus für Mitarbeitende

Saubere Energie als Arbeitgebergutschein

Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen Wertgutschein für echten Ökostrom und klimabewusstes Ökogas an: den naturstrom arbeitgebergutschein. Er ist eine der wenigen vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten, Beschäftigten eine Gehaltserhöhung zukommen zu lassen, die brutto gleich netto setzt. Denn bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro ist der Wertgutschein steuer- und sozialversicherungsfrei.

So funktioniert’s

  • Sie schließen einen Rahmenvertrag mit naturstrom.
  • Sie erhalten Zugangsdaten für das naturstrom-Arbeitgeberportal.
  • Dort tragen Sie Anzahl und Beträge der gewünschten Gutscheine ein.
  • Falls noch nicht geschehen, schließen Ihre Mitarbeitenden Energiebelieferungsverträge bei naturstrom ab.
  • Die Gutscheine werden automatisch auf den Kundenkonten Ihrer Mitarbeitenden gutgeschrieben.

Gut für Ihr Unternehmen

Mit unserem Arbeitgebergutschein stärken Sie Ihr Image als attraktives Unternehmen, das ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig agiert. Im Wettbewerb um die besten Mitarbeitenden gibt Ihnen der naturstrom arbeitgebergutschein die Möglichkeit, kostengünstig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in zu erhöhen. Er ist für alle Beschäftigten gleichermaßen interessant, und Sie heben sich mit diesem Angebot von der Konkurrenz ab.

Gut für Ihre Mitarbeitenden

Die teilnehmenden Beschäftigten profitieren von einer indirekten Gehaltserhöhung, für die keine Steuern und Abgaben anfallen. Sie haben folglich netto mehr Geld zur Verfügung als bei einer klassischen Gehaltserhöhung. Neukund:innen dürfen sich darüber hinaus über 30 Euro Startguthaben freuen.

Gut für die Umwelt

Mit dem Einsatz des naturstrom arbeitgebergutscheins motivieren Sie Ihre Beschäftigten, noch nachhaltiger zu leben: Jede Kilowattstunde Ökostrom oder Ökogas ist ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Denn mit dem Wechsel zu naturstrom oder naturstrom ökogas verringert sich der eigene CO2-Fußabdruck deutlich. 

Schon Partner:in?

Hier geht's zum Arbeitgeber­portal. Die Zugangs­daten erhalten Sie von Ihrem naturstrom-Ansprechpartner.

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Häufige Fragen

Der naturstrom arbeitgebergutschein ermöglicht Ihnen, den Bezug von Strom und Gas bei Ihren Mitarbeitenden zu bezuschussen. Denn im Zuge des steuerlichen Vorteils gewährt der Gesetzgeber Arbeitgebern nach § 8 Abs. 2 EStG eine Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge pro Monat und Mitarbeiter:in. Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro monatlich können Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Dabei werden sämtliche Sachbezüge, die ein Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung stellt, zusammengelegt betrachtet.

Wenn Sie daran interessiert sind, den Bezug von Strom und/oder Gas bei Ihren Mitarbeitenden zu bezuschussen, müssen Sie zunächst einen Rahmenvertrag mit der NaturStromHandel GmbH (NSH) abschließen. In dem Vertrag sind die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Gutscheins beschrieben. Nach Vertragsunterzeichnung erhalten Sie die Zugangsdaten für unser Webportal, über das Sie die Daten Ihrer Beschäftigten monatlich einpflegen.

Sie erhalten die Zugangsdaten von Ihrem:r naturstrom-Ansprechpartner:in.

Alle Beschäftigten müssen auf privatem Wege Kund:in von naturstrom werden. Dabei ist es wichtig, dass jede:r Beschäftigte persönlich Vertragsnehmer:in bei naturstrom ist (gegebenenfalls gemeinsam mit Partner:in). Der Abschluss ist am einfachsten über unsere Internetseite (www.naturstrom.de) möglich. Unser Kundenservice (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar unter 0211 77900-100 oder kundenservice(at)naturstrom.de ist aber auch gern beim Abschluss eines Liefervertrags behilflich. Sobald das Lieferverhältnis bestätigt ist, erhält Ihr:e Beschäftigte:r eine Vertragsnummer von naturstrom . Diese teilt Ihr:e Beschäftigte:r Ihnen mit. Voraussetzung ist zudem, dass Ihr:e Beschäftigte:r naturstrom ein SEPA-Mandat erteilt, damit wir die monatlichen Abschlagszahlungen richtig zuordnen können. Wichtig ist auch, dass Ihr:e Beschäftigte:r Ihnen Änderungen der Vertragsnummer (auch bei Umzug) stets und unmittelbar mitteilen, damit Sie die aktuellen Daten in der monatlichen Übermittlung der Gutscheinhöhen an naturstrom berücksichtigen können. Eine rückwirkende Zuordnung der Gutscheine ist rechtlich und faktisch schwierig.

Nein, aus dem Lieferverhältnis zwischen naturstrom und Ihnen als Arbeitgeber:in entsteht keine Verpflichtung. Das Vertragsverhältnis Ihrer:s Beschäftigten besteht fort, auch wenn Sie sich entscheiden, den Bezug von Strom und/oder Gas nicht weiter zu fördern. Die bzw. der Beschäftigte kann das Vertragsverhältnis zu naturstrom jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Sie als Arbeitgeber:in müssen naturstrom lediglich darüber informieren, dass Ihr:e Beschäftigte:r nicht mehr gutscheinberechtigt ist. Das funktioniert am einfachsten über unser Webportal

 

Entfernen Sie als Arbeitgeber:in die betreffenden Beschäftigen aus der Liste, die Sie für die Datenübermittlung an naturstrom senden.

Das Portal ist sehr benutzerfreundlich aufgebaut. Nach Erhalt der Zugangsdaten und des Initialpassworts sollten Sie Letzteres aus Sicherheitsgründen sofort ändern. Sie können dann die Daten Ihrer Beschäftigten zum Übertrag an naturstrom eingeben: naturstrom benötigt den Vor- und Nachnamen Ihrer:s Beschäftigten, ihre bzw. seine Vertragsnummer bei naturstrom sowie den Betrag, über den Sie einen Gutschein ausstellen möchten. Bitte tragen Sie alle Beschäftigten, die einen Gutschein erhalten sollen, in die Liste ein. Die Daten müssen bis spätestens zum 15. eines Monats an naturstrom übermittelt werden. Das System speichert die Eingaben, sodass in Folgemonaten lediglich Änderungen und Ergänzungen gepflegt werden müssen. Selbstverständlich können Sie auch Anmerkungen eintragen, diese werden nicht an naturstrom übertragen. Wenn keine Änderungen an den Daten vorgenommen werden, erfolgt die monatliche und fristgerechte Übermittlung der Daten an naturstrom automatisch. Sie brauchen nichts weiter zu tun.

Die Daten müssen bis spätestens zum 15. eines jeden Monats an naturstrom übertragen werden. Das System sorgt jedoch für eine automatische und fristgerechte Übermittlung der Daten.

Sie brauchen nicht gesondert aktiv zu werden, außer wenn Sie konkrete Änderungen an den Daten vornehmen möchten, beispielsweise weil ein:e zusätzliche:r Beschäftigte:r gutscheinberechtigt wird.

Es handelt sich hierbei um einen umsatzsteuerfreien Zahlungsmitteltausch (Geld gegen Wertgutschein). Sie erhalten von naturstrom monatlich eine Rechnung mit der Auflistung über die verwendeten Gutscheine. Der sich aus der Höhe der ausgegebenen Gutscheine ergebende Gesamtbetrag wird bequem per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abgebucht.

Möchten Sie die Rechnungen lieber überweisen, nutzen Sie bitte folgendes Konto:

NaturStromHandel GmbH
IBAN: DE45 4306 0967 4001 2049 03
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank eG

Sie können monatlich neu und individuell über die jeweilige Gutscheinhöhe Ihrer Arbeitnehmer entscheiden. Dabei kann jedem Arbeitnehmer ein unterschiedlich hoher Gutscheinbetrag zugeordnet werden. Dabei ist die steuerliche Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer und Monat zu beachten.

Nein, die monatliche Abschlagshöhe, die sich durch das Lieferverhältnis zwischen Ihrer:m Beschäftigten und naturstrom ergibt, wird nicht automatisch durch die Gutscheinhöhe reduziert. Der bzw. die Beschäftigte kann den monatlichen Abschlagsbetrag manuell anpassen – ganz einfach über unser Kundenportal unter Angabe als Änderungsgrund "Bezug des naturstrom arbeitgebergutscheins". Bei Problemen steht ihm unser Kundenservice gern zur Verfügung.

Der Gesetzgeber gewährt Arbeitgeber:innen nach §8 Abs. 2 EStG eine Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge pro Monat und Mitarbeiter:in. Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro monatlich können Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Dabei werden sämtliche Sachbezüge, die ein Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung stellt, zusammengelegt betrachtet.

Wird die Freigrenze durch den Gutschein nicht ausgeschöpft, ist eine Ausweitung der Grenze auf den Folgemonat leider nicht möglich. Die Betrachtungsweise und die Gutschreibung des Gutscheins erfolgt jeweils monatsgenau.

Aufgrund der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit bis zur Grenze von 50 Euro können Sachbezüge brutto wie netto an Ihre:n Beschäftigte:n  weitergegeben werden und kommen damit einer richtigen Gehaltserhöhung gleich.

Die Freigrenze beträgt 50 Euro pro Monat und Mitabreiter:in. Schon bei einer geringfügigen Überschreitung wird der gesamte Betrag grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Dieser Bürde müssen Sie sich als Arbeitgeber:in bei Überschreiten der Grenze bewusst sein. Ebenso tragen Sie als Arbeitgeber:in die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung dieser Beträge. naturstrom trägt dafür keine Verantwortung.

Sollte im Rahmen des Lieferverhältnisses einer:s Beschäftigten die Höhe der eingebuchten Gutscheine den von der NaturStromHandel GmbH für den Energieverbrauch in Rechnung gestellten Betrag übersteigen, wird der überschüssige Betrag mit der Turnusrechnung verrechnet und an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber zurückgezahlt.

Während einer Elternzeit können Unternehmen dem betreffenden Elternteil freiwillig auch weiterhin Stromgutscheine von naturstrom zukommen lassen. Gleiches gilt auch während eines Krankgeldbezuges nach Ende der Entgeltfortzahlung.

Soweit die Stromgutscheine zusammen mit weiteren Sozialleistungen (bspw. Elterngeld oder Krankengeld) das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen, sind die Stromgutscheine beitragsfrei in der Sozialversicherung (siehe auch §23c SGB IV).

Geringfügig Beschäftigte verdienen oftmals über 400 Euro brutto im Monat oder liegen genau auf der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro brutto im Monat. Langjährig Beschäftigte und leistungsstarke Mitarbeitende, die diese Grenze einhalten möchten, können dann oftmals keine oder nur eine geringe Gehaltserhöhung erhalten. Die Stromgutscheine von naturstrom lösen dieses Problem, denn als Sachbezug werden sie bei der 450-Euro-Freigrenze nicht mit einbezogen.

Für Rückfragen zum Arbeitgebergutschein steht unser Kompetenzteam unter 0211 77900-218 oder arbeitgebergutschein(at)naturstrom.de gerne zur Verfügung. Unser Kundenservice ist Beschäftigten beim Wechsel zu naturstrom gerne behilflich und beantwortet Fragen rund um die Themen Ökostrom und nachhaltiges Gas. Der Kundenservice ist täglich von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar unter 0211 77900-100 oder kundenservice(at)naturstrom.de.

Über unseren Internetauftritt www.naturstrom.de können sich Arbeitgeber:innen und Beschäftigte ebenfalls umfassend informieren. Arbeitgeber:innen finden darüber hinaus unter naturstrom gerne behilflich und beantwortet Fragen rund um die Themen Ökostrom und nachhaltiges Gas. Der Kundenservice ist täglich von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar unter 0211 77900-100 oder kundenservice@naturstrom.de. Über unseren Internetauftritt www.naturstrom.de können sich Arbeitgeber:innen und Beschäftigte ebenfalls umfassend informieren. Arbeitgeber:innen finden darüber hinaus unter https://www.naturstrom.de/geschaeftskunden/mitarbeiter-bonus/ detaillierte Informationen. Im Kundenportal www.naturstrom.de/kundenportal können Beschäftigte ihre Daten selbstständig pflegen und Änderungen vornehmen.">https://www.naturstrom.de/geschaeftskunden/mitarbeiter-bonus/ detaillierte Informationen. Im Kundenportal www.naturstrom.de/kundenportal können Beschäftigte ihre Daten selbstständig pflegen und Änderungen vornehmen.

 

Der Verwendungszweck für den naturstrom arbeitgebergutschein bei einem Dauerauftrag muss zwingend den Begriff „Arbeitgebergutschein“ und den Namen der Arbeitgreberin bzw. des Arbeitgebers enthalten wie zum Beispiel: „Arbeitgebergutschein, Mustermann AG“. Dabei muss die Überweisung zwingend als Sammelüberweisung in einem Gesamtbetrag erfolgen, gerade wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber mehreren Beschäftigten einen Gutschein ausstellt.