FAQ Nahwärme

Nahwärme-FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zu naturstrom nahwärme

Der Begriff Nahwärme bezeichnet die Wärmeversorgung eines kleineren Gebietes durch eine Energiezentrale, die sich nahe des zu versorgenden Gebietes befindet. Wasser wird in der Energiezentrale erwärmt und über ein verzweigtes Rohrleitungsnetz – das Nahwärmenetz – zu den Wärmabnehmern transportiert.

Über einen Wärmetauscher, welcher sich in einer sogenannten Wärmeübergabestation befindet, wird die Wärme vom Nahwärmenetz auf das Heizungssystem des Wärmeabnehmers übertragen. Das abgekühlte Wasser fließt über den Rücklauf zurück zur Energiezentrale.

Wie kommt die Nahwärme in mein Haus?

Vom Nahwärmenetz in der Straße wird die Hausanschlussleitung über Ihr Grundstück in den Heizungsraum verlegt und an die Wärmeübergabestation angeschlossen. Dafür ist eine Kernbohrung erforderlich, durch die die Hausanschlussleitungen (Vorlauf und Rücklauf) in das Gebäude geführt werden. Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.

Können zwei Grundstücke über eine gemeinsame Hausanschlussleitung angeschlossen werden?

Das ist aus technischer Sicht kein Problem. Sollten Sie Eigentümer:in beider Grundstücke sein, spricht auch rechtlich nichts dagegen. Anders ist es bei verschiedenen Eigentümer:innen. Um die Wärmelieferung beider Anschlussnehmer sicherstellen zu können, müsste eine Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) eingetragen werden.

Wer richtet die Hoffläche wieder her?

Die vom Betreiber des Wärmenetzes beauftragte Baufirma wird den vorherigen Zustand wieder bestmöglich herstellen. Sollten Sie Aufwertungen vornehmen wollen, sind diese selbst zu tragen.

Welche Funktionen hat die Wärme-Übergabestation (WÜS)?

Das heiße Wasser des Nahwärmenetzes wird mit Hilfe von Pumpen zu den Häusern transportiert (Vorlauf). Die Wärmeübergabestation enthält einen Wärmetauscher, der die Wärme auf den hausinternen Heizkreislauf überträgt. Das abgekühlte Wasser fließt zurück in das Nahwärmenetz zur Energiezentrale (Rücklauf). Über den Wasserdurchfluss und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird mit Hilfe des in der Übergabestation integrierten Wärmemengenzählers die abgenommene Wärme ermittelt.

Kann die Nahwärme auch für Niedrigtemperaturheizanlagen (Fußbodenheizung) genutzt werden?

Das ist problemlos möglich. Auch wenn über das Nahwärmenetz immer mindestens 70 °C anliegen, kann mit Hilfe eines Mischventils innerhalb des Heizungskreislaufes des Wärmeabnehmers die Heizungsvorlauftemperatur auf das gewünschte Niveau abgesenkt werden.

Kann ich bei der Nahwärme auch eine Tag- und Nachtabschaltung eingeben und im Sommer die Heizung ausmachen?

Der Anschluss an das Nahwärmenetz ist mit einem sehr modernen Steuerungs- und Regelungssystem verbunden. Auch Nachtabsenkungen, Einstellung der Warmwassertemperatur, Zeitprogrammierungen, Außentemperatursteuerung, Frostschutz, Ferien- und Wochenendprogrammierung etc. sind möglich.

Wer übernimmt die Hausanschlusskosten?

Im Zuge der Tiefbauarbeiten übernimmt der Betreiber des Nahwärmenetzes die Beauftragung der Leitungsverlegung ins Haus bis zur Übergabestation und die Installation der Übergabestation. Die Kosten werden Ihnen bei Netzneubau gegen einen pauschalen Betrag in Rechnung gestellt und liegen meist weit unter den Anschaffungskosten für ein individuelles Heizsystem.

Bei einem nachträglichen Anschluss an eine bestehende Trasse werden die Anschlusskosten individuell berechnet und dem:r Anschlussnehmer:in in Rechnung gestellt – die Kosten sind dabei etwa doppelt so hoch wie die Anschlusskostenbeiträge während der Projektierungsphase.  

Die Wärmeübergabestation bleibt dabei im Eigentum des Betreibers, deshalb übernimmt dieser auch anfallende Kosten für Wartung und Reparaturen. Alles jenseits der Wärmeübergabestation fällt in die Zuständigkeit des Hauseigentümers. So z. B. die Einbindung des hausinternen Heizkreislaufs (Neuanbindung an die Übergabestation). Je nach Gebäude und nötigen Arbeiten variieren diese Kosten. Sie liegen erfahrungsgemäß zwischen 1.800 € und 5.500 € (brutto).

Was kostet mich die Nahwärme im laufenden Betrieb?

Die Wärmekosten setzen sich aus einem verbrauchsabhängigen Arbeits- und einem jährlich fixen Grundpreis zusammen. Diese Preise unterscheiden sich je nach Projekt, eingesetzter Technik, Standortvoraussetzungen, Anschlussnehmerzahl und Leitungslänge des Nahwärmenetzes. Der genaue Preis für Ihr Projekt kann daher erst nach Auswertung einer Interessentenumfrage in Ihrem Ort mitgeteilt werden.

Generell gilt bei einem Vollkostenvergleich zu beachten: Durch einen Anschluss an die Nahwärme wird ein einmaliger Anschlusskostenbeitrag fällig, Reparaturen sowie der Austausch der Übergabestation übernimmt die Betreibergesellschaft. Neuinvestitionen, Schornsteinfegerkosten und Wartungskosten für einen Heizkessel fallen für Sie damit in Zukunft dauerhaft weg. Auch Ihre Stromkosten reduzieren sich deutlich.

Die jährlichen Gesamtkosten sind stark konkurrenzfähig mit den Kosten einer Ölheizung – gemessen an der Preisentwicklung von Heizöl in den letzten zwei bis drei Jahren.

Gibt es eine Mindestabnahmemenge?

Nein, eine Mindestabnahmemenge halten wir aus ökologischen Gründen für nicht vertretbar.

Kann ich meine alte Heizungsanlage in Betrieb lassen?

„Jein“. Handelt es sich um eine Solarthermie-Anlage oder einen Kachelofen, ist eine Kombination mit der Nahwärme möglich und aus ökologischen Gesichtspunkten auch wünschenswert. Bei fossil betriebenen Heizungsanlagen bitten wir Sie, die Heizung still zu legen bzw. auszubauen. Dies ist für die Planungssicherheit unerlässlich.

Wer übernimmt die Wartung und Wartungskosten des Wärmenetzes und der Übergabestation?

Der Betreiber des Netzes ist für die Wartung der Leitungen bis zur Wärmeübergabestation und für die Wartung der WÜS selbst verantwortlich. Für das hausinterne Heizungsnetz sind Sie als Eigentümer:in verantwortlich.

Was passiert mit dem Wärmeliefervertrag bei Verkauf des Hauses?

Findet ganz oder teilweise ein Eigentumswechsel an den Objekten statt, ist die Kundin bzw. der Kunde während der Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet, formwirksam alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf die Erwerberin bzw. den Erwerber zu übertragen. Diese:r ist zu verpflichten, etwaige Rechtsnachfolger entsprechend weiter zu verpflichten. Die Kundin bzw. der Kunde wird von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei, wenn die Erwerberin bzw.der Erwerber dem Versorger gegenüber den Eintritt in diesen Vertrag schriftlich erklärt hat und hinreichende Gewähr zur Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche des Versorgers bietet.

An wen kann ich mich im Störungsfall wenden?

Unsere Servicehotline garantiert Ihnen, dass – im Fall einer Störung – das Problem schnell behoben wird: per Fernüberwachung oder durch unseren Partner direkt bei Ihnen vor Ort.

Warum sollte ich auf Nahwärme umsteigen?

Sie sind unabhängiger von fossilen Energien, die einerseits immer teurer werden, andererseits auch starken Preisschwankungen unterliegen. Die Spekulation, wann der beste Zeitpunkt zum Öleinkauf ist, entfällt. Stattdessen wird mit Hackschnitzeln/Pellets aus heimischen Forsten geheizt. So bleibt das Geld in der Region und weite Transportwege entfallen.

Damit sinken die CO2-Emissionen gleich doppelt. Des Weiteren benötigen Sie keine eigene Heizungslange mehr, es entfallen Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die zukünftige Investition in eine neue Heizungsanlage.

Auch um verschärfte Abgasnormen müssen Sie sich keine Gedanken machen. Zusätzlich wird im Haus durch den Wegfall der Heizung Platz geschaffen, den Sie anderweitig nutzen können.

Kann ich meinen Neubau ebenfalls an die Nahwärmeversorgung anschließen?

Ja, selbstverständlich können Sie auch Ihr neues Zuhause regenerativ versorgen. Sie profitieren so von Anfang an von dieser nachhaltigen Lösung und vielen Vorteilen.

Warum sollte ich meinen Neubau mit Nahwärme versorgen?

EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) verpflichten Bauherr:innen, den Primärenergiebedarf des Hauses gering zu halten, einen Mindestanteil Erneuerbarer Energien zu integrieren und die Gebäudehülle ausreichend zu dämmen.

Durch die Wärmeerzeugung aus 100 % regenerativen Energien und einem Primärenergiefaktor von unter 0,2 sind die ersten beiden Bedingungen bereits übertroffen. Das lohnt sich auch bei der Gebäudedämmung. Bei Übererfüllung aller gesetzlichen Anforderungen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Tilgungszuschüsse von bis zu 15.000 € und zinsgünstige Kredite bis zu 100.000 €. Ihr:e Energieberater:in berät Sie hierbei gerne in Detailfragen.

naturstrom nahwärme – Ihre Vorteile im Überblick

  • Energie aus der Region – für die Region
  • Einbindung der regionalen Forstwirtschaft und Unternehmen
  • Das Geld bleibt in der Region
  • Schonung der Umwelt und folgender Generationen
  • Vermeidung von CO2 Emissionen und von Atommüll
  • Weitestgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
  • Dauerhaft günstigere und kalkulierbare Heizkosten
  • Kein Wartungsaufwand für die Heizung
  • Keine Schornsteinfegerkosten
  • Es wird nur die kWh Endenergie bezahlt – keine Wirkungsgradverluste
  • Hohe Versorgungssicherheit durch die Redundanz der Energieträger in Verbindung mit Pufferspeicher in der Energiezentrale

Büro Eggolsheim
Tobias Huter

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