NRWs Erneuerbaren-Branche fordert Durchsetzungsvermögen von Kraft

10.05.2016

 – naturstrom-Team

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Am 12. Mai kommen in Berlin die Ministerpräsidenten zu einer Sonderkonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel zusammen. Thema soll u.a. auch die anstehende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sein. Vertreter der Erneuerbaren-Branche appellierten heute in einer symbolischen Aktion vor dem Landtag an das Durchsetzungsvermögen von Ministerpräsidentin Kraft. Im Bundesrat hatte sich NRW zuvor für die Erneuerbaren stark gemacht.

Der LEE NRW hat zu einer Fotoaktion für die Energiewende aufgerufen. (c) LEE NRW
Der LEE NRW hat zu einer Fotoaktion für die Energiewende aufgerufen. (c) LEE NRW

„Mit der kommenden Gesetzesreform droht der Energiewende ein massiver Einbruch“, mahnt Oliver Hummel, Vorstand der Düsseldorfer NATURSTROM AG. Hintergrund ist, dass die Vergütung für Windenergieanlagen künftig über Ausschreibungen ermittelt werden soll. Im Zuge dieser Systemumstellung wird zugleich eine Obergrenze für den jährlichen Zubau definiert. Aktuell ist der Ausbau der Windenergie deutlich zu niedrig angesetzt, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen zu können.

„Das Bundeswirtschaftsministerium will ausgerechnet die Windenergie an Land, die günstigste Technologie unter den Erneuerbaren Energien, zum Lückenbüßer degradieren“, erklärt Hummel. Denn der erlaubte jährliche Zubau soll künftig davon abhängen, wie viel Erzeugungsleistung durch Offshore-Windenergie und die anderen Ökostrom-Technologien ans Netz gebracht wurde.

Der Appell, die Energiewende nicht abzuwürgen, wird an Minister Remmel übergeben. (c) LEE NRW
Der Appell, die Energiewende nicht abzuwürgen, wird an Minister Remmel übergeben. (c) LEE NRW

Zudem schweben die kommenden Ausschreibungen wie ein Damoklesschwert über der Bürgerenergie-Bewegung, die bislang Haupttreiber der Energiewende ist. Kleinere Akteure wie Energie-Genossenschaften und andere Bürgerenergie-Gesellschaften könnten sich komplett zurückziehen, wenn der bisherige Gesetzesentwurf eins zu eins umgesetzt wird, so die Befürchtung mehrerer Branchen- und Umweltverbände. Denn die Ausschreibungen erfordern umfangreiche Vorleistungen und bergen wirtschaftliche Risiken, die ehrenamtlich getragene Bürgerenergie-Gesellschaften vielfach nicht werden stemmen können.

„Der Bundesrat hat diese Gefahr erkannt und setzt sich dafür ein, dass Energiegenossenschaften und Co nicht ins Abseits gedrängt werden“, erläutert NATURSTROM-Vorstand Oliver Hummel. „Die NRW-Landesregierung muss zusammen mit anderen Landesregierungen darauf pochen, dass der Bundesratsbeschluss zur Bürgerenergie in den Gesetzesentwurf übernommen wird.“

  • Unter diesem Profil schreiben NATURSTROM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die nicht zu den regelmäßigen Blog-Autoren gehören.

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