Heizungstausch: Die wichtigsten Fragen und Antworten

10.07.2026

 – Finn Rohrbeck

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Kürzungen bei der Wärmepumpen-Förderung, Kostenfallen durchs Gebäudemodernisierungsgesetz und miserable Kommunikation – die Wärmepolitik der Regierung Merz schürt Verunsicherung. Da dachten wir, wir ordnen mal ein wenig ein und nehmen euch für eure individuelle Wärmewende an die Hand. 🧑‍🤝‍🧑 Kommt mit – wir haben auch ein paar Rechenbeispiele!

Hintergrund: Was passiert gerade bei der Gebäude-Energiewende?

Eine der zentralen Vorhabender CDU und speziell von Wirtschaftsministerin Reiche war seit Beginn der Legislatur die „Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes“. Gerade die als „Zwang zur Wärmepumpe“ verbrämte Lenkung zu zukunftsfähigeren Wärmelösungen sollte rückgängig gemacht, eine imaginäre „Freiheit im Heizungskeller“ wiederhergestellt werden.

Wie sich die Regierung diese Reformen vorstellt, sehen wir mittlerweile: Den Entwürfen für das „neue Heizungsgesetz“ – korrekterweise: Gebäudemodernisierungsgesetz – nach sollen auch bei künftigen Heizungswechsel auch Gas- und sogar Ölheizungen wieder möglich sein. Ein stetig steigender Anteil an Biobrennstoffen soll sicherstellen, dass weiterhin die Klimaschutzziele eingehalten würden.

Massive Kritik an Gebäudemodernisierungsgesetz wirbt für Wärmepumpe

Viele Expert:innen und Stimmen aus der Energiebranche zeigen sich skeptisch bzgl. dieser Pläne, befürchten massive Kostenanstiege für Kund:innen, da Netz- und CO2-Preisbestandteile deutlich steigen werden und weil es nicht genug „grüne“ Brennstoffe gibt. Zudem wird auch deutlich gemahnt, dass die Klimaziele im ohnehin sich zu langsamen dekarbonisierenden Gebäudesektor so vollends aufgegeben würden.

Ein Ergebnis der vielen Debatten um das GModG? Die Vorzüge von Wärmepumpen wurden klar hervorgehoben und selbst aus den Reihen der Union hieß es stets, sie sei DIE Heizung der Zukunft – die Bürger:innen würden sich in ihrer neuen Freiheit jetzt nur noch schneller für sie entscheiden. (Fragt uns nicht, ist nicht unsere Argumentation …)

Als sich gerade die eine Verunsicherung legte und es zumindest Klarheit zu den künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Wärmesektor gab, kam dann mit angepassten Förderbedingungen die nächste.

Kürzung der Wärmepumpen-Förderung (für viele): Das hat sich geändert

In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause Anfang Juli stimmte der Haushaltsausschuss für Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die wesentlich den Heizungswechsel hin zu nachhaltigen Lösungen und insbesondere zur Wärmepumpe  anreizt. Damit soll insgesamt auch weniger Geld für nachhaltige Wärmelösungen ausgeben werden, was angesichts der gleichzeitigen Aushöhlung des Ordnungsrechts und mit Blick auf das CDU-Versprechen von „Anreizen statt Vorgaben“ sehr problematisch ist.

In der Branche wird die konkrete Neugestaltung insgesamt zwar ambivalent bis positiv aufgenommen, dennoch kam diese Reform wahrscheinlich für manche sanierungswillige Bürger:innen zur Unzeit. Denn innerhalb einer Tagesfrist wurde die bisherige Förderung gestoppt, um dann weitreichend und mit sofortiger Wirkung angepasst zu werden. Die Änderungen für klassische Einfamilienhäuser in Kürze:

  • Die maximalen sogenannten „förderfähigen Kosten“ – also die Gesamtkosten des Wärmepumpen-Einbaus – wurde von 30.000 Euro auf 28.000 Euro reduziert.
  • Diese Maximalsumme verringert sich von nun zweimal im Jahr, immer in Juli und Februar, um weitere 750 Euro.
  • Auch der Klimageschwindigkeitsbonus, der bisher als Baustein noch mit bis zu 20 Prozent der Kosten förderte, soll halbjährlich um je 4 Prozentpunkte sinken und so 2029 auslaufen. Der erste Reduktionsschritt erfolgt direkt mit Inkrafttreten der neuen Förderung, beträgt also dann nur noch 16 Prozent.
  • Der Effizienzbonus, der vormals unter bestimmten Voraussetzungen 5 Prozent der Kosten förderte, fällt ersatzlos weg.
  • Neu hingegen ist ab 2027 der Europa-Bonus von 15 Prozent für Anlagen aus europäischer Herstellung.
  • Die Grundförderung, 2026 noch bei 30 Prozent, wird 2027 mit der Einführung des Europabonus auf 15 Prozent reduziert.
  • Die Fördersätze für den Ersatz alter Erneuerbarer-Energien-Anlagen wurden halbiert, es soll nur noch der Wechsel von fossilen Anlagen voll gefördert werden.
  • Der Einkommensbonus, der vormals nur Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen* unter 40.000 Euro/Jahr zustand, wurde erweitert:
    • Für Haushalte unter 30.000 Euro/Jahr wurde die Förderung auf 40 Prozent erhöht
    • Für Haushalte bis 40.000 Euro/Jahr bleiben 30 Prozent förderbar
    • Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro im Jahr werden fortan mit einem 10-Prozent-Förderbaustein unterstützt.
  • Ein neu eingeführter Kinderzuschlag unterstützt Familien: Wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, wird das zur Förderberechnung angesetzte zu versteuernde Einkommen um 10.000 reduziert.

* Das zu versteuernde Einkommen steht im (Einkommens-)Steuerbescheid. Es ergibt sich aus Brutto-Einkommen abzüglich Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und Freibeträgen.

So funktioniert die Wärmepumpen-Förderung ab Juli 2026

Das waren eine ganze Menge Zahlen und Prozentangaben – und es geht weiter! Füllen wir das Ganze mal mit etwas Leben und schauen uns fiktive Beispiele für die nächsten Jahre an. (Wir gehen hierbei immer davon aus, dass die Haushalte Handwerksangebote finden und wahrnehmen, die ihre Kostenhöhe an den jeweils geltenden Maximalfördersummen orientieren.)

Beispiel 1: Familie Reiche ist schnell dran

Das Ehepaar Reiche möchte vor Wintereinbruch 2026 auf eine Wärmepumpe umsteigen – weil es einfach die effizienteste Heizung ist. Sie haben ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 90.000 Euro. Auch wenn man den Kinderzuschlag berücksichtigt, landet die Familie mit einem anzusetzenden Wert von 80.000 Euro im Jahr über der Grenze für den Einkommensbonus. Es bleiben 16 Prozent-Förderung über den Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Grundförderung (, da sie vor Einführung des Europa-Bonus liegen, entscheiden sie sich für ein koreanisches Modell).

Noch bis Februar 2027 kann die Familie also mit einer Förderung von 46 Prozent rechnen. Die maximal anzurechnenden Kosten sind bei 28.000 Euro gedeckelt. Finden Sie einen Heizungsbauer, der die Maßnahme für diese oder eine geringere Summe anbietet, läuft alles nach Plan. Jeden Euro über 28.000 müssen sie vollständig aus eigener Tasche zahlen – vergleichen lohnt sich also. Sie zahlen für ihre Wärmepumpe 15.120 Euro nach Förderung.

Unter den früheren Förderungen hätte Familie Reiche 55 Prozent (durch den zusätzlichen Effizienzbonus) von 30.000 Euro Maximalsumme gefördert bekommen. Bei gleichbleibenden Installationskosten zahlt sie nun also etwas mehr.

Beispiel 2: Familie Jung profitiert vom Kinderbonus und gesenkter Einkommensgrenze

Herr und Herr Jung ziehen mit ihren Kindern im September 2027 ins geerbte, aber sanierungsbedürftige, Haus und wollen von Gas auf Wärmepumpe wechseln. Mit ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen von 59.000 Euro überschreiten sie eigentlich die Einkommensgrenze, durch den Kinderbonus wird aber nur noch ein Wert von 49.000 Euro angesetzt und sie können sich über 10 Prozent Einkommensbonus freuen. Hinzukommen noch ein inzwischen abgesenkter Klimageschwindigkeitsbonus von 12 Prozent sowie 15 Prozent Grundförderung und 15 Prozent Europa-Bonus, weil sie sich für einen deutschen Hersteller entschieden haben.

Die maximal anzusetzende Investitionssumme für die Wärmepumpe liegt durch Reduzierungen im Februar und Juli 2027 mittlerweile bei 26.500 Euro. Familie Jung erhält hierauf 52 Prozent Förderung. Sie zahlen ca. 12.720 Euro nach Förderung.

Familie Jung profitiert vom neuen Kinderbonus und der auf 50.000 Euro angehobenen Obergrenze für den zehnprozentigen Einkommensbonus. Unter dem alten Förderrahmen wären, wie bei Familie Reiche, die oben genannten 55 Prozent von 30.000 Euro möglich gewesen. Sie können sich dennoch freuen, müssen aber noch mehr als Familie Reiche vergleichen, um ein Angebot unterm Fördermaximum zu finden.

Beispiel 3: Familie Spät und die doppelte Kostenfalle

Das Ehepaar Spät plant erst 2030 mit einer neuen Heizung. Aber langsam machen sich die Mehrkosten der alten Gastherme bemerkbar. Mit den Kindern aus dem Haus und einem Einkommen um 60.000 Euro bleiben ihnen 15 Prozent Grundförderung und 15 Prozent Europa-Bonus. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nicht mehr – früheres Handeln hätte sich gelohnt, sowohl mit Blick auf die Förderunterstützung als auch für die CO2-Bilanz. Die maximale Fördersumme beläuft sich mittlerweile auf noch 22.000 Euro. Nach Abzug aller Förderung zahlen sie 15.400 Euro für ihre Wärmepumpe.

Soweit mal unsere kleinen Rechenbeispiele. Aber was heißt das jetzt für euch?

Unsere 6 Empfehlungen

Vorneweg: Heizungstausch ist etwas sehr individuelles und auch wenn Wärmepumpen in den aller meisten Fällen problemlos fossile Heizungen ersetzen können, solltet ihr euch diesbezüglich beraten lassen – am besten unabhängig über Energieberater:innen, die euch nicht auch direkt eine Heizung verkaufen wollen.

Aber gehen wir mal dazu über, was wir allgemein erstmal raten können:

  1. Haushalte mit höherem Einkommen, die (auch mit Kindern) nicht vom Einkommensbonus profitieren können, sollten frühzeitig umsteigen, um so zumindest noch einen hohen Klimageschwindigkeitsbonus mitnehmen zu können.
  2. Wenn eine teurere Art der Wärmepumpe (Geothermie oder Grundwasser) geplant ist, lohnt es sich schnell zu sein, weil es sonst nur noch schwer möglich ist, unter der maximalen Fördersumme zu bleiben – Kosten über dieser kontinuierlich sinkenden Grenze müssen voll selbst getragen werden.
  3. Familien mit Kindern profitieren am stärksten. Gerade weil dies vormals nicht berücksichtigt wurde, kann es sich lohnen genau nachzurechnen, bei welcher Einkommenshöhe man nun landet.
  4. Wer sich – aus welchen (technischen) Gründen auch immer – wohler mit einer Wärmepumpe fühlt, die nicht in der EU gefertigt wurde, sollte sich noch 2026 an den Förderantrag setzen.
  5. Vergleicht, vergleicht, vergleicht. Mit stetig sinkender Förderung – prozentual und absolut – ist es nun noch wichtiger Angebote zu finden, die unterhalb der maximalen Fördersumme liegen. Denn jeder Euro darüber kommt allein aus eurer Tasche.
  6. Lasst euch nicht irritieren: Auch wenn Gas- und Ölheizungen wieder dauerhaft erlaubt sind, macht sie das nicht wirtschaftlicher als Wärmepumpen. Denn Letztere sind im Betrieb deutlich günstiger, unabhängig von CO2-Abgaben und fossilen Importeinschränkungen.

Bewertung

Die Änderungen bei der Heizungsförderung erhöhen den Druck auf Haushalte. Leider sehr unmittelbar. Familien, die bald umsteigen wollten, müssen nun damit rechnen weniger Förderung zu erhalten, während der Wärmepumpen-Preis noch gleich bleibt. Hier hat die Hauruck-Kommunikation und Umsetzung einiges Porzellan zerbrochen.

Die Tendenz, eines stetig sinkenden staatlichen Zuschusses für viele, wird unweigerlich zu einem kurzfristigen Boom der Anträge führen. Es bleibt zu hoffen, dass es sich nicht um ein Strohfeuer handelt, sondern der Umstieg längerfristig gestaltet wird.

Eine große Frage ist, ob das Wärmepumpenangebot sich schnell und stetig genug preislich nach unten orientieren kann. Die Preise aus anderen europäischen Staaten lassen das hoffen, aber das wird sich auf dem deutschen Markt erst noch zeigen müssen.

  • unterstützt seit Juni 2022 das Presseteam bei naturstrom. Zuvor arbeitete er im Veranstaltungsmanagement der Verbraucherzentrale NRW und beschäftigte sich dort mit den Themen Energie und Energieberatung.

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