Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): So heizt ihr effizient, kostengünstig und zukunftssicher

17.07.2026

 – Caterina Marcucci

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt nun Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und regelt die Vorgaben für neue Heizungen in Deutschland. Wir schauen uns größten Neuerungen genauer an und werfen einen Blick in die Zukunft des Heizens in Deutschland.

Das Jahr 2045 ist nur noch einen Heizungstausch entfernt. Die Wärmewende, die wir für das Ziel der Klimaneutralität, aber vor allem für eine resiliente und langfristig bezahlbare Wärmeversorgung  unserer Häuser und Wohnungen benötigen, muss nun zügig umgesetzt werden. Ein Glück, dass die Regierung deshalb wieder und wieder am Gesetz schraubt, um es immer noch besser zu machen – oder?

Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

Eine der wichtigsten Änderungen im neuen Gesetz ist die Abschaffung des 65-Prozent-Kriteriums. Dies besagte, dass bei Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus Erneuerbaren Energien produziert wird. Es wurde mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2023 unter Robert Habeck eingeführt.

Verschiedene Optionen waren dabei im Gesetz vorgesehen, die automatisch zur Erfüllung des Kriteriums ausreichten, beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz, der Einbau einer Wärmepumpe oder Biomasseheizungen (zumindest im Bestand). Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde das 65-Prozent-Kriterium nun bereits wieder abgeschafft, bevor es großflächig überhaupt zum Tragen kam. Denn nur dort, wo bereits eine Kommunale Wärmeplanung vorlag, galt auch diese Vorgabe in vollem Ausmaß. Nun ist sie Geschichte.

Wie funktioniert die Bio-Treppe im GModG?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz watet dagegen mit einer neuen Idee auf: der Einführung einer Grüngasquote und einer sogenannten Bio-Treppe.

Die Grüngasquote richtet sich dabei an die Inverkehrbringer, also die Unternehmen, die Öl und Gas verkaufen. Sie sollen ihren Produkten anteilig klimaneutrale Brennstoffe beimischen und sie so „grüner“ machen. Die Regierung hat zum 1. Dezember 2026 ein eigenes Gesetz für die Grüngasquote angekündigt, um die Details zur Einführung im Jahr 2028 zu klären. Vieles ist also trotz Einführung des GModG noch gar nicht richtig klar.

Die Bio-Treppe dagegen betrifft Verbraucher:innen direkter. Ab 2029 soll die Bio-Treppe für neu installierte Gas- oder Ölheizungen schrittweise die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils vorsehen:

  • 2029: mindestens 10 Prozent
  • 2030: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent

Was ist das Problem mit der Bio-Treppe?

Der zusehends wachsende Bioanteil erhöht den Gesamtpreis der betroffenen Verbraucher:innen stark. Denn Biogas und synthetische Brennstoffe sind ein knappes Gut und demnach teurer als fossiles Gas – und werden beides (knapp und teuer) auch absehbar bleiben.

Insbesondere die im Gesetz angestrebten Quoten würden bei einem hohen Bedarf dazu führen, dass die Preise kontinuierlich steigen. Hinzukommt, dass auch der Preis für den fossilen Anteil des Gases voraussichtlich steigen wird (Stichwort: Straße von Hormus. Stichwort: Putin. Stichwort: CO2-Preis). Beim Einbau einer neuen Heizung müssen die Verbraucher:innen also jetzt umso genauer nachrechnen, ob eine Gasheizung im – immer teurer werdenden – Betrieb wirklich noch günstiger ist als eine Wärmepumpe. In den aller meisten Fällen, selbst im Bestand, gewinnt die Wärmepumpe den Vergleich auf die Lebenszeit der Anlagen gerechnet eindeutig. (Umso mehr, wenn die vielen Sparmöglichkeiten von Wärmepumpen ausgeschöpft werden.)

Bereits als die ersten Entwürfe zum GModG in Umlauf kamen, kritisierten viele - so auch wir - die Rückschritte des Gesetzes

Was bedeutet das GModG für Mieter und Mieter:innen?

Für zur Miete wohnende Haushalte droht das Gebäudemodernisierungsgesetz wegen der Bio-Treppe zur Kostenfalle zu werden und wird dafür scharf kritisiert.

Mieter:innen haben bekanntermaßen keinen Einfluss auf die Entscheidung über eine neue Heizung, aber müssen die Betriebskosten bezahlen. Die Regierung sieht deshalb eine Änderung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes vor, sodass Vermieter und Mieter sich CO2-Kosten, Netzentgelte und die Mehrkosten durch die Bio-Treppe teilen.

Allerdings ist bisherigen Plänen nach ein Deckel für die Kostenbeteiligung von Vermietenden geplant. Für Mieter:innen bedeutet das: Sie bleiben auf Mehrkosten hängen, die durch die hohen Bio-Quoten ab 2035 zu erwarten sind.

Neben unserem Blog könnt ihr auch unseren Social Media Kanälen folgen, wo wir die Geschehnisse der Energiepolitik immer zeitnah einordnen und erklären. 💡

Lohnt sich eine Wärmepumpe nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz noch?

Das GModG bringt für viele mehr Verunsicherung als Planbarkeit. An einer Sache hat es aber nichts geändert oder es sogar noch klarer gemacht – wie etwa an den Absatzzahlen zu sehen: Die Wärmepumpe bleibt die Heizung der Zukunft.

Die Zeit von Gas- und Ölheizungen ist vorbei. Die viel diskutierten und in Medien oft  kritisierten Kostensteigerungen durch die Bio-Treppe haben vielen Bürger:innen gezeigt, dass das fossile Zeitalter auch in ihrem Heizungskeller dem Ende entgegengeht.

In den aller meisten Ein- und Zweifamilienhäusern lässt sich mühelos mit einer Wärmepumpe sparen. Eine Vollsanierung ist längst nicht immer nötig. Die Investitionen haben sich in der Regel nach spätestens zehn Jahren refinanziert – auch dank der vielen Sparmöglichkeiten der Zukunftsheizungen

Natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten als die Wärmepumpe: In schwer sanierbaren Häusern wie denkmalgeschützten Objekten können etwa höhere Temperaturen nötig sein, weshalb sich eher eine Biomasse-Heizung anbietet. Im Geschosswohnungsbau beziehungsweise in Städten könnten sich auch Anschlüsse an ein Wärmenetz eher lohnen. Verbraucher:innen tun gut daran, sich von unabhängigen Energieberater:innen (etwa über die Verbraucherzentralen) beraten zu lassen. Zumeist wird dies jedoch in einer Empfehlung zur Wärmepumpe münden, weshalb wir diesen Fokus hier gelegt haben. 

 

Ein Wehrmutstropfen: In der Woche der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kürzte die Regierung die Förderung für Wärmepumpen, die jetzt stetig sinken wird. Hier zeigen wir, wie der Heizungstausch zur Wärmepumpe die nächsten Jahre aussehen kann.

  • unterstützt naturstrom seit Februar 2023 in der politischen Kommunikation. Die Politikwissenschaftlerin war vorher bei der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) zu den Themen Energieeffizienz und Wärmewende tätig.

  • unterstützt seit Juni 2022 das Presseteam bei naturstrom. Zuvor arbeitete er im Veranstaltungsmanagement der Verbraucherzentrale NRW und beschäftigte sich dort mit den Themen Energie und Energieberatung.

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