Wer ein Haus besitzt, profitiert mit einer Photovoltaikanlage schon heute von günstigem selbsterzeugtem Ökostrom. Energy Sharing soll das für alle ermöglichen. Seit Juni 2026 gibt es (endlich) den lange überfälligen gesetzlichen Rahmen und Bürger:innen, Energiegenossenschaften und lokale Gemeinschaften können erneuerbaren Strom gemeinsam nutzen – also theoretisch. Denn noch bleiben die Regeln komplex und kaum in der Praxis vieler Netzbetreiber umzusetzen. Wir bringen euch auf den aktuellen Stand.
[im Juni 2026 grundlegend aktualisierter Blogbeitrag vom Frühjahr 2023]
Die Grundidee des Energy Sharing ist gleichermaßen alt wie einleuchtend: Wer eine Erneuerbare-Energien-Anlage besitzt, kann nicht nur selbst vom günstig erzeugten Strom profitieren, sondern ihn auch direkt mit seinen Mitmenschen teilen.
Eigenverbrauch ist zwar schon heute möglich, aber eben nur, wenn es sich um eine Anlage auf dem eigenen Grundstück handelt – in aller Regel also die Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Doch schon wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen bzw. es besitzen, wird es komplizierter. Klar, Mieterstrom-Lösungen, wie auch wir sie umsetzen, funktionieren je nach Voraussetzungen. Und mit der sogenannten „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ gibt‘s eine weitere Möglichkeit, auch im Mehrparteienhaus möglichst unkompliziert Solarstrom zu nutzen.
Doch ganz vorbei ist es mit der Eigennutzung meist spätestens dann, wenn der Strom durch das öffentliche Netz muss. Dann schlagen Lieferantenpflichten, Netzregularien und Marktmechanismen zu. Eine Nutzung etwa von Stromanteilen aus einem Bürgersolar- oder Windpark für die Menschen, die diese Anlagen gebaut haben, war lange nicht möglich. Energy Sharing soll aber genau das möglich machen.
Energy Sharing: in Deutschland mit Startschwierigkeiten
Eigentlich sollten EU-Staaten schon Mitte 2021 Möglichkeiten für Energy Sharing schaffen. Deutschland kam dieser Richtlinie jedoch erst Ende 2025 nach. Aber nun gibt es sie: die grundsätzliche Möglichkeit, Strom zu teilen.
Doch die Euphorie hält sich in engen Grenzen: Aus Sicht vieler Akteure – etwa von Bürgerenergiegenossenschaften, Verbänden, aber auch von uns – bleibt die Umsetzung hinter den Erwartungen zurück. Kernprobleme sind die rechtliche Komplexität und die zweifelhafte Wirtschaftlichkeit solcher Versorgungslösungen.
Was heute gilt
Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen oder Batteriespeichern können Strom mit anderen Endverbraucher:innen teilen, wenn Verträge zur Belieferung und gemeinsamen Nutzung geschlossen wurden. Möglich ist das, wenn sich alle Parteien innerhalb eines Bilanzierungsgebietes befinden (ab Juni 2028 sollen auch jeweils angrenzende Bilanzierungsgebiete einbezogen werden), viertelstundenscharf gemessen wird und die Aufteilung des Stroms klar geregelt ist. So entsteht ein Teilliefermodell. Neben dem Vertrag für Energy-Sharing-Strom braucht es also zwingend noch einen Tarif bei einem Klassischen Versorger (wie etwa naturstrom 😊) für die Reststrom-Belieferung.
Die Zuordnung der Mengen, also das „Übereinanderlegen“ von Erzeugung und Verbrauch, muss durch die jeweiligen Netzbetreiber erfolgen und sollte ab Juni 2026 möglich sein. Leider ist dies bei den allermeisten Netzbetreibern bislang nicht möglich, auch an dieser Stelle wird leider wie in so vielen anderen Bereichen aktuell der Fortgang der Energiewende durch fehlende Prozesse und IT-Strukturen trotz bestehender gesetzlicher Verpflichtungen enorm gebremst. Real anwendbar wird Energy Sharing daher wohl erst in einigen Monaten. Und auch das nur in wenigen Fällen: Denn die Bundesnetzagentur teilte bereits mit, dass sie nicht plane, Umsetzungsdruck auf die Netzbetreiber auszuüben. Beispiele für Energy Sharing werden also rar gesäht bleiben.
Energiewende-Mehrwert mit angezogener Bremse
Die EU-Richtlinie sieht explizit vor, eine direkte, regionale Nutzung von Ökostrom aus eigenen Anlagen besonders zu fördern. Das macht nicht nur wegen der Akteursvielfalt Sinn, sondern auch, weil die regionale Nutzung des Stroms etwa in solchen Energy-Sharing-Gemeinschaften netzentlastend wirken und so Kosten für den Ausbau von Stromtrassen einsparen kann. Für eine solche Förderung sind prinzipiell mehrere Wege denkbar: In Italien gibt es beispielsweise eine Zusatzprämie auf den eingespeisten Ökostrom. In Österreich müssen Energy-Sharing-Angebote nicht die vollen Netzentgelte zahlen. Der Effekt ist in jedem Fall: günstigerer Strom für die Menschen, die den Ausbau Erneuerbarer Energien organisieren.
Für Deutschland schlug ein Verbände-Konzeptpapier, an dem auch wir teilnahmen, eine Prämie für den geteilten Strom vor. Eine Verringerung der Netzentgelte könnte ökonomisch zwar genauso wirken, allerdings gibt es ohnehin viele Reformbestrebungen rund um die Netzentgelte, zudem ist eine klare Prämie auch einfacher und direkt von der Bürgerenergiegemeinschaft administrierbar. Konkret würde es also für jede Kilowattstunde, die gleichzeitig zu der Einspeisung des Ökokraftwerks von der Gemeinschaft verbraucht wird, eine kleine Extraprämie geben – gleichzeitig entfällt für diese Mengen allerdings die EEG-Vergütung, auf die ggf. Anspruch besteht.
Die jetzigen deutschen Rahmenbedingungen fallen weit hinter diese Möglichkeiten zurück: Weder gibt es eine Energy-Sharing-Prämie noch ein reduziertes Netzentgelt – obwohl die systemischen Vorteile des Stromteilens gerade mit der geforderten viertelstundengenauen Abrechnung durchaus bestehen. Ein Anreizsystem für diese Möglichkeiten fehlt aber (noch) vollends. Regionalen Verbrauch genauso zu behandeln wie eine klassische Strombelieferung führt zu höheren Kosten als nötig. Das verhindert Projekte wirtschaftlich.
Smart-Meter-Rollout hemmt weiter
Um Erzeugung und Verbrauch zu „matchen“, braucht es zeitlich genau aufgelöste Messwerte und damit – ihr ahnt es vielleicht, na klar – Smart Meter. Der Roll-out dieser intelligenten Zähler soll ohnehin beschleunigt werden, Energy-Sharing-Gemeinschaften könnten damit auch zu einer Speerspitze eines digitalisierten Energiesystems werden und schon vor vielen anderen neue Geschäftsmodelle ausprobieren. Und so hätten die Mitglieder dieser Bürgerenergiegemeinschaft auch einen Anreiz, genau dann Strom zu verbrauchen, wenn die eigenen Anlagen laufen – die Energie bliebe also in der Region und die Netze würden entlastet. Aber das klappt eben nur wenn alle Energy Sharing-Teilnehmer:innen auch Smart Meter haben, die leider ja aktuell noch weit entfernt von einer flächendeckenden Verbreitung sind, auch wenn die Installationszahlen sich zuletzt immerhin deutlich beschleunigt haben.
Gute Idee, dieses Energy Sharing! Aber wie geht es weiter?
Der gesetzliche Rahmen für Energy Sharing ab Juni 2026 kann nur der Anfang sein. Noch ist es in der Praxis viel zu komplex und unwirtschaftlich. Trotz mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen als je zuvor bleibt Energy Sharing so in der Nische, statt ein Modell für die Masse zu werden. Der Abbau der regulatorischen Hürden muss ein wesentliches Ziel kommender Reformen sein.
Darüber hinaus sollte die netzentlastende Wirkung des Energy Sharings den Teilnehmenden angerechnet werden. Dies könnte über eine Senkung der Netzgebühren, einfachere Stromsteuerbefreiung oder eine dezidierte Prämie wie etwa auch beim Mieterstrom bewerkstelligt werden.
Wenn dann noch verständliche und praxisnahe Musterverträge sowie regionale Energy-Sharing-Plattformen bereitgestellt werden, könnte das Konzept aus der Nische treten und einen großen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare leisten.
Aber dafür braucht es eben die konsequente Weiterentwicklung und den Willen zur Umsetzung bei Netzbetreibern als auch bei der Bundesnetzagentur. Wir bleiben dran.
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Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.