EEG 2027 und Netzanschlusspaket: Wie Schwarz-Rot die Energiewende ausbremst

07.08.2026

 – Sven Kirrmann

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Die Entwürfe zum EEG2027 und zum Netzanschlusspaket sind die zentralen energiepolitischen Weichenstellungen der schwarz-roten Bundesregierungen. Sie beinhalten sinnvolle oder notwendige Weiterentwicklungen, aber auch viele neue Hemmnisse – zu viel. Deswegen haben wir den Artikel zweigeteilt: Im ersten Teil erfahrt ihr, was die Neuerungen für Privathaushalte handfest bedeuten. Hier zoomen wir heraus und blicken auf die Tragweite der Neuerungen fürs restliche Energiesystem.

Hier geht’s zu Teil 1, in dem wir die Folgen der gestrichenen Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen beleuchten.

Mehr Ausschreibungen für Großanlagen, aber mit einigen Fragezeichen

Bei den großen Wind- und Solarparks ergibt sich ein etwas anderes – teils sogar positives – Bild: Hier werden die Ausschreibungen erst einmal fortgesetzt und sogar teilweise erhöht. Bei Solar soll entsprechend der veränderten Schwerpunktsetzungen künftig eine staatliche Absicherung für jährlich 14 Gigawatt (GW) statt bisher 10 GW/a vergeben werden. Bei Wind werden die bisherigen 10 GW/a fortgesetzt, dazu kommen in den nächsten drei Jahren zusätzliche Mengen von insgesamt zwölf GW, wie im Klimaschutzprogramm aus dem Frühjahr 2026 verabredet.

Während hier also bei den grundsätzlichen Rahmenbedingungen erstmal eine sinnvolle Fortsetzung vorgeschlagen ist, ergeben sich im Detail auch bei den Großanlagen noch einige Fragezeichen zu den geplanten Neuregelungen.

Es werden etwa sogenannte Resilienz-Ausschreibungen geplant, dies ist auch europarechtlich mit dem Net Zero Industry Act (NZIA) vorgegeben. In diesen Ausschreibungen wird nicht allein der Preis über eine Förderung entscheiden, sondern es spielen auch wirtschaftliche, soziale oder ökologische Kriterien eine Rolle für den Zuschlag – bspw. eine Produktion von Anlagen(teilen) in Europa. Das ist an sich sehr nachvollziehbar, aber da das Ministerium die genauen Zuschlagskriterien erst nachgelagert festlegen will und da diese NZIA-Mengen von den regulären Ausschreibungen abgezogen werden, bleibt offen, ob die diese neuen Vorgaben wirklich erfüllt werden können und so also, ob die geplanten Ausschreibungsmengen wirklich komplett erreicht werden.

Marktferne Pachtregeln erschweren Flächensuche für Windenergie

Auch die geplante Regelung für Pachtbegrenzungen ist zweischneidig zu bewerten. Eine faire Deckelung für überhöhte Pachtzahlungen wäre zwar begrüßenswert, aber das vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Instrument ist nicht nur sehr bürokratisch, die Begrenzung auf maximal 3,5 Prozent der Stromerlöse ist zudem sehr marktfern, also deutlich unter bisherigen Vereinbarungen. Entsprechende Nach- und Neuverhandlungen könnten so lokal viel Unfrieden um Windenergie-Projekte bringen und im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass Landeigentümer gar keine Flächen mehr an entsprechende Projekte verpachten wollen.

Für mehr lokale Akzeptanz soll hingegen die Erhöhung der Gemeindeabgabe sorgen, statt 0,2 ct/kWh sollen Erneuerbaren-Betreiber künftig 0,3 ct/kWh an die Standortgemeinden zahlen dürfen. Auch das ist grundsätzlich nicht verkehrt, drückt aber zusätzlich auf die ohnehin schon sehr umkämpften Erlösmöglichkeiten der Betreiber – und wenn Projekte dann gar nicht erst entstehen, gibt es natürlich auch keine zusätzlichen Einnahmen für die Kommunen.

Neue Regionalsteuerung der Windenergie: Verbesserung im Süden zulasten des Nordens

Schon bisher gibt es mit dem Referenzertragsmodell im EEG ein Ausgleichsinstrument für die Windenergie. Je nach Windstärke vor Ort erhöht oder verringert sich die gewährte Vergütung, womit ein Anlagenzubau im ganzen Land ermöglicht werden sollte. Grundsätzlich funktioniert das Modell auch, gerade im windschwächeren und verbrauchsstarken Süden der Republik sind aber dennoch kaum neue Projekte entstanden. Das will die Regierung sinnvollerweise ändern und sieht dazu einen etwas höheren Korrekturfaktor für windschwächere Standorte allein im Süden vor.

So weit, so gut – aber gleichzeitig werden neue Regionen (Mitte-Nord und Küstenregion) in der nördlichen Hälfte definiert, bei denen diese Vergütungsanpassung stärker begrenzt werden soll als bisher. Das macht Süd-Projekte im Vergleich zwar noch attraktiver, aber bedeutet eben für viele Nord-Projekte, wo das meiste Windenergiepotenzial ist, eben eine Verschlechterung. Dass sich dann mehr Anlagen im Süden in dem hochumkämpften Wettbewerb um Windenergie-Zuschläge durchsetzen können, ist zwar richtig, aber allein werden Bayern und Baden-Württemberg den notwendigen Ausbau eben auch nicht stemmen können. Daher sollte diese Verschlechterung im Norden bis zum finalen Gesetzesbeschluss gestrichen werden. Noch zielgerichteter als über den Korrekturfaktor könnte man Südprojekte zudem über eine dezidierte Quote für diese Regionen anreizen.

Umstellung der Förderung: neue Abschöpfung erschwert Grünstrom-Belieferung

Eine grundlegende – und ebenfalls europarechtlich vorgegebene – Neuerung ist die Umstellung der Förderung auf sogenannte CfDs (Contracts for Difference). Bisher wurden die Einnahmen von Erneuerbaren-Projekten mit einem EEG-Zuschlag staatlich nach unten abgesichert. Künftig ist dieser Förderzuschlag aber dann auch quasi die maximale obere Verdienstgrenze. Darüber hinaus gehende Einnahmen werden im Rahmen eines so genannten Refinanzierungsbeitrags abgeschöpft.

Das halten wir bei naturstrom grundsätzlich für richtig. Allerdings gibt es im Detail auch wieder Diskussionsbedarf. Zum einen sollte klargestellt werden, dass die Einnahmen aus dem Refinanzierungsbeitrag auch wieder im Stromsystem genutzt werden und nicht einfach im Haushalt versickern. Also bspw. für eine Mitfinanzierung der Erneuerbaren-Förderung oder für eine Senkung der Netzentgelte, um so die Strompreise zu senken. Zum anderen sollte es weiter Anreize geben, Ökostrom auch außerhalb des Förderregimes zu vermarkten. Der Wechsel zwischen Förder- und Marktphasen bleibt zwar für die Anlagenbetreiber möglich, ist aber kaum noch attraktiv, weil der Refinanzierungsbeitrag in jedem Fall gezahlt werden muss und es so kaum einen Vorteil bringt, auf die staatliche Förderung zu verzichten.

Davon ist auch naturstrom direkt betroffen: Der Bau eigener Anlagen zur Absicherung der Strompreise für die Kund:innen ist damit nur noch wenig attraktiv, weil in Phasen hoher Strompreise der eigenproduzierte Strom nicht mehr günstig für die eigene Belieferung genutzt werden kann. Da die Refinanzierungsbeiträge trotzdem gezahlt werden müssen, wird man quasi dazu gezwungen, den Strom intern oder extern auch wieder zu den hohen Marktpreisen zu veräußern. Hier sollte es noch bessere Vermarktungsoptionen geben.

Netzanschlusspaket: Redispatchvorbehalt bedroht Erneuerbaren-Ausbau

Während die EEG-Novelle für große Wind- und Solarparks (im Gegensatz zu der kleinen Dach-PV) noch einige Fortschritte brachte, baut die Regierung für den Zubau dieser Projekte aber mit dem parallel vorgelegten Netzanschlusspaket entscheidende Hürden auf. Zentral ist dabei der Redispatchvorbehalt, auch wenn er im Regierungsentwurf aufgrund der massiven Kritik daran nicht mehr so heißt, aber noch genauso funktioniert.

Der Grundmechanismus ist so: In Gebieten mit Netzengpässen werden neue Anlagen nicht mehr entschädigt, wenn man sie eben wegen dieser fehlenden Netze abregelt. So soll es einen Anreiz geben, Anlagen anderswo zu bauen. Auch das ist zwar erst einmal nachvollziehbar. Dennoch hat der Ansatz eine Vielzahl von Problemen:

Erstens wird grundsätzlich nur der EE-Ausbau gebremst, obwohl doch die fehlenden Netze das Nadelöhr sind – die Verantwortung wird hier also der Erneuerbaren-Branche aufgebürdet, obwohl man die zusätzliche Energie ja braucht. Hier wäre stattdessen ein Netzausbaubeschleunigungspaket vonnöten. Sowas ist von der Bundesregierung zwar angekündigt, im jetzigen Gesetzentwurf ist von entsprechenden Regelungen aber nichts zu lesen.

Zweitens sind die im Gesetz genannten Werte problematisch. Sei es die Auslöseschwelle von bereits fünf Prozent Abregelungen, die von der europäischen Aufsichtsagentur als Normalfall eingeordnet wird, sei es die Begrenzung der Einnahmeausfälle auf hohe 20 Prozent der gesamten Stromerträge oder sei es die Entschädigungsstreichung um bis zu sechs Jahre, die bei Fortbestehen der Engpässe sogar noch einmal verlängert werden kann, auch wenn der Anlagenbetreiber ja keinerlei Einfluss auf die Netzsituation hat.

Und drittens ist ein großes Problem, dass bislang niemand genau weiß, welche Flächen betroffen sein würden, auch das BMWE macht hier keinerlei konkrete Angaben. Es soll also ein Instrument eingeführt werden, dessen Auswirkungen ziemlich unplanbar sind. Erste Schätzungen sehen (wenig überraschend) gerade wind- und solarstarke Gebiete betroffen, hier könnte der Ausbau entscheidend eingebremst werden. Und gerade im Windbereich sind ja ohnehin nur begrenzte Flächen für einen Ausbau vorgesehen – wenn die nun aufgrund des Redispatchvorbehalts quasi wegfallen, kann man nicht einfach ausweichen und die Gesamt-Ausbauziele geraten in Gefahr.

Missverstandene Verbesserungsvorschläge: zusätzliche Erschwernis durch systemdienliche Anschlussleistung

Eine erstaunliche politische Geburtsgeschichte hat ein zweites neues Hemmnis für den Erneuerbaren-Ausbau, nämlich die Begrenzung des Netzanschlusses auf 70 Prozent der installierten Leistung bei neuen Solarparks und auf 280 W/Mw² Rotorfläche bei Windprojekten. Dieser grundsätzlich sinnvolle Vorschlag zu einer sogenannten „systemdienlichen Anschlussleistung“ (SAL) kam vom Beratungshaus BET im Rahmen der schon monatelangen Debatte zum Redispatchvorbehalt – und war eigentlich als Alternative zu diesem Instrument gedacht. Das Wirtschaftsministerium hat diese Begrenzung nun aber einfach zusätzlich vorgesehen, und zwar pauschal für alle Projekte bundesweit, nicht mehr nur in Gebieten mit Netzengpässen. Zudem soll eine solche Begrenzung bereits für Neuanschlüsse ab 2027 gelten, also auch für Projekte, die jahrelang mit vollkommen anderen Parametern entwickelt wurden.

Die SAL ist definitiv ein besserer Vorschlag als der Redispatchvorbehalt und kann helfen, Netzkapazitäten enger zu nutzen. Sie sollte aber eben wirklich als Alternative und nicht als zusätzliche kumulierte Belastung kommen – dann im Zweifel auch flächendeckend und nicht nur in Netzengpassgebieten. Und es braucht verträgliche Übergangsregelungen.

Verbesserungen im Anschlussprozess

Immerhin: Neben diesen beiden potenziell sehr problematischen Regelungen gibt es durchaus auch einige Vorschläge im Gesetzesentwurf, die die Realisierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vereinfachen können. So sollen etwa Antragsverfahren komplett digitalisiert werden, ab 2028 sollen Netztransparenzportale und damit die Informationslage rund um freie Netzkapazitäten verbessert werden, und geplant sind auch dezidierte Reservierungsmechanismen. Auch für Co-Location-Speicher gibt es eine klare Verbesserung, diese dürfen netzseitig nicht mehr abgelehnt werden, sofern die Leistung des bestehenden Netzanschlusspunktes der Erneuerbaren-Anlage nicht verändert wird.

Hinzu kommen neue Möglichkeiten für Netzbetreiber etwa zur Reduzierung bereits zugeteilter, aber jahrelang nicht genutzter Anschlussleistung, zur Priorisierung von Netzanschlussverfahren, zum proaktiven und konzentrierten Netzausbau sowie zur Erhebung von Baukostenzuschüssen. Diese neuen Rechte für Netzbetreiber sind alle für sich nachvollziehbar und können zu einer effizienteren Nutzung der Stromnetze beitragen, können aber auch zur Verhinderung von Wind- und Solar-Projekten missbraucht werden bzw. bedeuten zusätzliche Belastung für die Erneuerbaren-Unternehmen.

Fazit: Reformbedarf besteht, Umsetzung ist bisher mangelhaft

Es war höchste Zeit, dass die schwarz-rote Regierung die lange geplanten Energierechtsnovellen angeht. Nicht nur wegen des europäischen Handlungsdrucks, sondern auch weil es für die weitergehende Transformation unseres Energieversorgungssystem noch viel Weiterentwicklungsbedarf bei den regulatorischen Rahmenbedingungen gibt. Die Überschriften, unter denen das Wirtschaftsministerium die Reformen angeht, sind dabei völlig konsensfähig: Mehr Markt, mehr Effizienz, mehr Intelligenz und mehr Flexibilität sind die absolut notwendigen Impulse für die nächsten Schritte bei der Energiewende. Die bisherigen konkreten Regelungsvorschläge gehen aber in weiten Teilen fehl.

Durch eine zu abrupte Umstellung bei Kleinanlagen sowie durch Netzrestriktionen und neue Kostenbelastungen bei Großanlagen droht der Erneuerbaren-Ausbau trotz formaler Bekenntnisse zu den bisherigen Zielen auf breiter Front einzubrechen. Und das würde das System eben gerade nicht marktlicher, effizienter, intelligenter und flexibler machen. Im Gegenteil: Ein langsamerer Ausbau der Erneuerbaren könnte angesichts der sich häufenden fossilen Versorgungsprobleme die Strompreise erhöhen und auch den notwendigen Modernisierungsdruck im System verringern. Hier bleibt bis zu einem finalen Beschluss im Bundestag also noch viel Nacharbeit im jetzt startenden parlamentarischen Prozess.

  • Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.

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