EEG 2027 und Netzanschlusspaket: Das ändert sich für Haushalte

07.08.2026

 – Sven Kirrmann

0

Die Entwürfe zum EEG2027 und zum Netzanschlusspaket sind die zentralen energiepolitischen Weichenstellungen der schwarz-roten Bundesregierungen. Sie beinhalten sinnvolle oder notwendige Weiterentwicklungen, aber auch viele neue Hemmnisse – zu viel. Deswegen haben wir den Artikel zweigeteilt: Hier erfahrt ihr, was die Neuerungen für Privathaushalte handfest bedeuten. Im nächsten Teil zoomen wir dann heraus und blicken auf die Tragweite der Neuerungen fürs restliche Energiesystem.

Zunächst ein kurzer Rückblick: Bereits im Sommer 2025 wurde das vieldiskutierte Energiewende-Monitoring vorgelegt, das Grundlage der schwarz-roten Energiepolitik werden sollte. Schon damals gab es aber erhebliche Diskrepanzen zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Monitorings und den politischen Ableitungen der zuständigen Ministerin. Insbesondere durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollten diese neuen Vorstellungen dann umgesetzt werden. Passiert ist aber lange nichts. Zwar gab es dann Anfang des Jahres bereits erste Leaks zu einer EEG-Novelle sowie zu einem begleitenden Netzanschlusspaket.

Aber erst Mitte/Ende Juli wurden dann offizielle Referentenentwürfe vorgelegt bzw. diese Gesetzesentwürfe vom Kabinett beschlossen. Trotz erheblicher Kritik und vieler Gegenvorschläge wurden die Perspektiven der Branche und von Expert:innen dabei wenig berücksichtigt. Und gleichzeitig herrscht hoher Zeitdruck: Denn das bisherige EEG ist nur bis Ende 2026 europarechtlich genehmigt, ohne die Nachfolgeregelung eines EEG2027 gäbe es also im nächsten Jahr keinerlei Erneuerbaren-Fördersystem für Neuanlagen mehr. Daher ist es dringend notwendig, dass das Parlament im Herbst die vorgelegten Gesetze schnell verabschiedet – und darin gleichzeitig noch viele notwendige Verbesserungen vornimmt.

Das Ende der Förderung für kleine PV-Anlagen

Der für die meisten Menschen wohl wichtigste Punkt und damit auch das meistdiskutierte Thema im Zusammenhang mit der EEG-Novelle ist wohl der geplante Förderentfall für kleine Solaranlagen, die ab 2027 aufs Dach kommen. Dass auch geförderte Aufdach-Solaranlagen stärker Marktsignale spüren und sich daher etwas über einen Speicher systemdienlicher verhalten sollen, ist zwar in weiten Teilen der Branche unbestritten. Allerdings ist ein zentraler Baustein dafür mit dem noch unter der vorherigen Regierung verabschiedeten Solarspitzengesetz längst erreicht, bei negativen Preisen bekommen neue Anlagen längst keine Förderung mehr und passen sich so stärker an das Versorgungssystem an.

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche plant nun aber einen noch radikaleren Schnitt, die Förderung für neu installierte PV-Anlagen unter 25 Kilowatt (kW) Leistung soll nun komplett entfallen. Zur Einordnung: Übliche Solaranlagen auf Einfamilienhäusern haben eine Leistung von in der Regel bis zu 10 kW, würden also komplett rausfallen. Zwar soll es in den nächsten 3 Jahren noch eine Übergangsvergütung geben, die aber nach den bisherigen Plänen mit 5,2 ct/kWh schon deutlich geringer ausfallen würde als die aktuell noch geltende Förderung, zudem ist dieser Drei-Jahres-Zeitraum natürlich deutlich kürzer als die bisherige 20jährige Förderung. Das macht Aufdach-PV natürlich deutlich weniger attraktiv und wird zu einer massiven Schwächung des Segments führen – was das Wirtschaftsministerium übrigens explizit so anstrebt.

Das Problem mit der Direktvermarktung

Wenn eigenproduzierter Solarstrom künftig ins Netz gelangen soll, muss dieser (ggf. nach der dreijährigen Übergangsförderung) über die sogenannte Direktvermarktung verkauft werden. Die Anlagenbetreiber bekommen also immer den Preis, der gerade am Strommarkt erzielbar ist, noch abzüglich der Gebühren. Das gilt dann übrigens auch für Anlagen über 25 kW, die bisherige Direktvermarktungsgrenze bei 100 kW soll generell entfallen.

Grundsätzlich ist diese Ausweitung der Direktvermarktung auch nicht falsch. Aber da dieses Modell bisher quasi nur für Großanlagen eingesetzt wird, sind die Anmelde- und Steuerungsprozesse einfach noch nicht für eine Massen an Kleinanlagen in der Direktvermarktung ausgelegt. (Hier rächt sich die verschleppte Digitalisierung des deutschen Energiesystems.) Wenn sich überhaupt ein Vermarkter für den Solarstrom findet, werden die Kosten wahrscheinlich sehr hoch sein, sodass kaum Einnahmen übrig bleiben. Immerhin plant das BMWE hier für den Anschub entsprechender Angebote einen Direktvermarktungsbonus, der mit 1,5 ct/kWh und einer maximalen Laufzeit von vier Jahren aber viel zu eingeschränkt ist.

Dazu kommt, dass neue Solaranlagen pauschal auf 50 Prozent der Einspeiseleistung gedrosselt werden sollen. Das ist für ungesteuerte Anlagen zur Netzentlastung bei den Solar-Mittagsspitzen zwar nachvollziehbar, aber die Neuregelung ist ganz pauschal angelegt. Auch wenn die Anlagen also mit Smart Meter ausgestattet und intelligent vermarktet bzw. gesteuert werden können, soll diese Begrenzung weiter gelten – was dann gerade nicht den formulierten Anspruch an ein flexibles, marktnahes Energiesystem erfüllt.

Und was bedeuten die Neuerungen fürs restliche Stromsystem und die Energiewende? Hier geht’s zu Teil 2.

Euch interessiert, was die ebenfalls vor kurzem aktualisierten Bedingungen zur Heizungsförderung bedeuten? Hier gibt’s eine Erklärung und Rechenbeispiele zum Heizungstausch.

  • Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.

Ähnliche Artikel:

Diesen Beitrag teilen

E-Mail
LinkedIn
Facebook
WhatsApp
Telegram
Reddit
X
Threads

Jetzt Blog abonnieren
und nichts mehr verpassen!

Erhalte alle neuen Beiträge direkt in dein Postfach – kompakt, aktuell und kostenlos. Mit dem Blog-Abo bleibst Du immer auf dem Laufenden über spannende Themen, exklusive Einblicke und praktische Tipps.

Melde dich jetzt an und sei zuerst informiert!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert