Die Energiebranche hat aufwühlende Wochen hinter und vor sich: Verschiedene (teils geleakte) Gesetzesentwürfe aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sorgen für Entrüstung und Kopfschütteln, hier und da aber auch zustimmendes Nicken. Wir ordnen ein und sagen euch, was wir von dem Ganzen halten und was es für euch und die Energiewende bedeutet.
Der Februar 2026 hatte es in sich: Von Glatteis bis zur ersten Frühlingssonne und energiepolitisch von Netzpaket über Gebäudeenergiegesetz bis zum Leak der EEG-Novelle. Zeit, Ordnung reinzubringen. Fangen wir chronologisch an.
Das „Netzpaket“: Bremse für neue Solar- und Windparks
Stromnetze sind mittlerweile DAS Nadelöhr der Energiewende: Viele Netzbetreiber sind überfordert, neue Netzanschlüsse für Solar- und Windparks bereitzustellen. Eine Modernisierung des sogenannten Netzanschlussverfahrens ist insoweit wünschenswert. Und es stehen mit Digitalisierung, Transparenz und Prozessstrukturierung auch einige Verbesserungen in dem Anfang Februar geleakten Entwurf.
Allerdings will der Gesetzentwurf auch eine bessere Verzahnung von Netz- und Erneuerbaren-Ausbau erreichen. Grundsätzlich nachvollziehbar, wobei die Frage ist, ob sich dann eben die ganze Transformation ausgerechnet nach dem langsamsten Element richten muss. Und mit dem vorgeschlagenen „Redispatchvorbehalt“ schießt das BMWE klar übers Ziel hinaus und schlägt sich – als wäre es ein Kampf – klar auf Seiten der Netzbetreiber. Diese sollen künftig Teile ihres Netzes als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können, wenn dort im vergangenen Jahr mehr als drei Prozent der Stromeinspeisung aufgrund von Engpässen abgeregelt werden musste.
Unsicherheiten und erschwerte Planung
Zum Vergleich: Dieser Wert wurde im deutschlandweiten Durchschnitt bereits erreicht und ist auch eine vollkommen übliche Größe bei der Netzausbauplanung. Da man immer mit gewissen Abregelungen rechnet und das Netz eben nicht ineffizient bis zur Abnahme der allerletzten Kilowattstunde verstärkt. Potenziell wären also sehr große bzw. besonders ausbaurelevante Gebiete von dieser Einschränkung betroffen: Hier dürften Netzbetreiber für zehn Jahre (!) Neuanschlüsse verweigern. Projektierer könnten Anlagen in diesen Gebieten nur bei Verzicht auf Abregelungs-Entschädigungen und damit mit erheblichen Verschlechterungen der Wirtschaftlichkeit ans Netz bringen. Das würde den Ausbau potenziell erheblich einbremsen. Nicht nur, weil Projekte konkret unwirtschaftlich sind, sondern weil es erhebliche Unsicherheit garantiert – die kapazitätslimitierten Gebiete können sich jedes Jahr ändern und niemand weiß bisher genau, wo diese liegen – übrigens auch das BMWE nicht. 🙄
Vollbremsung beim Zubau
Zwar soll in diesen Gebieten der Netzausbau priorisiert werden. Allerdings ist fraglich, welchen Mehrwert das hat, da ja schon jetzt eine vorrangige Anschlusspflicht gilt, was eines der entscheidenden Erfolgskriterien des EEG ist. Zudem würde auch ein erfolgter Netzausbau die Restriktionen keineswegs unmittelbar aufheben. Und Netzbetreiber, die ihrer Ausbaupflicht nicht nachkommen, müssen auch weiterhin keinerlei Sanktionen befürchten – übrigens auch nicht bei den vielen Versäumnissen und Verschleppungen in Bereichen neben dem reinen Ausbau.
Um es klar zu sagen: Das Problem ist nicht ein schneller EE-Ausbau, sondern eine unzureichende Netzinfrastruktur, in welche seit der Privatisierung viel zu wenig investiert wurde und die gerade in Sachen Digitalisierung stark zurückhängt. Es kann nicht sein, dass diese Zeche jetzt die Erneuerbaren zahlen sollen, die unbedingte Grundlage für Wirtschaftsentwicklung und Dekarbonisierung sind!
Das Gebäudemodernisierungsgesetz: Geschenk an Gas-Lobby auf Kosten von Mieter:innen, Wirtschaft und Klima
Einen noch größeren Aufschrei rief die überfällige Einigung zum neuen GEG hervor, das fortan „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) heißen soll. Die Empörung entzündet sich aber nicht an der „Umetikettierung“, sondern eher dem Etikettenschwindel der Eckpunkte zur geplanten Novelle.
Denn dieser vereinfacht vor allem eins: den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Was das mit „Modernisierung“ zu tun hat? Fragen wir uns auch. Wir haben eher den Eindruck, dass der Rückwärtsgang eingelegt und das Gaspedal volldurchgedrückt wird.
Konkret wollen die Regierungsfraktionen die aktuelle 65-Prozent-Quote streichen, die regelt, dass neue Heizungen dieses Mindestmaß an Erneuerbaren Energien nutzen sollten. Zwar gibt es bisher schon reichlich Erfüllungsoptionen und Ausnahmeregeln – und keinesfalls den „Zwang zur Wärmepumpe“, wie zuweilen behauptet – doch das scheint egal. Das „Heizungsgesetz“, wie die CDU das GEG noch immer nennt, soll abgeschafft werden. Der Gesetzesentwurf zeigt, wie das aussehen soll.
Grüngasquote: realitätsfremde Verbrauchertäuschung
Anstelle der offen gestalteten 65-Prozent-Quote will das BMWE eine sogenannte Biotreppe für neue Öl- und Gasheizungen sowie eine allgemeine Grüngasquote für Bestandskessel als neues Instrument einführen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Biotreppe startet 2029 mit einem Anteil von 10 Prozent grüner Energieträger – im bisherigen GEG war beim (weiter möglichen!) Einbau von Fossilheizungen ein Grün-Anteil in einer Übergangszeit von 15 Prozent, bei Einbau spätestens Mitte 2028 eben die allgemeine 65 Prozent-Quote verpflichtend. Die allgemeine Grüngasbeimischung soll bei lediglich einem Prozent 2028 starten. Die Quoten sollen zwar steigen, aber es ist noch vollkommen offen, wann und in welcher Höhe. Fest steht bislang nur: Die Klimaschutzvorgaben werden deutlich geringer ausfallen als im bisherigen GEG – obwohl der Gebäudesektor schon jetzt nicht auf dem eigentlich notwendigen Klimaschutzpfad ist.
Ganz abgesehen vom Klima gibt es mit den Plänen drei zentrale Probleme:
- Grüne Brennstoffe sind deutlich teurer als herkömmliches Erdgas. Es droht eine Kostenfalle – gerade für Mieter:innen
- Es gibt nicht annähernd genug grüne Gase und keine realistischen Pläne für einen so schnellen Markthochlauf wie benötigt
- Die wertvollen synthetischen Kraftstoffe, die es bereits gibt, würden der Industrie fehlen und sind dort viel schwieriger zu ersetzen
Den Eindruck zu erwecken, Gas- und Ölheizungen hätten eine Zukunft, ist realitätsfremd und unverantwortlich. Es wundert daher nicht, dass eine breite Öffentlichkeit und quasi die gesamte Fachwelt den Plänen insgesamt skeptisch gegenübersteht – während allein die Gas- und Heizöl-Lobby sie begrüßt.
Das EEG 2026: Ab jetzt Energiewende ohne Beteiligung?
Auch eine zentrale Sorge zum neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sah sich in der letzten Februarwoche bestätigt: Das BMWE plant – einem geleakten Entwurf zur Novelle zufolge – die komplette Abschaffung der Förderung für kleine PV-Anlagen. Stattdessen soll der Solarstrom direktvermarktet werden – obwohl es noch längst nicht die Voraussetzungen für massentaugliche Prozesse dieser Art gibt. (Die bisherige Direktvermarktung für Großanlagen ist viel zu aufwändig und teuer für die wenigen eingespeisten Energiemengen aus privater Dach-PV.) Verhindernde Bürokratie für Bürger:innen und Kleinprojekte wären die Folge.
Dach-Photovoltaik auf Eigenheimen, aber auch Mehrparteienhäusern oder Gewerbegebäuden würde sich mit den Änderungen weniger lohnen oder wäre mit immensem Verwaltungsaufwand verbunden. Dieser PV-Zubau in Bürgerhand, seit über 25 Jahren ein Rückgrat der Energiewende, könnte durch die Pläne stark einbrechen.
Auch Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wären von einer solch drastischen Änderung betroffen. Viele Solar-Projekte, die durch den Baustein einer Teileinspeisung erst wirtschaftlich sind, würden so nie realisiert werden. Die Folge: viel weniger Gebäude-PV, eine verlangsamte Energiewende und gleichbleibend hohe Abhängigkeit von fossilen Energieimporten auf Kosten der Bürger:innen.
Auch wenn perspektivisch eine Direktvermarktung auch von Gebäudesolaranlagen sinnvoll ist und viele andere Punkte aus der EEG-Novelle konstruktiv sind. Eine solch grundlegende Änderung wie bei der Dach-PV kann nicht so kurzfristig passieren wie angedacht. Erst müssen Direktvermarktungsangebote für Kleinanlagen rentabel möglich sein, bevor die Einspeisevergütung abgeschafft wird. Auch hier muss die Regierung insbesondere die Netzbetreiber zu mehr Digitalisierung und Standardisierung anhalten, damit die Ziele einer effizienteren Energiewende umsetzbar werden und nicht einfach nur ein Stoppschild, hier jetzt für das Kleinanlagen-Segment, aufgestellt wird.
Unsere Gesamtbewertung: Eine Gefahr für die Energiewende im Ganzen
Für sich alleinstehend mögen die drei Gesetzesbestrebungen bedenklich, aber doch verkraftbar für die Energiewende sein. Einzelne Punkte aus den Gesetzesvorhaben sind auch durchaus konstruktiv. Gemeinsam bergen sie unserer Meinung nach jedoch eine enorme Gefahr für die Energiewende im Ganzen.
Da eben nicht nur der Zubau privater PV-Anlagen, sondern gleichzeitig auch die Realisierung von Wind- und Solarparks mittelbar erschwert wird, können die Bestrebungen durchaus als Infragestellen des bisherigen politischen Konsenses zur grünen Transformation begriffen werden. Statt einer durchaus notwendigen Nachsteuerung im Detail ergibt sich in der Zusammenschau das Bild einer generellen Abkehr von den Erneuerbaren.
Denn gleichzeitig wird fossilen Energieträgern wieder deutlich mehr Spielraum eingeräumt – ob beim GMG für den Wärmesektor oder im Rahmen der klar auf Gas ausgerichteten Kraftwerksstrategie für die Stromerzeugung. Damit droht eine grundlegende energiepolitische Rückwärtsrolle des BMWE bzw. der Bundesregierung. In dieser Form zementieren die Pläne die Nutzung fossiler Energieträger, das nützt so insbesondere der Gas-Wirtschaft.
Verantwortliche haben nicht aus der letzten fossilen Energiekrise gelernt
Wer auf die Täuschung hereinfällt – oder bei jemandem zur Miete wohnt, der es tut – zahlt die Zeche für die rückwärtsgewandte Politik.
Wie teuer die damit einhergehende weitere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten für Bürger:innen werden kann, lässt sich im Zuge des Krieges im mittleren Osten gerade sehen: Gas- und Benzinpreise ziehen weltweit an. Die Situation erinnert an die letzte fossile Energiepreiskrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die angedachten energiepolitischen Weichenstellungen zeigen entsprechend auch: Die Verantwortlichen im BMWK scheinen nicht dazugelernt zu haben. Lobbyinteressen stehen vor den Bedürfnissen der Menschen nach stabilen Energiepreisen, einem modernen, unabhängigen Versorgungssystem und einer intakten Umwelt.
-
unterstützt seit Juni 2022 das Presseteam bei naturstrom. Zuvor arbeitete er im Veranstaltungsmanagement der Verbraucherzentrale NRW und beschäftigte sich dort mit den Themen Energie und Energieberatung.
-
Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.